Debatte um Hunde in der Gesellschaft

  • Völlig OT, aber ich teile es trotzdem. Für uns wäre die Alarmanlage nur was für Abwesenheit unsererseits. Und dann sind unsere Werte nicht mal im Wohnhaus, sondern in Nebengebäuden und so Verteilt, da gibt es aus irgendeinen Grund nochmal Einschränkungen.

    Abwesend heißt bei uns einfach, dass wir die Hunde dabei haben.

    In unserer Anwesenheit sind mir die Hunde absolut das liebste. Die schlagen an und mit denen traue ich mich auch, gucken zu gehen und nicht bloß die Polizei zu informieren. Die helfen mir nämlich im Zweifel, das tut die Technik nicht. Die Polizei braucht hierher mindestens 30 Minuten, in der Nacht.

  • Hunde sind, statistisch gesehen, halt auch immer noch eine Abschreckung für Einbrecher. Das heißt nicht, dass in Häuser mit Hunden nie eingebrochen wird, aber eben doch einfach seltener.

  • Ich frag mich ja immer, wer eigentlich diesen Unsinn mit dem Einbrecher mal in die Welt gesetzt hat ...

    Ja, grundsätzlich haftet der Halter verschuldensunabhängig für Schäden, die sein privat gehaltener Hund anrichtet. Wenn sich jedoch ein Einbrecher illegal Zutritt zu einem gut verschlossenen und gesicherten Bereich verschafft hat, dann ist sein Verschulden an diesem Vorfall in der Regel so hoch, dass da kein Anteil der Haftung beim Hundehalter mehr zurückbleibt.


    Ja, ordnungsrechtlich gelten Hunde als gefährlich, die zugebissen haben. Aber auch hier gibt es auch für privat gehaltene Hunde Ausnahmen, wenn sie sich, ihren Halter oder das Eigentum ihres Halters verteidigt haben.

    Ist dem wirklich so!?

    Meines Wissens nach ist es erstmal so, dass der Einbrecher Schmerzensgeld geltend machen kann (Gefährdungshaftung §833 BGB). Unter Umständen erhält er für seine "Dummheit" eine Teilschuld.

    Und Notwehr - nun ja ist auch ein Thema für sich, muss ja erstmal nachgewiesen werden, dass eine Gefahr als Halter bestand. Behauptet der Gebissene er war im Begriff zu fliehen oder whatever ist die ganz schnell vom Tisch...


    Weißt du wie es ordnungsrechtlich aussieht? Auch hier vermutlich Einzelfallentscheidung??? Droht bis zur Klärung Leinenzwang und MK-Pflicht für den Hund?

  • Hunde sind, statistisch gesehen, halt auch immer noch eine Abschreckung für Einbrecher. Das heißt nicht, dass in Häuser mit Hunden nie eingebrochen wird, aber eben doch einfach seltener.

    Jo. Wird nicht drüber gesprochen, ist mittlerweile ja schon fast verpönt einen Hund zum Bewachen oder Schützen zu haben, aber damit steht man nun mal besser da, als mit einer Alarmanlage.

    Wie gesagt, Polizei braucht mindestens 30 Minuten - wenn sie denn nicht grade anderweitig beschäftigt sind!

    Und wenn jemand draußen Vieh klaut, dann sehe ich da sicher nicht bei zu, sondern schnappe mir die Hunde und gehe hin. Da hat die auch niemand vorab vergiftet oder sowas, die sind nämlich im Haus oder in einem Zwinger, wo man nicht ohne weiteres hinkommt und Gift über den Zaun schmeißt, ohne vorab bemerkt und gemeldet zu werden. Würden sie frei auf dem Hof laufen, wäre das Risiko natürlich hoch.

    Meine Hunde sind auch keine Angsthasen, sondern durchaus gemacht für den Job und auch in solchen Trieblagen im Gehorsam stehend.


    Einbrecher sind ja auch nicht doof, die wissen wie viel Zeit sie haben, bis die Polizei vor Ort ist und das eine Alarmanlage nun mal nicht mehr tut, als aufzuzeichnen und zu informieren. Ein Hund der eventuell zubeißt ist da schon ein ganz anderes Risiko.


