Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall

  • Hast du eine private Unfallversicherung? Der würde ich es noch melden, eventuell springt die auch noch mit ein.


    Also meine würde es tun. Ging mir nur gerade durch den Kopf, sonst kann ich wenig dazu beitragen außer gute Besserung zu wünschen und die Daumen zu drücken, dass nichts operiert werden muss.

  • Mein Hund hat 2022 unsere Nachbarin gebissen. Da hat meine Versicherung ohne Anwalt sofort 250 Euro Schmerzensgeld bezahlt.
    2010 ist mein Pferd einen Jugendlichen auf den Fuß getreten. War nur ne starke Prellung. Meine Haftpflicht hat die Eltern schriftlich gefragt, was die sich an Schmerzensgeld vorstellen. Ich habe denen gesagt, die sollen einfach mal 1000 Euro schreiben. Soviel ist es natürlich nicht geworden, aber ein paar Hundert Euro haben die auch bekommen. Ne Bekannte hat vor zich Jahren bei einem gebrochenen Arm 2000 Euro Schmerzensgeld bekommen von der Hundehalterhaftpflicht. Und das auch ohne Anwalt!
    Die Frau soll das ihrer versicherung melden und die werden dich dann anschreiben.

  • Mein Freund hat von einem Arbeitskollegen gehört, dass der 700 Euro bekam, was für mich tatsächlich nicht wenig ist. Aber im Vergleich zu den Anwaltskosten, die ich dafür aufbringen müsste, wahrscheinlich kaum lohnenswert, vermute ich.

    Ja, das meinte ich. Die Relation ... Vor allem, wenn die Gegenseite nicht zahlen will und das dann wirklich komplett vor Gericht geht.

    Und den Schaden musst Du nachweisen.

    Was Du machen könntest: Es gibt doch häufig diese kostenlose Ersteinschätzung bei einem Anwalt. Der kann Dir Deine Aussichten dann direkt fundiert darlegen und Ihr könnt zusammen entscheiden.

    Da würde ich einfach mal nachfragen.

    Und ich würde eine Rechtsschutzversicherung für künftig empfehlen!


    Ich habe sie leider schon benötigt, einmal Arbeitsrechtsschutz, einmal weil mich jemand mit Fahrrad mit dem Rennrad umgefahren hat (frontal auf meiner Spur in einer Kurve mit Totalschaden meines neuen Carbon Renners) und einmal weil jemand eine Bierbank umgeworfen hat, die meinen Welpen getroffen hat 2 OP's, externer Fixateur (Bruch am Bein), Reha/Physio und dann ärger mit der gegnerischen Haftpflicht, die sich zunächst quer stellten

  • Es gibt doch häufig diese kostenlose Ersteinschätzung bei einem Anwalt.

    nein. RAs dürfen nicht kostenlos beraten. Die Erstberatung kostet - gem. RVG - maximal 190 € + USt. Die Mindesgebühr beträgt 15 € + USt.


    Auch muss die GS die Anwaltskosten nur tragen, wenn das Hinzuziehen eines RAs nötig war. Da die GS hier recht vernünftig und einsichtig zu sein scheint, würde ich durchaus mit ihr mal über das Thema Schmerzensgeld reden - immerhin ist Gefühl durch den gebrochenen Finger ziemlich eingeschränkt. Evtl. kann hier auch die KK oder die eigene (Hunde-)Haftpflicht beraten.


    Meine KK hat sich damals übrigens ziemlich zügig mit mir in Verbindung gesetzt, als ich wg. Hundebiss behandelt wurde, um in Erfahrung zu bringen, ob sie die Behandlungskosten von einem Dritten zurückfordern könnte (konnte sie nicht).

  • Ich weiß nicht, ob das vor Gericht so aussichtsreich wäre. Immerhin gibt es doch keine Zeugen oder? Nichtmal die fremde HH war dabei. Es gibt nur die Schilderung der TE. Und selbst nach der Schilderung hat der Fremdhund sie ja nicht gebissen oder angesprungen oder so, sondern sie hat ihn weggeschubst und sich dabei selbst verletzt.


    Dem Hund ist - zum Glück! - auch nicht wirklich was passiert, nur die leichten oberflächlichen Verletzungen, die man auf dem Foto sehen konnte. Die andere HH scheint ja sogar die TA-Rechnung übernommen zu haben, was sie nicht hätte tun müssen (dafür wäre eigentlich ihre Versicherung zuständig).


