Abgabe Tierschutzhund

  • Probiert doch einfach aus, ob der Hund die nächsten Tage bis zur Abholung bei dir verbringen kann.


    Deine Freundin könnt ja auch einen Urlaub geplant haben und dafür Fremdbetreuung. Oder eine OP. Oder oder. Sie ist doch nicht verpflichtet 24h am Tag mit dem Hund zu sein.

    Es ist ja jetzt auch schon stressig für den Hund....

    • Neu

    Hi


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    • Zara

      Wie ich schon sagte, es geht nicht um die Unterstützung der Orga, sondern um die Kommunikation an sich.

      Jetzt wurde die Vermittlungsanzeige die meine Freundin vor dem Kontakt geschaltet hatte kritisiert.

    • Du, ich möchte deiner Bekannten auch gar nichts unterstellen oder so, ist halt eine blöde Situation.

      Ich habe ja selber eine Tierschutzhund aus Rumänien, habe selber zwischendurch an Rückgabe gedacht und habe auch einen der üblichen Tierschutzverträge.


      Wie gesagt, viele Dinge in diesen Verträgen sind rechtlich nicht haltbar. Aber im einzelnen sollte das ein Anwalt prüfen.


      Jetzt muss sie wohl durch die Sache durch und kleine Brötchen gegenüber der Orga backen.

      Vor allen Dingen, da sie den Vertrag ja nicht mehr hat.

    • Wenn sie Geld für den Hund bezahlt hat und ihr der Hund übereignet wurde, hat (meines Wissens nach) der Verein keinerlei Rechte mehr an dem Hund.

      Von daher wäre es gut, den Vertrag vorliegen zu haben.

    • Vor allen Dingen, da sie den Vertrag ja nicht mehr hat.

      Den sucht sie morgen nochmal in Ruhe

      Falls sie ihn nicht mehr finden sollte, schaut doch mal auf die Website der Orga. Manche Orgas haben den Vermittlungsvertrag zum Download auf der Website.

      Und hier ist noch eine Stimme für Dich als Pflegestelle bis zur Abholung.

    • Falls sie ihn nicht mehr finden sollte, schaut doch mal auf die Website der Orga. Manche Orgas haben den Vermittlungsvertrag zum Download auf der Website.

      Und hier ist noch eine Stimme für Dich als Pflegestelle bis zur Abholung.

      Leider nein.

      Ich finde die Seite auch nicht toll aufgebaut.

      Bei den Vermittelten Hunden steht auch nur bei fast allen Hunden (hab jetzt nur das Jahr geschaut wo er vermittelt wurde) dass sie tierlieb stubenrein etc sind.

      Nicht wie bei meiner Orga wo sie hingezogen sind etc.

    • Deine Freundin kann ihren Hund imzu jeder Urlaubsbetreuung geben wie sie will.

      Und wenn das 3 Wochen bei dir ist, ist das so.

      Ich sehe das genauso. Über Eigentum kann man ja streiten, aber deine Freundin ist ja definitiv die Halterin und so lange sie das ist kann sie selbst entscheiden wann ihr Hund wo und wie lange untergebracht ist.

      Da würd ich mir überhaupt nichts vorschreiben lassen.

    • Ich seh da von keiner Seite aus eine bindende Verpflichtung. Der Hund gehört Deiner Freundin. Sie hat Geld für ihn bezahlt. Über seinen Aufenthaltsort entscheidet zuallererst sie, und das beinhaltet auch die Suche nach einem neuen Besitzer.


      Nun hat sie den Tierschutzverein kontaktiert. Der kann jetzt reagieren, wie bei jedem Hund, der ihm übereignet werden soll. Er gibt die Regeln dazu vor, man einigt sich, oder auch nicht. Dass der Hund schon mal beim Verein war, spielt doch genaugenommen keine Rolle, zumindest begründet sich daraus kein Recht, vor Übernahme irgendwas anordnen zu dürfen.


      Ich würde wirklich so überlegen und vorgehen, als wäre es eine normale Abgabe. Diese ganzen Erwägungen über alte, angeblich noch existierenden Rechte verkomplizieren die Sache nur.

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