Debatte um Hunde in der Gesellschaft
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Bräuchte man jetzt ne Statistik drüber, aber die meisten Beißvorfälle, nach denen Hunde mit Auflagen versehen werden, geschehen doch nicht beim heldenhaften Einsatz gegen nächtliche Vergewaltiger - die ja übrigens eh meist bekannte Personen sind - oder Viehdiebe, oder?
Die meisten Hunde leben in Städten, und wenn ein Hund im Haus/in der Wohnung abschreckt, dann sind doch die Gesetze gegen beißende Hunde egal - ein abgeschreckter Einbrecher bricht ja eben nicht ein, ergo keine Bissgefahr, und vermutlich dürfte das Bußgeld für nächtliche Ruhestörung kaum sehr hoch ausfallen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Hund einen Einbrecher verbellt hat… falls überhaupt jemand das anzeigt.
Ich verstehe die Argumentation nicht…
Edit: und es ist auch mWn nicht verboten, einen Hund zum Joggen mitzunehmen.
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Ist dem wirklich so!?
Meines Wissens nach ist es erstmal so, dass der Einbrecher Schmerzensgeld geltend machen kann (Gefährdungshaftung §833 BGB). Unter Umständen erhält er für seine "Dummheit" eine Teilschuld.
Und Notwehr - nun ja ist auch ein Thema für sich, muss ja erstmal nachgewiesen werden, dass eine Gefahr als Halter bestand. Behauptet der Gebissene er war im Begriff zu fliehen oder whatever ist die ganz schnell vom Tisch...
Weißt du wie es ordnungsrechtlich aussieht? Auch hier vermutlich Einzelfallentscheidung??? Droht bis zur Klärung Leinenzwang und MK-Pflicht für den Hund?
Ganz ernsthaft, bei einem Einbrecher, der sich illegal zutritt zu deinem abgeschlossenen Haus/Wohnung verschafft, musst du in der Regel weder haftungstechnisch, noch ordnungsrechtlich mit irgendwas rechnen. Klar gibt es immer diese eine Ausnahme, wo dann doch irgendwas anders beurteilt wurde, aber solange dein Hund den Einbrecher nicht gleich tötet oder sehr schwer verletzt, ist da eher echt nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn du den Hund absichtlich auf den Einbrecher hetzt oder sich der Hund im Garten befindet und das Tor/der Zaun durch einen Menschen leicht überwunden werden konnte. Das ist halt wie immer eine Frage der individuellen Situation und der Abwägung des Gerichtes. Verschaffen sich 3 Kinder Zutritt durch ein offenes Fenster wird das natürlich anders bewertet, als ein erwachsener Serieneinbrecher, der mit professionellem Werkzeug eine Tür knackt.
Mein völlig normaler Menschenverstand sagt mir genau dies. Mein Rechtsempfinden auch.
Ich hab da tatsächlich die Urteile im Kopf auf die Hasilein sich bezieht. Und demnach liegen Du, mein Bauch und Ich halt leider falsch Hatte die Hoffnung, dass du vielleicht ein Urteil kennst, was eben meinem Rechtsempfinden entsprechen würde
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Ganz ernsthaft, bei einem Einbrecher, der sich illegal zutritt zu deinem abgeschlossenen Haus/Wohnung verschafft, musst du in der Regel weder haftungstechnisch, noch ordnungsrechtlich mit irgendwas rechnen. Klar gibt es immer diese eine Ausnahme, wo dann doch irgendwas anders beurteilt wurde, aber solange dein Hund den Einbrecher nicht gleich tötet oder sehr schwer verletzt, ist da eher echt nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn du den Hund absichtlich auf den Einbrecher hetzt oder sich der Hund im Garten befindet und das Tor/der Zaun durch einen Menschen leicht überwunden werden konnte. Das ist halt wie immer eine Frage der individuellen Situation und der Abwägung des Gerichtes. Verschaffen sich 3 Kinder Zutritt durch ein offenes Fenster wird das natürlich anders bewertet, als ein erwachsener Serieneinbrecher, der mit professionellem Werkzeug eine Tür knackt.
Mein völlig normaler Menschenverstand sagt mir genau dies. Mein Rechtsempfinden auch.