    Also nichts gegen die TE oder dass ich Zweifel an der Geschichte hätte, aber ob das reicht, um ein Gericht zu überzeugen? Wäre doch nur Aussage gegen Aussage.

  • Die andere HH scheint ja sogar die TA-Rechnung übernommen zu haben, was sie nicht hätte tun müssen (dafür wäre eigentlich ihre Versicherung zuständig).

    Falsch. Natürlich die die andre HH für die Zahlung der TA-Kosten zuständig. Wenn sie eine Versicherung hat, kann sie diese Kosten aber ihrerseits bei der Versicherung geltend machen. Natürlich wird im Alltag idR der kurze Weg genommen und die Versicherung zahlt direkt an den Geschädigten, aber das heißt nicht, dass man im Fall des Falles die gegnerische Versicherung verklagt.


    Man weiß ja auch gar nicht, ob die GS überhaupt eine Versicherung hat, die einen solchen Schaden abdeckt.


    Ich weiß nicht, ob das vor Gericht so aussichtsreich wäre.

    ja, die Beweislage ist leider dürftig - allerdings kann man das Verhalten der GS als Schuldeingeständnis werten. Also ganz so schlecht sind die Aussichten nicht.

  • Puh ich verstehe dich schon. Du bist verletzt worden, hast Schmerzen und Umstände weil der Hund außerhalb der Kontrolle seiner Halter unterwegs war. Aber ich befürchte auch, der Gang vor Gericht ist nicht erfolgsversprechend.


    So doof das ist, von deinem eigenen Hund geht auch immer eine natürliche Tiergefahr aus. Kurzum, gäbe es deinen Hund nicht, hätte der Hund ihn nicht attackiert, du hättest ihn nicht verteidigen müssen und wärst auch nicht verletzt worden.


    Ich würde das auch außergerichtlich klären und die Hundehalterin bitten das ihrer Hundehaftpfichtversicherung zu melden. Vielleicht geht das dann seinen Gang Richtung Schmerzensgeld Angebot. Da sie eure Tierarztrechnung beglichen hat, besteht ja indirekt bereits ein Eingeständnis das ihr Hund euch attackiert hat.

  • nein. RAs dürfen nicht kostenlos beraten. Die Erstberatung kostet - gem. RVG - maximal 190 € + USt. Die Mindesgebühr beträgt 15 € + USt.

    Hm. Okay. Gibt es vielleicht regionale Unterschiede?


    Erstberatung beim Anwalt: darf diese kostenlos sein?
    Die kostenlose Erstberatung beim Anwalt ist ein weitverbreiteter Mythos. Der folgende Beitrag soll dazu dienen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:Darf eine…
    www.juraforum.de


    Zitat

    entschied bspw. das Landgericht Essen mit Urteil vom 10.10.2013 (Az.: 4 O 226/13), dass eine kostenlose Erstberatung zulässig sei. Als Begründung führte es zwar § 49b BRAO an, nachdem solche Vereinbarungen bzw. Forderungen von Gebühren und Auslagen unzulässig sind, die unterhalb der Vorgaben des RVG liegen. Allerdings gebe es seit der RVG-Reform mit Wirkung vom 01.07.2006 keine bestimmten gesetzlichen Gebühren für außergerichtliche Beratungen mehr, sodass in diesen Bereichen eine entsprechende Gebührenvereinbarung keinen Verstoß gegen § 49b BRAO nach sich ziehen könne.

    Der Anwaltsgerichtshof NRW schließt sich den Ausführungen des LG Essen mit Urteil vom 09.05.2014 (Az.: 1 AGH 3/14) an und fügt mit Rückgriff auf die aktuelle RVG-Reform hinzu, dass mit dem neuen Wortlaut des § 4 I S. 3 RVG Pro Bono-Tätigkeiten nun grundsätzlich erlaubt seien. Das gilt selbstverständlich auch für die Erstberatung.

    Also ich hab es so verstanden, dass das nicht generell üblich ist, aber auch grundsätzlich nicht verboten ist. Man muss sich halt erkundigen, wie der ausgewählte RA das handhabt. Darum schrieb ich ja "häufig" und nicht "immer".

    Mein Bruder hatte das in einem Sorgerechtsstreit in Anspruch genommen vor einigen Jahren.

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