Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall
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Nein, das sind drei unabhängige Vorgänge.
1. Polizei/Staatsanwaltschaft prüfen auf Antrag, ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt.
2. Das Ordnungsamt prüft, ob eine Gefährlichkeit des Hundes vorliegt.
3. Schadensersatzansprüche muss man zivilrechtlich selbst durchsetzen.Und ich möchte ja die andere HH gar nicht anzeigen.
Ich möchte nur prüfen ob ich Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld bekommen kann, weil ich mir den Finger nun mal nicht gebrochen hätte, wenn ihr Hund nicht allein unterwegs gewesen und uns angegriffen hätte.
Die Polizei würde ich nur mit einbeziehen, wenn es sein muss. Und ich denke, das muss es nicht. Aber der Anwalt wird mir da sicher in all meinen Fragen weiterhelfen können. Bis Dienstag hab ich jetzt Zeit alles zu sammeln und dann schauen wir weiter.
Ich habe das schon verstanden, dass es dir darum geht, deine Ansprüche durchzusetzen und das finde ich auch völlig normal und würde das auch immer tun.
Ärgerlich ist hier, dass die andere Partei höchstwahrscheinlich nicht versichert ist (wie gesagt, evtl. eine Vorsorgeversicherung in der Privathaftpflicht könnte man noch prüfen). Der Weg zum Anwalt ist nun auf jeden Fall erstmal der richtige. Ich drücke dir die Daumen, dass du nicht am Ende noch auf den Kosten sitzen bleibst. Ist halt echt blöd, wenn da keine Versicherung vorhanden ist und man sich dann direkt mit den Hundehaltern auseinandersetzen muss. Berichte bitte, was dein Anwalt zu deinen Aussichten sagt. Ist am Ende ja auch immer eine Frage, um welche Summe es da geht, ob ein Rechtsstreit wirtschaftlich ist. -
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Und ich möchte ja die andere HH gar nicht anzeigen.
Das musst du auch nicht zwingend. Allerdings möchte ich nochmal diesen Punkt unterstreichen:
Polizei würde ich auch einschalten, zum einen wegen der Untätigkeit des OAs und zum anderen, wegen der Folgen bei dir und zum Dritten, wegen des fahrlässigen Umgangs mit dem Hund - entwischt, warnt nicht vor der Gefährdung und beeilt sich nicht, zu sichern und danach "führt" das Kind...Das wäre mir eine Meldung an die Polizei wert, bzw. anderweitig Druck beim OA machen, die theoretisch dafür zuständig sind.
Der Umgang scheint mir nämlich nicht nach Einsicht und einmaligem Vorfall auszusehen
Hund flutscht aus der Tür? Passiert.
Hund reagiert nicht auf RR? Passiert.
Hund ist artgenossenunverträglich? Passiert.
Alles kombiniert + Untätigkeit der HH = Nope.
... und binnen 4 (!) Tagen entwischt der Hund fast dem Kind --> Fahrlässig!
Wer weiß wie oft sowas noch passiert, du siehst ja auch nur eure Begegnungen und nachher erwischt es einen kleinen/alten/kranken Hund ernsthaft.
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Die ganzen Mutmaßungen, wer wie was, in welcher schuldhaften oder selbst verantworteten Handlung zu bewerten ist, sind genau das - Spekulationen und sonst nix.
Bitte geh zum Anwalt - so rasch wie möglich, das kann Klarheit verschaffen.
Der Forumsspekulatius bringt, außer Verunsicherung, nix.
Du brauchst einen Profi an/auf deiner Seite!
Habe ja schon Kontakt zu einem Anwalt, nächste Woche nach den Feiertagen telefoniere ich mit ihm.
Nein, das sind drei unabhängige Vorgänge.
1. Polizei/Staatsanwaltschaft prüfen auf Antrag, ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt.
2. Das Ordnungsamt prüft, ob eine Gefährlichkeit des Hundes vorliegt.
3. Schadensersatzansprüche muss man zivilrechtlich selbst durchsetzen.Und ich möchte ja die andere HH gar nicht anzeigen.
Ich möchte nur prüfen ob ich Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld bekommen kann, weil ich mir den Finger nun mal nicht gebrochen hätte, wenn ihr Hund nicht allein unterwegs gewesen und uns angegriffen hätte.
Die Polizei würde ich nur mit einbeziehen, wenn es sein muss. Und ich denke, das muss es nicht. Aber der Anwalt wird mir da sicher in all meinen Fragen weiterhelfen können. Bis Dienstag hab ich jetzt Zeit alles zu sammeln und dann schauen wir weiter.
Wie geht es denn der Hand jetzt? Wird es schon besser?
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CundC Bisher noch nicht. Zwar hab ich einen Gips um meine Hand, aber immer wenn ich den Finger bewege, tut es noch ordentlich weh, eigentlich unverändert. Denke das wird auch ein paar Wochen dauern.
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Und mal eine Frage an die, die evtl bei einer Versicherung arbeiten. Kann man eine Rechtsschutz auch noch nach dem Vorfall abschließen?
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Nicht rückwirkend für den Vorfall, das würde das ganze System ja ausdribbeln. Wozu sollte dann überhaupt jemand eine vorher abschließen und nicht erst, wenn was ist?
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Und mal eine Frage an die, die evtl bei einer Versicherung arbeiten. Kann man eine Rechtsschutz auch noch nach dem Vorfall abschließen?
Ich arbeite zwar nicht bei einer Versicherung, aber meines Wissens zahlt eine Rechtsschutzversicherung wie auch andere Versicherungen nicht, wenn der Fall vor Abschluss der Versicherung passiert ist. Und gibt auch meistens noch eine gewisse Wartezeit nach Vertragsabschluss. Logisch irgendwie aus Sicht der Versicherung.