Ich hab da tatsächlich die Urteile im Kopf auf die Hasilein sich bezieht. Und demnach liegen Du, mein Bauch und Ich halt leider falsch Hatte die Hoffnung, dass du vielleicht ein Urteil kennst, was eben meinem Rechtsempfinden entsprechen würde
Stell doch mal eines ein, vllt finden wir dann ja heraus, warum speziell dann in diesem Fall so geurteilt wurde und nicht anders. Nehmen wir z.B. das bekannte Bsp. eines Einbrechers, der in die ungesicherte Grube vor dem Fenster fällt. Hier spielt es eben keine Rolle, dass der Grund für die Anwesenheit auf dem Grundstück der Einbruch war, sondern dass er das Grundstück relativ ungehindert betreten konnte und somit die Gefahrenstellen nicht ausreichend abgesichert wurde, der Eigentümer des Grundstücks also seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.
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Auch wenn die Alarmanlage OT ist - hey ich bin voll bei euch.
Ich habe auch einen Hund und keine Alarmanlage Und möglicherweise wird es den ein oder anderen nun schockieren - auch im Dunkeln finde ich so einen bösen dunklen Wach- und Schutzhund der meldet durchaus beruhigend. Und sollte mein Hund in eine Notwehrsituation kommen, jaaaaa dann lieber Zähne im Angreifer als Messer in mir...
Nur würde ich nicht davon ausgehen dass der Angreifer/Einbrecher nur ein Messer dabei hat (und selbst das kann dann schon sehr unschön für den Hund werden). Ich würde wegen Sachwerten nicht das Leben meines Hundes aufs Spiel setzen wollen, mir reicht völlig die erstmal abschreckende Wirkung eines Hundes (statistisch wird ja dann doch das leichtere Ziel ausgesucht für den Einbruch).
Vor einigen Jahren löste nachts die Alarmanlage im Bürogebäude meines Freundes aus (der Einbrecher stellte sich am Schluss als harmloser Vogel raus), er traf ziemlich zeitgleich mit der Polizei ein, was glaubt ihr was die gemacht haben?
Genau gar nichts. Sie hielten sich in sicherer Entfernung zum Objekt auf und meinten mein Freund kann ja rein und nachschauen, sie gehen da ganz sicher nicht rein, ist ihnen zu gefährlich. Ähm, ja danke.
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Hier
Hund beißt EinbrecherHallo, ich suche ein zitierfähiges Gerichtsurteil (am besten eines OLG) für folgende Fallkonstellation: Hund H beißt Einbrecher E in der Wohnung des A,…www.juraforum.dewird in Beitrag 14 ein Urteil in die Richtung zitiert, wenn ich das richtig verstehe.
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Auch wenn die Alarmanlage OT ist - hey ich bin voll bei euch.
Ich habe auch einen Hund und keine Alarmanlage Und möglicherweise wird es den ein oder anderen nun schockieren - auch im Dunkeln finde ich so einen bösen dunklen Wach- und Schutzhund der meldet durchaus beruhigend. Und sollte mein Hund in eine Notwehrsituation kommen, jaaaaa dann lieber Zähne im Angreifer als Messer in mir...
Ich hab ja bspw mich bewusst unter Anderem wegen des Sicherheitsaspekts für nen mindestens mittelgroßen Hund mit Wachsamkeit entschieden.
Nicht weil ich verängstigt durch die Gegend laufen würde und auf Schutz angewiesen wäre oder so, sondern schlicht deswegen weil ich städtisch und alleine lebe und dann schon gern eine gewisse Art Meldefunktion und Abschreckung habe.
Ich kann mich bspw drauf verlassen dass der Hund laut wird sollte nachts jemand an meiner Tür rum pfuschen, dass er meldet wenn draußen irgendwas komisch ist und dass sich Menschen dumme Dinge zweimal überlegen.
Richtig blöde Situationen hatte ich immer ohne Hund, mit hatte ich zwar auch schon genug seltsame Situationen, wurde aber rechtzeitig drauf aufmerksam ( oft bevor ich das mit bekomme ) und es ist nie mehr passiert als dass die Situation einfach komisch oder gruselig war.
