Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall
-
-
nein. RAs dürfen nicht kostenlos beraten. Die Erstberatung kostet - gem. RVG - maximal 190 € + USt. Die Mindesgebühr beträgt 15 € + USt.
Hm. Okay. Gibt es vielleicht regionale Unterschiede?
https://www.juraforum.de/news/…ese-kostenlos-sein_247288
Zitatentschied bspw. das Landgericht Essen mit Urteil vom 10.10.2013 (Az.: 4 O 226/13), dass eine kostenlose Erstberatung zulässig sei. Als Begründung führte es zwar § 49b BRAO an, nachdem solche Vereinbarungen bzw. Forderungen von Gebühren und Auslagen unzulässig sind, die unterhalb der Vorgaben des RVG liegen. Allerdings gebe es seit der RVG-Reform mit Wirkung vom 01.07.2006 keine bestimmten gesetzlichen Gebühren für außergerichtliche Beratungen mehr, sodass in diesen Bereichen eine entsprechende Gebührenvereinbarung keinen Verstoß gegen § 49b BRAO nach sich ziehen könne.
Der Anwaltsgerichtshof NRW schließt sich den Ausführungen des LG Essen mit Urteil vom 09.05.2014 (Az.: 1 AGH 3/14) an und fügt mit Rückgriff auf die aktuelle RVG-Reform hinzu, dass mit dem neuen Wortlaut des § 4 I S. 3 RVG Pro Bono-Tätigkeiten nun grundsätzlich erlaubt seien. Das gilt selbstverständlich auch für die Erstberatung.
Also ich hab es so verstanden, dass das nicht generell üblich ist, aber auch grundsätzlich nicht verboten ist. Man muss sich halt erkundigen, wie der ausgewählte RA das handhabt. Darum schrieb ich ja "häufig" und nicht "immer".
Mein Bruder hatte das in einem Sorgerechtsstreit in Anspruch genommen vor einigen Jahren.
Diese Änderung ist tatsächlich an mir vorbei gegangen. Ok, meiner Kanzlei käme es auch nie in den Sinn, mit kostenloser Beratung zu werben (wir schrecken lieber durch hohe Zeithonorare ab).
So doof das ist, von deinem eigenen Hund geht auch immer eine natürliche Tiergefahr aus. Kurzum, gäbe es deinen Hund nicht, hätte der Hund ihn nicht attackiert, du hättest ihn nicht verteidigen müssen und wärst auch nicht verletzt worden.
ja, aber das heißt ja nicht, dass man auf seinem Schaden komplett sitzen bleibt, sondern dass man ggf. eine Teilschuld bekommt.
Aber ich seh es wie du: für diesen Fall ist eine außergerichtliche Einigung am sinnvollsten. Und - da die GS ja einsichtig zu sein scheint - auch eine ohne RA-Beteiligung.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Zwei Hunde waren beteiligt, also wird der Schaden sozusagen geteilt…..war bei uns auch so……die KK der anderen Hundehalterin hat sich das Geld hälftig von meiner Versicherung zurück geholt…..bei uns war es auch so, dass wir gar nicht sagen konnten, wer Gisela jetzt umgerannt/gestreift hat….Fayana, Kasper, beide? Konnten wir nicht sagen, da das Ganze in meinem Rücken passiert ist und Gisela von hinten umgerannt wurde…..meine Versicherung meinte, da ist es eh egal…..wenn zwei Hunde beteiligt sind, wird immer Hälfte/Hälfte gemacht, egal wer der Verursacher war und ob ein Hund angefangen hat
-
Nach der Anzeige beim OA dauert es in der Regel 4 Wochen bis die Überprüfung statt findet und die findet bei Beißvorfällen egal ob unter Hunden oder gegen Menschen immer statt.
Und das ist ja wohl auch absolut richtig so.
bei Freunden war neulich ein Überprüfung.
Der Hund war zu Hause und zwei Polizisten kamen vorbei, haben sich ein bisschen mit dem Hund beschäftigt und sind wieder gegangen.
Damit war das Thema für das Ordnungsamt erledigt.
Der Besuch war drei Tage, nachdem sich die Besitzer beim OA damit einverstanden erklärt hatten.
-
meine Versicherung meinte, da ist es eh egal…..wenn zwei Hunde beteiligt sind, wird immer Hälfte/Hälfte gemacht, egal wer der Verursacher war und ob ein Hund angefangen hat
Ist die Frage, ob das auch so ist, wenn der zweite Hund alleine unterwegs ist. Da könnte mMn noch sowas wie Fahrlässigkeit rein spielen und damit sich die Gewichtung zugunsten der Geschädigten verschieben.
Außerdem sind Recht und Gerechtigkeit zwei paar Schuhe. Ich persönlich sehe in diesem Fall aus Sicht der Gerechtigkeit die Schuld komplett bei der Halterin des anderen Hundes, denn deren Hund ist allein unterwegs gewesen. Es ist also aus meiner Sicht gerecht, wenn diese die Kosten, die Gefühl entstehen, übernimmt.
-
meine Versicherung meinte, da ist es eh egal…..wenn zwei Hunde beteiligt sind, wird immer Hälfte/Hälfte gemacht, egal wer der Verursacher war und ob ein Hund angefangen hat
Ist die Frage, ob das auch so ist, wenn der zweite Hund alleine unterwegs ist. Da könnte mMn noch sowas wie Fahrlässigkeit rein spielen und damit sich die Gewichtung zugunsten der Geschädigten verschieben.
