Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Wenn jemand meinen mit Schloss versehen Zwinger, auf einem umzäunten Grundstück mit Warnschildern aufbricht,

    Dann hast du alles menschenmögliche getan um den Hund zu sichern - das hat der Mensch mit dem nicht verschlossenen Gartentor aber eben nicht getan

  • Dann hast du alles menschenmögliche getan um den Hund zu sichern - das hat der Mensch mit dem nicht verschlossenen Gartentor aber eben nicht getan

    Da hast du Recht. Kenne selbst auch einen solchen Fall und fand die Strafe für den Halter zu gering. Da war sogar bekannt, dass die Hunde nicht ohne sind und der Halter zu leichtsinnig. Die Aussagen der betroffenen waren allerdings so widersprüchlich, dass das Ganze fallengelassen wurde.

  • Es ging um Paketzusteller, als du dieses sehr unschöne Posting geschrieben hast.


    Auch wenn das Offtopic war/ist, ich finde es schäbig Menschen so abzuwerten, die eine "minderwertige" Arbeit verrichten, die uns Onlinebestellern zugute kommt und uns viel Zeit abnimmt, die Ware selber zu kaufen oder von Lieferstationen abzuholen.

    Hä? Wo ist da eine Abwertung?

    Noch sachlicher erklärt geht es meines Erachtens fast nicht.


    Klar ist, der Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich. Aber wenn klare Hinweise vorhanden sind das Grundstück nicht zu betreten, und für längst nicht alle muss man lesen können um sie zu verstehen, ignoriert werden ist der Hundehalter nicht zu 100% Schuld.


    Klar ist dann halt auch, dass der Zusteller* das gute Recht hat die Zustellung zu verweigern, sofern es keine andere Abgabe-/Abstellmöglichkeit gibt.


    Wäre schön wenn du bissl Drama rausnimmst.

  • SavoirVivre Danke. Das Dingen ist doch nicht schwarz-weiß. Natürlich trage ich die Verantwortung für meinen Hund - auch für das was er auf dem Grundstück tut. Je nach Hund, muss ich da unterschiedliche Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.


    Ändert nix an der Tatsache, dass jeder auch Verantwortung für sich selbst trägt. Und dazu gehört, Warnungen zu beachten und auch solche Selbstverständlichkeiten wie geschlossene, nicht verschlossene Tore und Türen zu respektieren.


  • Ich meinte das was ich auch schon zitiert hatte:


    Danke für diesen Allgemeinplatz. Ja, das ist sie. Ändert aber nichts daran, dass wenn sich jemand bewusst einem schädigenden Risiko aussetzt (wie als kognitiv normal entwickelter Erwachsener eine Umzäunung und ein Warnschild zu ignorieren) er keinen Anspruch auf 100% Schadensersatz hat, sondern sich die, situativ variierende, Mitschuld anzurechnen hat.

    Aber da das nicht der Thread ist für "Habt Verständnis für Zusteller", sondern über gefährliche Hunde, war das nicht so angebracht, hast recht.

  • SavoirVivre

    Gersi

    Ich bin auch nicht drüber gefallen und ich glaube, Pünktchen hat auch einfach nicht dran gedacht. Es ging darum, dass Paketboten häufig ausländische Mitbürger mit schlechteren Deutschkenntnissen sind und deswegen ein Hinweisschild evtl. nicht lesen können. Und es daher etwas sehr unpassend ist, sie als kognitiv nicht normal entwickelte Erwachsene zu bezeichnen. Ich hätte und habe in dem Moment aber auch nicht darüber nachgedacht und auch nur an "depperte Deutsche" gedacht, die lesen können sollten (Was aber ja auch nicht sicher ist, der Vollständigkeit halber).

    Das sind eben auch alles Dinge, die bei der Haftungsfrage eine Rolle spielen. Wer hätte was aufgrund seiner Kenntnisse wissen können. Ich würde halt auch immer sagen, habe ich einen Hund, der fremde blöd findet, dann lässt man den Hund im Eingangsbereich entweder gar nicht laufen oder schließt ab. Schild und unabgeschlossenes Tor alleine sind als Sicherung nicht ausreichend.