    Und dann gibts ja immer noch die, die Einbrechen, wenn man man selbst im Haus anwesend ist. Solche hatten wir auch schon in der Nachbarschaft. Absolut gruselig, danach stieg hier die Hundedichte auch schlagartig an.

  • Meines Wissens nach ist es erstmal so, dass der Einbrecher Schmerzensgeld geltend machen kann (Gefährdungshaftung §833 BGB). Unter Umständen erhält er für seine "Dummheit" eine Teilschuld.

    Und Notwehr - nun ja ist auch ein Thema für sich, muss ja erstmal nachgewiesen werden, dass eine Gefahr als Halter bestand. Behauptet der Gebissene er war im Begriff zu fliehen oder whatever ist die ganz schnell vom Tisch...

    Dann soll der Einbrecher - gerne Osteuropäische Banden oder Auftragsdiebstahl - doch gerne mal seinen Anwalt bemühen. Die wägen auch ab und meiden das Risiko Hund einfach.

  • Auch wenn die Alarmanlage OT ist - hey ich bin voll bei euch. :rolling_on_the_floor_laughing:

    Ich habe auch einen Hund und keine Alarmanlage :hust: Und möglicherweise wird es den ein oder anderen nun schockieren - auch im Dunkeln finde ich so einen bösen dunklen Wach- und Schutzhund der meldet durchaus beruhigend. Und sollte mein Hund in eine Notwehrsituation kommen, jaaaaa dann lieber Zähne im Angreifer als Messer in mir...

  • Und möglicherweise wird es den ein oder anderen nun schockieren - auch im Dunkeln finde ich so einen bösen dunklen Wach- und Schutzhund der meldet durchaus beruhigend. Und sollte mein Hund in eine Notwehrsituation kommen, jaaaaa dann lieber Zähne im Angreifer als Messer in mir...

    Ich nehme auch immer einen Hund zum joggen bin, weil ich mich damit besser fühle. Und ja, ich kann die problemlos führen und das sind keine reißenden Bestien die jeden Spaziergänger angehen.

    Die Welt besteht aber nicht nur aus netten Menschen und die Hunde passen schon gut und passend auf und regieren sinnvoll. Ähnlich wie es mit dem Jagdverstand bei Jagdhunden der Fall ist oder das Wachen beim Hofhund.

  • Ganz ernsthaft, bei einem Einbrecher, der sich illegal zutritt zu deinem abgeschlossenen Haus/Wohnung verschafft, musst du in der Regel weder haftungstechnisch, noch ordnungsrechtlich mit irgendwas rechnen. Klar gibt es immer diese eine Ausnahme, wo dann doch irgendwas anders beurteilt wurde, aber solange dein Hund den Einbrecher nicht gleich tötet oder sehr schwer verletzt, ist da eher echt nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn du den Hund absichtlich auf den Einbrecher hetzt oder sich der Hund im Garten befindet und das Tor/der Zaun durch einen Menschen leicht überwunden werden konnte. Das ist halt wie immer eine Frage der individuellen Situation und der Abwägung des Gerichtes. Verschaffen sich 3 Kinder Zutritt durch ein offenes Fenster wird das natürlich anders bewertet, als ein erwachsener Serieneinbrecher, der mit professionellem Werkzeug eine Tür knackt.

    Ob bis zur Klärung eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht verhängt wird, das hängt vom OA und deren Einschätzung ab.

  • Und möglicherweise wird es den ein oder anderen nun schockieren - auch im Dunkeln finde ich so einen bösen dunklen Wach- und Schutzhund der meldet durchaus beruhigend. Und sollte mein Hund in eine Notwehrsituation kommen, jaaaaa dann lieber Zähne im Angreifer als Messer in mir...

    Ich nehme auch immer einen Hund zum joggen bin, weil ich mich damit besser fühle. Und ja, ich kann die problemlos führen und das sind keine reißenden Bestien die jeden Spaziergänger angehen.

    Die Welt besteht aber nicht nur aus netten Menschen und die Hunde passen schon gut und passend auf und regieren sinnvoll. Ähnlich wie es mit dem Jagdverstand bei Jagdhunden der Fall ist oder das Wachen beim Hofhund.

    Das macht mir Hoffnung. :gott: :ugly:

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