Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall
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Die Kosten für meine Behandlung im Krankenhaus wird doch ihre KK übernehmen (müssen), denk ich?!
Ihre Krankenkasse ist ja nicht für deine Kosten zuständig, hätte sie eine Hundehalterhaftpflicht, würde die einspringen für deine Behandlungskosten usw (evtl anteilig, je nachdem wie die Schuldfrage aussieht). Da sie aber keine Hundehalterhaftpflicht hat geht das dann vom privaten Geld (so sie denn genügend hat).
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Die Kosten für meine Behandlung im Krankenhaus wird doch ihre KK übernehmen (müssen), denk ich?!
Ihre Krankenkasse ist ja nicht für deine Kosten zuständig, hätte sie eine Hundehalterhaftpflicht, würde die einspringen für deine Behandlungskosten usw (evtl anteilig, je nachdem wie die Schuldfrage aussieht). Da sie aber keine Hundehalterhaftpflicht hat geht das dann vom privaten Geld (so sie denn genügend hat).
So ist das. Eventuell kann sie noch Glück haben, wenn sie zumindest eine Privathaftpflicht besitzt und den Hund noch nicht so lange hat. Dann könnten die Risiken durch den Hund noch im Rahmen einer Vorsorgeversicherung durch die Privathaftpflicht abgedeckt sein.
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Ich versuche mal zu erklären, was es für Auswirkungen hat, dass die Frau KEINE Hundehalterhaftpflichtversicherunh hat:
Ändert sich was für dich dadurch: Jein!
Du musst jetzt alle Forderungen an sie persönlich stellen. Vorteil ist, dass sie die Tierarztkosten ja wohl schon überwiesen hat. Das Geld hast du schon einmal (hoffentlich).Deine Krankenkasse wird alle Kosten bei der Frau einklagen. Das kann ihr Ruin sein. Dir kann das egal sein, ob sie zahlen kann, oder nicht.
Schmerzensgeld: Ja, das müsstest du jetzt bei der Frau direkt einklagen. Wenn da aber nichts zu holen ist, bringt dir das nichts..... da kannst du dir den Gang zum Anwalt sparen!!
Verdienstausfall: Hier solltest du deinen Arbeitgeber die geänderte Krankmeldung mitteilen. Bist du mit deiner jetzigen Erkrankung schon im Krankengeld? Wenn nicht, müsste die 6 Wochen Weiterzahlung (glaube ich) ja von vorne beginnen. Den Verdienstausfall kann dein Arbeitgeber bei der Frau einklagen.
Deine Hundehalterhaftpflichversicherung: Wenn du einen Forderungsausfallschutz in deiner Versicherung hast, würde deine Versicherung die Kosten bezahlen, die dir entstanden sind (z.B. Tierarztrechnung). Die holt sich das Geld dann von der Frau wieder.Wie du liest, kommen da etliche Kosten auf die Frau zu. Was kann passieren?
Wenn die das realisiert, kann passieren, dass sie plötzlich alles leugnet und behauptet, ihr Hund war das nicht.Du solltest schnell ein Gedächtnissprotokoll schreiben. Auch die Überweisung (falls sie die gemacht hat) der Tierarztrechnung gut aufheben.
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enn nicht, müsste die 6 Wochen Weiterzahlung (glaube ich) ja von vorne beginne
Neue 6 Wochen Entgeltfortzahlung gibt es erst, wenn aufgrund der ersten Erkrankung Arbeitsfähigkeit eingetreten war. Bei Überschneidung nicht.
Wollte nur nochmal anmerken, dass die Schuldfrage erst geklärt sein muss bevor die Dame von allen möglichen Stellen finanziell ruiniert wird. Und wir haben wir ja jetzt schon öfter gelesen, dass oft 50:50 gemacht wurde.
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Deine Hundehalterhaftpflichversicherung: Wenn du einen Forderungsausfallschutz in deiner Versicherung hast, würde deine Versicherung die Kosten bezahlen, die dir entstanden sind (z.B. Tierarztrechnung). Die holt sich das Geld dann von der Frau wieder.