  • SavoirVivre

    Gersi

    Ich bin auch nicht drüber gefallen und ich glaube, Pünktchen hat auch einfach nicht dran gedacht. Es ging darum, dass Paketboten häufig ausländische Mitbürger mit schlechteren Deutschkenntnissen sind und deswegen ein Hinweisschild evtl. nicht lesen können. Und es daher etwas sehr unpassend ist, sie als kognitiv nicht normal entwickelte Erwachsene zu bezeichnen. Ich hätte und habe in dem Moment aber auch nicht darüber nachgedacht und auch nur an "depperte Deutsche" gedacht, die lesen können sollten (Was aber ja auch nicht sicher ist, der Vollständigkeit halber).

    Das sind eben auch alles Dinge, die bei der Haftungsfrage eine Rolle spielen. Wer hätte was aufgrund seiner Kenntnisse wissen können. Ich würde halt auch immer sagen, habe ich einen Hund, der fremde blöd findet, dann lässt man den Hund im Eingangsbereich entweder gar nicht laufen oder schließt ab. Schild und unabgeschlossenes Tor alleine sind als Sicherung nicht ausreichend.

    Ich habe das schon verstanden, traue aber auch ausländischen Zustellern zu, zu verstehen - eben weil ich diese für durchaus intelligent halte - das z.B. ein Schild mit Hund drauf plus geschlossenes (bestenfalls verschlossenes) Gartentor das (ein nicht aktiv freigegebener) Zutritt nicht erwünscht ist. Die machen den Job ja auch nicht erst seit gestern und sind keineswegs blöd. Das sind Menschen wie du und ich, auch wenn sie die deutsche Sprache nicht verstehen. Ich finde es vielmehr befremdlich denen ein solches Verständnis nicht zuzutrauen.


    Wenn dann etwas passiert greift natürlich trotzdem die Gefährdenshaftung, aber ich sehe dann nunmal keine 100% beim Hundehalter. Ob ein Gericht das anders sieht hängt dann halt von Details ab.


    Ich verstehe das „kognitiv normal entwickelter Mensch“ eher so, das WarnSchilder + verschlossenes Tor auch verständlich sein sollten ohne es lesen zu können, sofern keine Beeinträchtigung/Behinderung die das kognitive Verständnisvermögen einschränkt vorliegt. Auch Menschen mit einer solchen Beeinträchtigung sind in Lohn und Brot. Also keineswegs böse gemeint, sondern als Ausschluss.

  • SavoirVivre

    Gersi

    Ich bin auch nicht drüber gefallen und ich glaube, Pünktchen hat auch einfach nicht dran gedacht. Es ging darum, dass Paketboten häufig ausländische Mitbürger mit schlechteren Deutschkenntnissen sind und deswegen ein Hinweisschild evtl. nicht lesen können. Und es daher etwas sehr unpassend ist, sie als kognitiv nicht normal entwickelte Erwachsene zu bezeichnen. Ich hätte und habe in dem Moment aber auch nicht darüber nachgedacht und auch nur an "depperte Deutsche" gedacht, die lesen können sollten (Was aber ja auch nicht sicher ist, der Vollständigkeit halber).

    Das sind eben auch alles Dinge, die bei der Haftungsfrage eine Rolle spielen. Wer hätte was aufgrund seiner Kenntnisse wissen können. Ich würde halt auch immer sagen, habe ich einen Hund, der fremde blöd findet, dann lässt man den Hund im Eingangsbereich entweder gar nicht laufen oder schließt ab. Schild und unabgeschlossenes Tor alleine sind als Sicherung nicht ausreichend.

    Ich habe das schon verstanden, traue aber auch ausländischen Zustellern zu, zu verstehen - weil ich diese für durchaus intelligent halte - das z.B. ein Schild mit Hund drauf plus verschlossenes Gartentor das (ein nicht aktiv freigegebener) Zutritt nicht erwünscht ist. Die machen den Job ja auch nicht erst seit gestern und sind keineswegs blöd.


