Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall
-
-
Das OA hat ja schon mitgeteilt, dass sie damit nix zu tun haben.
Genau, das Ordnungsamt sieht da keinen Handlungsbedarf.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Erstmal, alles Gute für Dich, Gefühl und schnelle, komplikationsfreie Heilung für deinen Finger und auch für deine Seele!
Ich finde, dass man Schmerzensgeld dafür bekommen soll, für das es gedacht ist. Als Entschädigung für die Schmerzen und Probleme, die die Verletzung verursacht hat. In deinem Fall gebrochener Finger: Du kannst deine Hand mit dem gebrochenen Finger erstmal nicht richtig nutzen. Und wer weiß wie lange?
Und da hat jeder das Recht, das auch einzufordern. Also bitte kein schlechtes Gewissen deswegen haben!
Bzgl. Haftung Hunderecht, da habe ich keine Ahnung.
Aber ich würde dir empfehlen, dass du dir von allen Ärzten, die dich erstbehandelt haben oder die du noch aufsuchst deswegen, einen Bericht schicken lässt. Den müssen sie ja sowieso schreiben, zur Dokumentation deiner Behandlung.
Oder zumindest du dir selber genau aufschreibst, wann und wo du beim Arzt warst wegen dieser Sache.
Ich hasse Bürokram. Aber in so einer Sache finde ich es super wichtig.
Ich kann deine Bedenken verstehen, Schmerzensgeld zu fordern, wenn die Halterin des anderen Hundes keine Hundehaftpflichtversicherung hat, und sie es dann selbst bezahlen müsste.
Vielleicht wäre es gut, sie erstmal danach zu fragen?
-
Ich würde ja einfach mal abwarten, ob die Frau wirklich kooperiert.
Denn sie hat weder zurückgerufen, noch sich persönlich gemeldet. Erst als die TE sie zufällig gesehen hat, kam wieder ein Gespräch zustande.
Von daher wäre ich mal nicht so optimistisch.
Eigentlich sollte sie den Vorfall der Hundehaftpflicht gemeldet haben und die sollte sich bei der TE zeitnah melden.
Was die draus macht, kann man dann ja sehen und entsprechend reagieren.
Ich hatte ihr nochmal geschrieben, dass ich wissen müsste ob sie eine Hundehaftpflichtversicherung hat (für die Unfallmeldung an die KK), bisher hat sie nicht geantwortet. Morgen rufe ich sie an, wenn sie sich bis dahin nicht gemeldet hat. An Karfreitag hat sie ja vielleicht auch Besuch, hat Stress, k.A.
Ich hasse Bürokram. Aber in so einer Sache finde ich es super wichtig.
Ich kann deine Bedenken verstehen, Schmerzensgeld zu fordern, wenn die Halterin des anderen Hundes keine Hundehaftpflichtversicherung hat, und sie es dann selbst bezahlen müsste.Vielleicht wäre es gut, sie erstmal danach zu fragen?
S.o. Da warte ich nun auf Antwort. Ich hasse Bürokram auch, aber habe mir alles aufgeschrieben, Arzttermine dokumentiert und auch einen Arztbrief von der Notaufnahme mit dem Grund meines Bruchs.
-----
Übrigens funny, vorhin hab ich den Hund mit (ich vermute) dem Partner der Halterin gesehen und ein ca. 5jähriger Junge hatte ihn an der Flexileine. Hund sieht uns (waren so ca. 30-40 m zwischen uns, wir liefen parallel auf zwei verschiedenen Wegen in die selbe Richtung quasi), zieht zu uns, Kind lässt die Leine los, Mann greift noch schnell danach.
Ich bin innerlich schon ausgeflippt. Wenn da jetzt nochmal was passiert wäre, hätt ich glaub ich nicht mehr an mich halten können. Wie unverantwortlich einem kleinen Kind so einen Hund nehmen zu lassen. Auch wenn der Hund nicht riesengroß ist, für ein so kleines Kind ist auch so ein (ich mutmaße) 15-20kg Shiba ein Problem, wenn er zieht. Mein Freund war diesmal zum Glück auch dabei. Aber gut, ist ja nix passiert. Dennoch wieder ein Beweis für mich, dass diese Menschen ihren Hund völlig falsch einschätzen.
-
Große Shiba Rüden wiegen eigentlich maximal 12 kg, vielleicht eher ein Akita Inu?
-
Das OA hat ja schon mitgeteilt, dass sie damit nix zu tun haben.