Soweit ich weiß, springt die Haftpflicht bzgl. Forderungsausfall erst ein, wenn es bereits einen gerichtlichen Titel gibt.
Gefühl
Bzgl. deiner persönlichen Ansprüche ist es echt suboptimal, dass keine Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht. Muss man sich nun überlegen, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt so ohne Rechtsschutzversicherung. Wegen deiner eigenen Versicherungen brauchst du dir aber keine Gedanken machen, die bezahlen erstmal alles und holen sich dann evtl. das Geld von der anderen Hundehalterin zurück, damit brauchst du dich nicht wirklich befassen, einfach nur alle Fragen der Versicherung wahrheitsgetreu beantworten. -
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Wollte nur nochmal anmerken, dass die Schuldfrage erst geklärt sein muss bevor die Dame von allen möglichen Stellen finanziell ruiniert wird. Und wir haben wir ja jetzt schon öfter gelesen, dass oft 50:50 gemacht wurde.
Ja, etwas anderes dürfte bei der Beweislage und Situation auch hier nicht rauskommen als das klassische 50/50.
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Ich würde mich zumindest beim Anwalt/ der Polizei beraten lassen trotz oder gerade deshalb wie sich das darstellt
Ist halt dumm keine Haftpflicht abzuschließen und aus Gründen in diversen BL sowie einigen EU Ländern Pflicht.
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Wollte nur nochmal anmerken, dass die Schuldfrage erst geklärt sein muss bevor die Dame von allen möglichen Stellen finanziell ruiniert wird. Und wir haben wir ja jetzt schon öfter gelesen, dass oft 50:50 gemacht wurde.
Ja, etwas anderes dürfte bei der Beweislage und Situation auch hier nicht rauskommen als das klassische 50/50.
Die 50/50 Schuldfrage kommt hier natürlich in Betracht.
Aber:
Die Krankenkasse etc. wird erst einmal den gesamten Betrag einfordern. Die Frau müsste sich dann einen Anwalt nehmen und eine Teilschuld einfordern. Normalerweise macht das ja die Versicherung. Haste keine, musst du das selbst machen.
Auch auch wenn sie dann nur für 50% der Kosten aufkommen muss, kann das bei einer OP immer noch 5 stellig sein. Dazu kommen noch die Anwaltskosten. Die muss sie ja auch noch bezahlen....
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Ich bezweifle dass hier die üblichen 50/50 gelten. Schon allein wegen der Tatsache, dass der Hund alleine unterwegs war.
Eine gute Bekannte hatte einen ähnlichen Fall und da wurde von der gegnerischen Hundehaftpflicht 100% übernommen. Der Hund war entwischt, wie bemüht ihn wieder einzufangen und meine Bekannte würde angesprungen weil sie ihren kleinen Hund zum Schutz auf den Arm nahm. Sie wurde umgeworfen, hatte Prellungen durch den Stutz und eine Gehirnerschütterung.
Der Schaden an ihr als Person wurde 100% übernommen. Krankengeld, Verdienstausfall etc. Aber eben über die Haftpflicht der Gegenseite.
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Das Geld für die anwaltliche Erstberatung ist hier gut investiert!
Gerade, weil die Frau keine Hundehaftpflicht hat und bei dir ggf. hohe gesundheitliche Folgen anstehen, selbst ohne OP sind die gravierend, wegen Verdienstausfall.
Die rechtlichen Folgen und Besonderheiten kann ein Laie kaum überblicken.
Polizei würde ich auch einschalten, zum einen wegen der Untätigkeit des OAs und zum anderen, wegen der Folgen bei dir und zum Dritten, wegen des fahrlässigen Umgangs mit dem Hund - entwischt, warnt nicht vor der Gefährdung und beeilt sich nicht, zu sichern und danach "führt" das Kind...
Hier musst du auf deine eigene Sicherung deiner Ansprüche achten, was für die Leute daraus wird, ist deren Angelegenheit.
Wenn die bereits wissen, wie ihr Hund tickt und so lax reagieren und obendrein dennoch nicht versichert sind, spricht das massiv gegen deren Verantwortungsbewusstsein.
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