    Wenn dann etwas passiert greift natürlich trotzdem die Gefährdenshaftung, aber ich sehe dann nunmal keine 100% beim Hundehalter. Ob ein Gericht das anders sieht hängt dann halt von Details ab.

    Wenn es blöd kommt, dann kann einem Halter die Warnung vor einem nicht ganz freundlichen Hund auch noch verschärfend ausgelegt werden, denn dann hat man ja sogar gewusst, dass der Hund gefährlich werden könnte und ihn trotzdem nicht entsprechend gesichert. Und tatsächlich glaube ich, wenn Post- oder Paketboten bei jedem Hundeschild an der Gartenpforte umdrehen würden, dann würden ganz ganz viele Pakete und Briefe nicht zugestellt werden. Tatsächlich haben ja fast alle Hundebesitzer irgendwo so ein Schild im Eingangsbereich. Und in der Regel muss man trotzdem nicht damit rechnen, dass man auf dem Weg zur Haustür von einem Hund gestellt oder gebissen wird. In erster Linie sagt so ein Schild nämlich erstmal nur aus, dass es vermutlich einen Hund im Haushalt gibt. Ausnahme vllt "freilaufender Hund und Grundstück nicht betreten".

  • Ich habe das schon verstanden, traue aber auch ausländischen Zustellern zu, zu verstehen - weil ich diese für durchaus intelligent halte - das z.B. ein Schild mit Hund drauf plus verschlossenes Gartentor das (ein nicht aktiv freigegebener) Zutritt nicht erwünscht ist. Die machen den Job ja auch nicht erst seit gestern und sind keineswegs blöd.


    Wenn dann etwas passiert greift natürlich trotzdem die Gefährdenshaftung, aber ich sehe dann nunmal keine 100% beim Hundehalter. Ob ein Gericht das anders sieht hängt dann halt von Details ab.

    Wenn es blöd kommt, dann kann einem Halter die Warnung vor einem nicht ganz freundlichen Hund auch noch verschärfend ausgelegt werden, denn dann hat man ja sogar gewusst, dass der Hund gefährlich werden könnte und ihn trotzdem nicht entsprechend gesichert. Und tatsächlich glaube ich, wenn Post- oder Paketboten bei jedem Hundeschild an der Gartenpforte umdrehen würden, dann würden ganz ganz viele Pakete und Briefe nicht zugestellt werden. Tatsächlich haben ja fast alle Hundebesitzer irgendwo so ein Schild im Eingangsbereich. Und in der Regel muss man trotzdem nicht damit rechnen, dass man auf dem Weg zur Haustür von einem Hund gestellt oder gebissen wird. In erster Linie sagt so ein Schild nämlich erstmal nur aus, dass es vermutlich einen Hund im Haushalt gibt. Ausnahme vllt "freilaufender Hund und Grundstück nicht betreten".

    Du, ich widerspreche da gar nicht. Mir ging es darum das ich die Bezeichnung „schäbig“ total daneben fand. Ich finde an der Erläuterung von Pünktchen86 nichts was das verdient hätte. Deswegen mein Satz mal ein bissl Drama rauszunehmen oder zumindest nachzuhaken bevor man so vorwurfsvoll wird.


    Nachtrag: ich hatte dem zitierten Beitrag von dir noch etwas hinzugefügt, aber da hattest du schon zitiert. Am Smartphone bin ich immer irgendwie zwischen zu schnell und zu langsam :ugly:

  • Gott, wie ihr euch aufregen könnt… „Kognitiv normal entwickelt“ setze ich bei jedem Paketzusteller voraus. Es muss ja auch eine Fahrerlaubnis etc. vorliegen.


    Ein kognitiv beeinträchtigter Mensch (Beispiel Intelligenzminderung, Lernschwäche etc. (Oder politisch inkorrekt: geistig Behinderter) genießt einen höheren Schutz.


    Und ich weiß, ist wieder schwierig, weil man sich persönlich angegriffen fühlen will, aber ich bezog mich auf die Rechtslage in der geschilderten Situation.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!