Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall
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Zitat
Kind lässt die Leine los, Mann greift noch schnell danach.
Das hört sich für mich so an, als ob er das hat kommen sehen. Und das geht nur, wenn er aufmerksam beobachtet. Sonst ist der Hund nämlich weg, bis er reagieren kann. So meine Meinung.
Oder die Leine bei einer Flexi.
Für mich las sich das auch nicht wirklich dramatisch und ja, meine 5-jährige Nichte darf auch mal die Leine von Timur halten. Da muss man dann eben ordentlich aufpassen.
Ich hätte mich geärgert, wenn der Hund wieder out of control herumgelaufen wäre, aber so, nee, wirklich nicht. -
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Ich lese hier still mit.
Aber möchte kurz aufzeigen dass wenn man einen guten Versicherungsberater hat auch nachträglich die Hundehalterhaftpflicht abschließen kann (schnellstmöglich) und die dann noch für den Schaden aufkommen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Evtl gegen einen Aufpreis, aber je nach Lage ist es möglich
Auf legalem Weg geht das nur, wenn bereits eine Privathaftpflichtversicherung besteht und der Hund frisch dazukommt. Dann kann bis zur nächsten Beitragsrechnung das hinzukommende Risiko (Hund) mitversichert sein.
Spätestens mit der nächsten Beitragsrechnung muss der Hund selbst versichert werden.
Der Schaden dazwischen ist dann versichert.
Das ist aber etwas, was die Hundebesitzerin mit ihrem Versicherungsmann/frau klären muss, wenn die Krankenkasse sie wegen Regressansprüchen anschreibt.
Und, sorry, wer ohne Haftpflichtversicherung durchs Leben geht, steht mit einem Bein potentiell immer halb im finanziellen Ruin.
Eine Rechtsschutzversicherung die jetzt frisch abgeschlossen wird, hat in der Regel 3 Monate Wartezeit, ein Unfall ist auch u.U. sofort versichert, aber nie rückwirkend. Da der ursächliche Vorfall schon erfolgt ist, kann das Risiko leider nicht mehr versichert werden.
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Also manche Schilderungen, was für Kosten auf die gegnerische HH ohne Haftplficht zukommen, erinnern mich schon ein bisschen an: "wenn Dein Chihuahua sich vor einem Kleinkind erschreckt, auf die Straße läuft, ein Radfahrer stürzt dabei und der dahinter fahrende Schulbus mit den 40 Kindern kann so gerade noch bremsen und ausweichen, fährt dabei aber in eine vorbeilaufende Seniorengruppe ... ja, DANN zahl mal die ganzen Personen- und Sachschäden."
Klar, ist es dämlich einen (mutmaßlich) problematischen Hund ohne Haftpflichtversicherung zu halten. Aber wie so oft entscheidet man sowas halt auch nach eigener Gefahreneinschätzung. Ich hab z.B. auch nicht gedacht, dass es clever wäre, Mietschäden mitzuversichern - wir wohnen ja im Eigentum. An die gemietete Ferienwohnung hab ich erst gedacht, als die Stehlampe umfiel. Gut, das Lehrgeld war kleiner und beim nächsten Vertrag waren auch Mietschäden mit drin.
Ich denke auch, dass die Krankenkasse sich schon darum kümmern wird, wer die Kosten für die Behandlung und ggf. Krankengeld tragen wird. Beratung durch einen Anwalt ist ja trotzdem nicht verkehrt, der kann ggf. auch aufzeigen, welche Wege man gehen muss, um evtl. Verdienstausfall einzufordern.
Hier den finanziellen Ruin der anderen Halterin herauf zu beschwören, finde ich dennoch verfrüht. Letztlich hat sie vielleicht keine Haftpflicht für den Hund, aber eine gute Rechtschutzversicherung ... wer weiß?
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Lysaya
Der stürzende Radfahrer kann völlig ausreichen für den finanziellen Ruin, den Rest braucht es da gar nicht erst.
Klar muss man nicht jede Versicherung haben, aber ohne die entsprechenden Haftpflichtversicherungen durchs Leben zu gehen, das ist ... nunja ... wie war das mit den Fristen bei einer Privatinsolvenz? Immerhin büßt man nicht mehr lebenslang. -
Kann man lange drüber sinnieren, aber tatsächlich kann es schon reichen das ein angeleinter Hund sich vor einem von hinten angelaufen kommenden Jogger erschreckt und nach vorn gehend bellt, der Jogger einen 1m Satz zur Seite macht und vor ein Fahrrad springt, und beide unglücklich stürzen.
Geht schneller als man meint und man steht vor Forderungen in sechsstelliger Höhe, wenn unversichert.
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Eine Rechtsschutzversicherung die jetzt frisch abgeschlossen wird, hat in der Regel 3 Monate Wartezeit, ein Unfall ist auch u.U. sofort versichert, aber nie rückwirkend. Da der ursächliche Vorfall schon erfolgt ist, kann das Risiko leider nicht mehr versichert werden.