Ich persönlich würde es nicht haben wollen jemals in eine Situation zu kommen in der mich der Hund tatsächlich schützen müsse, aber ich geh einfach davon aus dass die Wahrscheinlichkeit dass das passiert eher gering ist, mit Hund generell ohnehin geringer als ohne, und mit Hund der im Zweifel laut wird erst recht ( allein schon weil man ja eigentlich keine Aufmerksamkeit erregen will ).
Die Kehrseite der Medaille ist, dass ein Hund ohne Wachtrieb der deutlich verträglicher ist einen im Alltag weitaus weniger Probleme machen kann, und sollte mir mal was passieren, mir im dümmsten Fall evtl nicht geholfen werden kann.
Allerdings denke ich mir da wieder, sollte mir bspw in meinen eigenen 4 Wänden was passieren und ich bin nichtmal in der Lage jemanden zu informieren, dann dürfte es relativ egal sein ob ich nen Hund hab der keinen rein lässt, weil bis das jemand mitbekommt isses dann ja eh zu spät.
Und dass ein Hund im Fall des Falles dass einem draußen was passiert nen Helfer dran lässt, da hätte ich nachdem ich mitbekommen hab was es mit einem Hund machen kann, auch bei einem sonst eigentlich netten Hund meine Zweifel haben.
Hinsichtlich Wachsamkeit finde ich es allerdings wieder doof wenn man glaubt man bräuchte das, weil man sich sonst nicht sicher fühlt, und so einen Hund deswegen dann nicht entsprechend führen kann weil man so verunsichert/ängstlich durchs Leben geht.
Für mich muss ein Hund eben nicht everybodys darling sein, uns für mich gehört es zu einem Hund dazu dass er mehr oder weniger wachsam ist.
Brauchen tur man das jedoch als normaler Mensch nicht. Im Grunde reicht es Hinsichtlich Prävention aus DASS ein Hund da ist. Allein aus der Angst heraus, ein bellender Hund könnte jemanden aufschrecken, oder weil man als Fremde Person den Hund nicht kennt und die meisten Menschen eher nichts tun wollen was möglicherweise nen Biss als Folge haben könnte.
Aber wenn dann doch mal was passieren sollte, ist das Risiko eben immer da dass man als Hundehalter angearscht wird, und das find ich einfach kacke.
Einerseits gibt's sowas wie Notwehr und dass ein Hund streng sich eigentlich wie ein Hund verhalten dürfte wenn er entsprechend provoziert wurde ( steht zumindest sinngemäß so "ein Hund darf nicht ohne Provokation attackieren" oder so ähnlich), andererseits ist das heutzutage absolut unerwünscht und führt nur zu Problemen.
Mir fehlt da ehrlich gesagt einfach die Komponente dass sich ein Tier manchmal eben verhält wie ein Tier.
Wenn ein Mensch angegriffen wird, darf er sich wehren.
Wenn ein Hund angegriffen wird, ist das verpöhnt.
Notwehr zur Not mit nem Gegenstand - kein Problem.
Nothilfe durch eine fremde Person - kein Problem.
Nothilfe durch einen Hund - tabu.
Und da beziehe ich mich wirklich auf Situationen dir alternativ entsprechende Folgen für den Menschen ( oder den Hund selbst ) hätten nicht auf sowas wie ,,Der ging mir auf die Nerven und mein Hund hat mich vor der Belästigung geschützt" oder sowas.
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Und was macht ihr, wenn der Hund durch Gift oder Gas ausgeschaltet ist?
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Jein...... Mit Faro würd ich den nicht bestehen, wenn jemand die Alltagssituation "Kind grapscht fremden Hund von hinten an" prüft zum Beispiel. Er kann das schlichtweg nicht, deswegen passe ich extrem auf, wenn ich mti ihm unterwegs bin. Halte ihn von Kindern fern, und hab so immer nen 360 - Grad-Rundumblick mit ihm
Für den wären diese Anforderungen schlichtweg teilweise zu hoch. INsofern: hört sich nicht wirklich schlimm an - ist aber mit "special" Hunden u.U. nicht so ganz selbstverständlich das, was das Hund-Halter-Gespann dann können wird. Wäre schön, ist aber halt nicht. Und für solche Fälle fehlen mir dann halt Sonderregelungen a la: Hund ist vlt. gefährlich, wird aber verantwortungsvoll geführt. Ohne, daß man gleich zwangsweise immer nen Mauli drauf haben muß. Weil auf der grünen Wiese, wo kein Mensch kommt, möcht ich ihm das nicht unbedingt aufzwingen. Wär doch schade, wenn dort nicht wirklich nötig.