Schäden vor Vertragsschluss (Vorvertraglichkeit) bei Rechtsschutz und KrankenversicherungWann genau eine Vorvertraglichkeit vorliegt und wann Rechtsschutzversicherung und private Krankenversicherung trotz Schäden vor Vertragsschluss zahlen.…www.transparent-beraten.de"Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel mit einer 3-monatigen, teilweise auch einer 6-monatigen Wartezeit ausgestattet. So schützen sich die Versicherer davor, dass die Kunden erst einen Vertrag abschließen, wenn der Rechtsfall bereits vorauszusehen ist. Bevor eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, sollte man sich gut mit den Vertragsunterlagen vertraut machen.
Klar ist, dass die Rechtsschutzversicherung erst für Streitigkeiten eintritt, die nach dem Abschluss aufgetreten sind."
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Gibt mir echt ein ungutes Gefühl das hier alles zu lesen, dass man wegen "sowas" jemanden in den ruin treiben soll, weil das ist ja gutes Recht usw.
Wenn ich das richtig verstehe ich das abhauen doch der Frau passiert, die dann auch sofort bereit war ihre Daten zu geben und die Rechnung für den Hund gezahlt hat und die weiter Begegnung wo nichts schlimmes passiert ist außer das man das ungut fand, war mit Mann und Kind, das sind doch zwei verschiedene Personen, das kann man doch jetzt nicht auch noch der Frau aufbürden wollen?
Finde das hier echt irre in welche Richtung sich das gewandelt hat.
Hoffe das die Finger schnell und gut verheilt und du nicht mehr so lange damit zu tun hast
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Gibt mir echt ein ungutes Gefühl das hier alles zu lesen, dass man wegen "sowas" jemanden in den ruin treiben soll, weil das ist ja gutes Recht usw.
Wenn ich das richtig verstehe ich das abhauen doch der Frau passiert, die dann auch sofort bereit war ihre Daten zu geben und die Rechnung für den Hund gezahlt hat und die weiter Begegnung wo nichts schlimmes passiert ist außer das man das ungut fand, war mit Mann und Kind, das sind doch zwei verschiedene Personen, das kann man doch jetzt nicht auch noch der Frau aufbürden wollen?
Finde das hier echt irre in welche Richtung sich das gewandelt hat.
Hoffe das die Finger schnell und gut verheilt und du nicht mehr so lange damit zu tun hast
Naja es geht ja nicht darum jemanden in den Ruin treiben zu wollen. Die TE hat auf einen Teil der wirklich teuren Posten ja auch im Endeffekt gar keinen Einfluss. Die Krankenkasse wird sich darum kümmern, da sie nicht die Kosten übernehmen wollen wird, die eine andere Person (evtl sogar fahrlässig) verursacht hat.
Unschön würde es auch werden, wenn die TE wegen der Verletzung über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten könnte. Je nach Job ja unterschiedlich wie stark die Auswirkungen der Verletzung sind.
Wegen genau sowas ist eine Hundehaftpflicht eben so wichtig.
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Gibt mir echt ein ungutes Gefühl das hier alles zu lesen, dass man wegen "sowas" jemanden in den ruin treiben soll, weil das ist ja gutes Recht usw.
Wenn ich das richtig verstehe ich das abhauen doch der Frau passiert, die dann auch sofort bereit war ihre Daten zu geben und die Rechnung für den Hund gezahlt hat und die weiter Begegnung wo nichts schlimmes passiert ist außer das man das ungut fand, war mit Mann und Kind, das sind doch zwei verschiedene Personen, das kann man doch jetzt nicht auch noch der Frau aufbürden wollen?
Finde das hier echt irre in welche Richtung sich das gewandelt hat.
Hoffe das die Finger schnell und gut verheilt und du nicht mehr so lange damit zu tun hast
Und was sollen Leute machen, die wegen sowas nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten koennen, wenn der Bruch 'falsch' heilt? So wie es z.B. Czarek beschrieben hat?
Die haben dann Pech und sollen schauen, wo sie bleiben, nur um der Frau nichts aufzubuerden?
Bzgl. der Kosten fuers Krankenhaus etc., kann die TE eh nichts machen.
Im Grunde ist es 1. strunzdumm keine Versicherung zu haben und 2. nicht das Problem von Gefühl dass die HH keine hat.
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Gibt mir echt ein ungutes Gefühl das hier alles zu lesen, dass man wegen "sowas" jemanden in den ruin treiben soll, weil das ist ja gutes Recht usw.
Wenn ich das richtig verstehe ich das abhauen doch der Frau passiert, die dann auch sofort bereit war ihre Daten zu geben und die Rechnung für den Hund gezahlt hat und die weiter Begegnung wo nichts schlimmes passiert ist außer das man das ungut fand, war mit Mann und Kind, das sind doch zwei verschiedene Personen, das kann man doch jetzt nicht auch noch der Frau aufbürden wollen?
Finde das hier echt irre in welche Richtung sich das gewandelt hat.
Hoffe das die Finger schnell und gut verheilt und du nicht mehr so lange damit zu tun hast
Auf den größten Posten hat Gefühl überhaupt keinen Einfluß drauf und das sind die Krankenkassenkosten. Sie muss im Krankenhaus angeben, wie der Unfall passiert ist und dann geht das Ganze seinen normalen Gang. Ich habe für ein Schleudertrauma 1000 Euro bekommen….das Schmerzensgeld wäre hier vermutlich ein „geringer“ Posten…..schwerwiegender sind die Krankenkassenkosten und da kann ich wirklich nicht verstehen, wieso man keine Versicherung hat
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