Meine Rechtschutz hatte eine Wartezeit.
ich hatte damals Glück dass mein Fall damals gerade 4 Tage nach der Wartezeiten entstand.
Wie rum das mit der Hundehalterhaftpflicht genau ist, kann ich nicht sagen.
Aber ich lege ein jedem eine Privathaftpflicht und eine Rechtschutz komplett ans Herz, ich sag nur, beide Fälle meiner Rechtschutzversicherung haben sich schon gelohnt, auch wenn ich am Ende gewonnen habe, nur bis zum Gewinnen ist ein langer Weg und ohne die Rechtschutz hätt ich mich vielleicht nicht getraut, weil man eben nie weiß wie es letztlich ausgeht.
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Lysaya
Der stürzende Radfahrer kann völlig ausreichen für den finanziellen Ruin, den Rest braucht es da gar nicht erst.Lysaya
Kann man lange drüber sinnieren, aber tatsächlich kann es schon reichen das ein angeleinter Hund sich vor einem von hinten angelaufen kommenden Jogger erschreckt und nach vorn gehend bellt, der Jogger einen 1m Satz zur Seite macht und vor ein Fahrrad springt, und beide unglücklich stürzen.
Das weiß ich. Das war aber auch nicht mein Punkt.
Vielleicht hat die andere Hundehaltern so ein Szenario für dermaßen unwahrscheinlich gehalten (Hund rennt weg, geht auf einen Hund los, Hundehalterin scheucht ihn weg und bricht sich was), dass sie dachte "joah, passt schon, zahl ich halt den TA und spar mir die Haftpflicht" (Dabei ist das der günstigste Posten ... 70 Euro im Jahr oder so?). Die Kosten kann man ja ungefähr einschätzen.
Es mag Leute außerhalb des Dogforum geben, die solche Eventualitäten nicht auf dem Schirm haben.
Das ist dämlich und womöglich zahlt sie dafür nun teures Lehrgeld.
Den bevorstehenden Ruin herauf zu beschwören, ist trotzdem zu früh. Da ist doch noch gar nichts geklärt.
Wichtig ist ja erstmal, dass die akute Behandlung bezahlt wird und das ist ja gegeben. Wie und wo sich die KK das Geld wieder holt, ist ja erstmal egal und für die Privatansprüche gibt es einen Anwalt, der das mit Sicherheit besser einordnet, als die Laien hier.
Recht haben und Recht kriegen sind ja nicht das Gleiche.
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Es mag Leute außerhalb des Dogforum geben, die solche Eventualitäten nicht auf dem Schirm haben.
Umso wichtiger immer wieder darauf hinzuweisen, dass man für JEDEN Hund und sei er noch so lieb eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen sollte.
Und auch der Hinweis auf eine Privathaftpflichtversicherung kann nicht häufig genug wiederholt werden. Die meisten, die sowas nicht haben, die haben nämlich leider einfach nie darüber nachgedacht, dass man sowas braucht.
Ansonsten ja, ich wünsche der betroffenen Hundehalterin wirklich sehr, dass sie wenigstens eine Privathaftpflicht hat und diese einspringt oder dass die Krankenkasse ein Einsehen hat oder zumindest die Kosten tragbar sind oder ihre evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung ihr helfen kann. Aber mir und sicher auch vielen der anderen geht es hier darum, deutlich zu machen, dass keine Haftpflichtversicherung zu haben, einfach keine Option sein kann.Und den schwarzen Peter jetzt Gefühl unterzuschieben, wie es auch von einigen gemacht wird, das finde ich unmöglich. Nein, Gefühl sollte ihren Verdienstausfall natürlich nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen und sie braucht auch kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie ein bisschen Schmerzensgeld erstreitet. Viel ist das ohnehin nicht bei einem einfachen gebrochenen Finger. Allein das wird die Hundehalterin nicht ruinieren.
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In NRW ist ne Hundehalterhaftpflicht für 20/40-Hunde und „gefährliche Hunde“ Pflicht….muss man bei der Anmeldung des Hundes nachweisen….sollte aber eigentlich für jeden Hund und in jedem Bundesland zur Pflicht werden…..dann braucht man sich zumindest keine Sorgen mehr machen, wenn solche „Unfälle“ passieren, wer die Zeche zahlt
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Letztlich hat sie vielleicht keine Haftpflicht für den Hund, aber eine gute Rechtsschutzversicherung
Und was soll die "gute RSV" da machen? Eine RSV wehrt keine Forderungen ab. Die bezahlt dir den RA (also, die nach dem RVG entstehenden Kosten - rechnet der RA nach Zeitaufwand ab, muss man die ggf. übersteigenden Kosten selbst tragen) und ggf. die Kosten des gegnerischen RA (hier muss man/die RSV so oder so nur die Kosten nach RVG übernehmen). Oft empfehlen sie auch einen RA. Viel mehr macht eine RSV aber nicht.
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