Außerdem sind Recht und Gerechtigkeit zwei paar Schuhe. Ich persönlich sehe in diesem Fall aus Sicht der Gerechtigkeit die Schuld komplett bei der Halterin des anderen Hundes, denn deren Hund ist allein unterwegs gewesen. Es ist also aus meiner Sicht gerecht, wenn diese die Kosten, die Gefühl entstehen, übernimmt.
Sehe ich auch so, aber die Versicherung wird sich dagegen wehren, denke ich
-
-
Sehe ich auch so, aber die Versicherung wird sich dagegen wehren, denke ich
Für den Fall, dass es eine Versicherung gibt. Wenn die GS aber die Kosten bereits gezahlt hat, dann kann es Gefühl absolut egal sein, welchen Teil der Kosten die Versicherung der GS erstattet.
Es kann übrigens durchaus auch mal vorkommen, dass eine Versicherung zwar nur einen Teil der Kosten übernimmt, aber der Schädiger trotzdem die ganzen Kosten zahlen muss - also den Restbetrag dann aus eigener Tasche.
-
Sehe ich auch so, aber die Versicherung wird sich dagegen wehren, denke ich
Für den Fall, dass es eine Versicherung gibt. Wenn die GS aber die Kosten bereits gezahlt hat, dann kann es Gefühl absolut egal sein, welchen Teil der Kosten die Versicherung der GS erstattet.
Es kann übrigens durchaus auch mal vorkommen, dass eine Versicherung zwar nur einen Teil der Kosten übernimmt, aber der Schädiger trotzdem die ganzen Kosten zahlen muss - also den Restbetrag dann aus eigener Tasche.
Gesetz dem Fall, dass es keine Versicherung gibt, wird die andere Hundehalterin sich gegen eine Erstattung wehren. Ok, die TA-Rechnung hat sie gezahlt, wird auch nicht soooo hoch gewesen zu sein, aber wenn die KK auf sie zukommt und Kohle haben möchte und Gefühl dann auch noch Schmerzensgeld….da denke ich nicht, dass sie mal eben das Scheckbuch zückt…..das sind ja schon einiges an Kosten…..da würde ich für sie hoffen, dass sie eine Versicherung hat
-
Hab gerade nicht den Kopf um ausführlich zu antworten, aber eines will ich kurz klarstellen: Vor Gericht wird dieser Fall sowieso nicht landen.
FALLS ich einen Anwalt zurate ziehe, möchte ich zu 100% wissen, ob das erfolgsversprechend ist Schmerzensgeld zu verlangen. Wenn dem nicht so wäre und das gerichtlich entschieden werden müsste, wär ich raus. Ich möchte mir, aber auch der anderen HH das ersparen. Ja, das ist schon verdammt einschränkend mit dem Finger und das ist ja auch nicht in zwei Wochen erledigt leider, daher will ich schon schauen, was für Möglichkeiten ich habe bezüglich Schmerzensgeld. Aber eben nicht auf Biegen und Brechen da was rausschlagen.Btw hätte ich aber tatsächlich eine Zeugin. Zumindest für den Teil, dass der Hund allein herum lief, die Halterin ihn nur gerufen hat, aber nicht zu ihm ging um ihn einzufangen. Und die Attacke hat die Person auch mit angesehen, allerdings mit einigen Metern Entfernung. Die andere HH war nicht mal mehr in Sichtweite und sie hat auch scheinbar aufgegeben nach dem Hund zu rufen. Als ich an ihr vorbeiging, hörte man die ganze Zeit schon nix mehr. Sie hat es also in Kauf genommen, dass was passieren könnte. Aber das wusstet ihr ja anhand meiner Beschreibungen auch schon.
Ich könnte mir halt auch vorstellen, dass ein Anwalt sagt, dass ich quasi selbst Schuld an meinem gebrochenen Finger bin, da ich ja nicht diese Bewegung hätte machen müssen. Aber in solch einem Moment handelt man einfach, man überlegt gar nicht. Es ging einfach so schnell und ich wollte meinen Hund eben schützen. Meines Erachtens ist da also durchaus die andere HH dran "Schuld", weil sie einfach fahrlässig gehandelt hat. Mein Finger wäre nicht gebrochen, wenn ihr Hund nicht allein rumgelaufen und meinen Hund angegriffen hätte.
-
Hier ein spezialisierter Anwalt https://wp.rae-swl.de
-
Ich könnte mir halt auch vorstellen, dass ein Anwalt sagt, dass ich quasi selbst Schuld an meinem gebrochenen Finger bin, da ich ja nicht diese Bewegung hätte machen müssen.
Die GS würde mit Sicherheit so argumentieren. Dein RA dürfte hingegen argumentieren, dass dein Handeln zum Schutz deines Hundes notwendig war (und wenn er ein guter RA ist, würde er dem Hund als tierisches Familienmitglied eine entsprechende Gewichtung zukommen lassen).
Wie nachher ein Richter entscheiden würde, hängt neben der Argumentation der Anwälte auch davon ab, wie ein Richter zum Thema Hund steht.
Ich denke, dass die GS aus deinen Erzählungen heraus vernünftig klingt. Also, wenn du mit ihr vernünftig redest, stehen die Chancen gut, dass ihr eine Lösung findet, die für euch beide ok ist.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!