Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall
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Gefühl Du hast doch eine Haftpflicht für deinen Hund, schau doch mal in die Police. Bei meiner ist bspw. eine Rechtsschutz dabei.
Vielleicht könnte man auch da mal den Fall schildern und um rechtlichen Beistand bitten. Bzw. könnte man ja vielleicht aus Auskunft bekommen, wie "erfolgreich" das nun alles wäre.
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Du solltest schnell ein Gedächtnissprotokoll schreiben. Auch die Überweisung (falls sie die gemacht hat) der Tierarztrechnung gut aufheben.
Das hab ich schon getan und auch alle anderen Unterlagen, wie von der Notaufnahme usw. sammel ich.
Gefühl
Bzgl. deiner persönlichen Ansprüche ist es echt suboptimal, dass keine Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht. Muss man sich nun überlegen, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt so ohne Rechtsschutzversicherung. Wegen deiner eigenen Versicherungen brauchst du dir aber keine Gedanken machen, die bezahlen erstmal alles und holen sich dann evtl. das Geld von der anderen Hundehalterin zurück, damit brauchst du dich nicht wirklich befassen, einfach nur alle Fragen der Versicherung wahrheitsgetreu beantworten.Danke. Ich ärgere mich echt, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe.
Hier musst du auf deine eigene Sicherung deiner Ansprüche achten, was für die Leute daraus wird, ist deren Angelegenheit.
Wenn die bereits wissen, wie ihr Hund tickt und so lax reagieren und obendrein dennoch nicht versichert sind, spricht das massiv gegen deren Verantwortungsbewusstsein.
Hier kommt mein übliches Problem zu tragen, dass ich immer so wenig Ärger wie möglich will und den Leuten nichts Böses unterstellen will. Andererseits habt ihr Recht mit euren Aussagen und ich hab es ja selbst auch jetzt bei der zweiten Begegnung gesehen, das ist einfach grob fahrlässig so mit dem Hund umzugehen.
Gefühl Du hast doch eine Haftpflicht für deinen Hund, schau doch mal in die Police. Bei meiner ist bspw. eine Rechtsschutz dabei.
Hab ich gerade gemacht, habe ich leider nicht dabei. Lediglich Haftpflicht und Krankenversicherung für den Hund.
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Und zu meiner Krankmeldung: Ich befinde mich schon im Krankengeld. Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich die Krankmeldung jetzt ändere auf die aktuelle Verletzung am Finger und danach aber (vermutlich, je nach Dauer der Behandlung jetzt) meine akute andere Behandlung auch noch weiter besteht, mein AG dafür aber nicht erneut 6 Wochen für mich zahlen müsste? Weil müsste er das, fände ich das eher so :/ .
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Zitat
Der Arbeitgeber muss einem kranken Mitarbeiter das Entgelt nur bis zu sechs Wochen fortzahlen, auch wenn dieser wegen einer weiteren Diagnose erneut arbeitsunfähig wird. Es sei denn, die erste Krankheit war beim Auftreten der zweiten bereits beendet, entschied das BAG.
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Hinweis: BAG, Urteil vom 11.12.2019, Az: 5 AZR 505/18; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2018, Az: 7 Sa 336/18
Quelle: https://www.haufe.de/personal/…rankheiten_76_506462.html
Haufe ist eher arbeitgeberfreundlich einzuschätzen. (nur mal so zum Einordnen)
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Ich bin aus Österreich, weiß also nicht wie das in Deutschland ist. Aber in meiner Haushaltsversicherung ist ein Hund mit drin. Müsste die Gegenseite mal prüfen ( Gefühl - ist aber nicht dein Problem)
Ich habe aber trotzdem eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen. In Ö ist es mittlerweile Pflicht das der Hund versichert ist.
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Ich bin aus Österreich, weiß also nicht wie das in Deutschland ist. Aber in meiner Haushaltsversicherung ist ein Hund mit drin. Müsste die Gegenseite mal prüfen ( Gefühl - ist aber nicht dein Problem)
Ich habe aber trotzdem eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen. In Ö ist es mittlerweile Pflicht das der Hund versichert ist.
Das fänden viele für Deutschland auch den richtigen Weg. Aktuell ist es aber (keiser) noch keine Pflicht.
LG
Franziska mit Till
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Ich bin aus Österreich, weiß also nicht wie das in Deutschland ist. Aber in meiner Haushaltsversicherung ist ein Hund mit drin. Müsste die Gegenseite mal prüfen ( Gefühl - ist aber nicht dein Problem)
Ich habe aber trotzdem eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen. In Ö ist es mittlerweile Pflicht das der Hund versichert ist.
Das fänden viele für Deutschland auch den richtigen Weg. Aktuell ist es aber (keiser) noch keine Pflicht.
LG
Franziska mit Till
Zumindest nicht in allen BL, in einigen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflicht Vers. gesetzl. vorgeschrieben.
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Die Krankenkasse etc. wird erst einmal den gesamten Betrag einfordern. Die Frau müsste sich dann einen Anwalt nehmen und eine Teilschuld einfordern.
Das ist so nicht richtig. Zumal der Schaden am Finger nicht durch den anderen Hund entstanden ist, sondern durch das eigene Eingreifen der TE. Die Krankenkasse verlangt dann etwas von der anderen Halterin, wenn entweder klar ist (zB durch Gerichtsurteil), dass diese die volle Schuld trägt, oder die KK klagt selbst wenn der Betrag entsprechend hoch ist. Ansonsten trifft die KK keine Entscheidung über die Haftung.
Ich arbeite im Ersatzleistzungswesen der KK.
Und zu meiner Krankmeldung: Ich befinde mich schon im Krankengeld. Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich die Krankmeldung jetzt ändere auf die aktuelle Verletzung am Finger und danach aber (vermutlich, je nach Dauer der Behandlung jetzt) meine akute andere Behandlung auch noch weiter besteht, mein AG dafür aber nicht erneut 6 Wochen für mich zahlen müsste? Weil müsste er das, fände ich das eher so :/ .
Nein, die Diagnosen bestehen jetzt parallel, daher besteht kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
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Das Eingreifen war aber nur erforderlich weil der Hund da unkontrolliert rumgerannt ist
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Das Eingreifen war aber nur erforderlich weil der Hund da unkontrolliert rumgerannt ist
Kann trotzdem als vermeidbare Selbstgefährdung ausgelegt werden.
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