Dem OA hab ich auch geschrieben, die haben dann zurück gerufen und waren ganz verdutzt, die wussten gar nicht was ich von denen wollte, also haben das schlichtweg nicht verstanden, dass ich (Zitat) "sowas" melde. Fragten mich dann nur ob es ein Kampfhund war, was ich wahrheitsgemäß verneinte. Okay, also haben sie damit nix zu tun.
Ja, das Ordnungsamt hat darauf verwiesen, dass es sich nicht um einen entsprechenden Vorfall handelt, weil der Hund nicht der falschen Rasse angehört. Ich kann dir sagen, dass das in anderen Bundesländern oder auch nur Ämtern ganz anders gehandhabt worden wäre.
-
-
Große Shiba Rüden wiegen eigentlich maximal 12 kg, vielleicht eher ein Akita Inu?
Aber dann wäre es ein > 30kg Hund, eher 35kg
-
Große Shiba Rüden wiegen eigentlich maximal 12 kg, vielleicht eher ein Akita Inu?
Kann auch sein. Er sieht aber eher aus wie ein Shiba, nur geringfügig kleiner als mein knapp 9 Monate alter Dalmatiner (22kg). Kenne mich mit der Rasse aber auch nicht so gut aus, vielleicht ist es auch doch irgendein Mix.
(EDIT: Wobei der Name Akito schon eher auf Akita hindeuten würde. )
-
Ich würde auf jeden Fall noch einmal das Gespräch suchen. Alleine wegen der Meldung an die Hundehalterhaftpflicht.
Wenn die keine hat.... kann die sich schon mal über Privatinsolvenz erkundigen.
Falls der Finger operiert werden muss, kommen die ganzen Krankenhauskosten auf die zu. Das wird locker 5 stellig! Dazu noch Verdienstausfall ( ich weiß nicht, wie das in deinem Fall gemacht wird, da du ja schon krank geschrieben bist) etc... Wenn du dann keine Versicherung und keine Ersparniesse hast, bist du pleite als Hundehalter.
Dir als Geschädigte passiert da nichts. Die Krankenhauskosten übernimmt ja erst einmal deine Krankenversicherung. Nur die holt sich das Geld beim Hundehalter wieder.Normalerweise meldet sich die Hundehalterversicherung sehr schnell bei dir, sobald die den Schaden gemeldet hat. Und bei der Versicherung würde ich schon ganz dumm mal nach Schmerzensgeld fragen. Selbst, wenn es nur ein paar hundert Euro ist.
Wenn die Frau vernünftig versichert ist, muss sie das ja nicht bezahlen! Da kannst du das Schmerzensgeld ruhig annehmen!!
Je nachdem, wie alnge deine 1. Krankmeldung noch dauert, würde ich ruhig schon dem Arbeitgeber bescheid sagen, dass du warscheinlich noch länger ausfällst. Wenn der operiert werden muss, kann es dir ja sogar passieren, dass du ins Krankengeld rutscht. Den Differenzbetrag kannst du ja auch bei der Versicherung einreichen!!
-
Ich würde tatsächlich den Krankheitsgrund für die aktuelle Krankschreibung ändern. Wer weiß, was da noch nachkommt (hoffentlich natürlich nichts) und dann könnte das mit herangezogen werden für Reha u.ä. Genauso könnte auch Dein Arbeitgeber evtl. Kosten bei der Halterin in Rechnung stellen. Immerhin zahlt er Dein Gehalt für die ersten 6 Wochen der Krankschreibung.
-
Ich würde auf jeden Fall noch einmal das Gespräch suchen. Alleine wegen der Meldung an die Hundehalterhaftpflicht.
Wenn die keine hat.... kann die sich schon mal über Privatinsolvenz erkundigen.
Falls der Finger operiert werden muss, kommen die ganzen Krankenhauskosten auf die zu. Das wird locker 5 stellig! Dazu noch Verdienstausfall ( ich weiß nicht, wie das in deinem Fall gemacht wird, da du ja schon krank geschrieben bist) etc... Wenn du dann keine Versicherung und keine Ersparniesse hast, bist du pleite als Hundehalter.
Dir als Geschädigte passiert da nichts. Die Krankenhauskosten übernimmt ja erst einmal deine Krankenversicherung. Nur die holt sich das Geld beim Hundehalter wieder.du bist dir sicher, dass es stimmt, was du schreibst?
Nicht übersehen, beide Parteien haben Hunde. Lies besser nochmal von Beitrag 1 an nach.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!