Ich GEHE nicht mit ihm in Menschenansammlungen spazieren, weil ers einfach net kann. Und ich brauch ihn zB auch ganz sicher nciht allein vorm Laden auf Ablage hin zu prüfen. Weil das macht man mit so nem Hund nicht.
Und Verkehrstauglichkeit: uns ist mal spätabends n Jogger auf 10 m breiter Straße (Hauptstraße, aber keine Fahrzeuge unterwegs) direkt an Faro vorbeigejoggt, sehr leise aus dem Nichts auftauchend. Faro ist erschrocken. Hat sich rumgedreht. Ich war schnell genug, kenn ihn ja lang genug. Aber in nem Test sowas, ungeplant? Muß ich jetzt nicht ausprobieren..... Ich mag Situationen nicht, die bei ihm irgendwas triggern könnten, weil ich die Schiene "bei mir brauchst Du Dich nicht zu wehren" fahre, sprich, solche Situationen von ihm fernhalte, um ihn einfach entspannt zu halten. ER soll keine Situationen erleben (müssen), in denen ich vlt. nciht eingreifen darf, damit die sehen, wie konkret der Hund reagiert. Weil er dann wieder auf das "ich muß mich schützen" kommt, das ich bei ihm nicht haben möchte.
Das wäre bei dem Test in München kein Problem gewesen. Da wurden ja keine Alltagssituationen nachgestellt.
Es wurde nur der normale Alltag von dem Hund und dem Halter und dem Zusammenspiel von Hund und Halter im Alltag angeschaut/beurteilt.
Wir mussten unseren Rotti auch nicht vor einem Laden anbinden/ablegen und außer Sichtweite gehen, weil wir glaubhaft versichert haben das wir so etwas nie mit ihm machen. Das steht auch so im Gutachten. Es steht auch drin das wir ihn von fremden Rüden fernhalten und keinen Kontakt zulassen.
Es gab eine Situation da hat er leicht in Richtung von einer Frau mit Kinderwagen "gezogen". Im Gutachten steht die Situation und auch das er nur freundlich interessiert war und sich von mir auch gleich ohne Probleme leicht korregieren ließ. Wir kommen in dem Gutachten auch vor wie wir den Hund führen.
Lg
Sacco -
Und was macht ihr, wenn der Hund durch Gift oder Gas ausgeschaltet ist?
Ist das nicht bei jedem Hundehalter die größte Angst, dass bei einem Einbruch trotz Hund, der Einbrecher dem Hund etwas antun könnte? Bei Bekannten von mir wurde die Golden Retriever Hündin zum Glück nur auf der Toilette eingesperrt.
Die Statistik zeigt halt einfach, dass Einbrecher lieber das nächste Haus/Wohnung ausräumen, wenn ein Hund vorhanden ist. Wenn gezielt in ein bestimmtes Haus eingebrochen werden soll, dann hilft weder ein Hund, noch eine Alarmanlage. -
Und was macht ihr, wenn der Hund durch Gift oder Gas ausgeschaltet ist?
hm.. ich denke es hilft der Diskussion eher wenn wir bei Situationen und Beispielen bleiben, die ein realistisches Risiko beinhalten.
Das Märchen mit dem Gas kenne ich aus dem Campingbereich zu genüge (und da kann man sich den Mund fusselig reden wie unrealistisch es ist, die urban legend stribt nicht aus).
Zum Gift. Hundehaltung beinhaltet leider immer ein gewisses Risiko. Ich schätze aber die Wahrscheinlichkeit das mein Hund sich durch Aufnahme von Giftköder die draussen ausgelegt werden von Hundehassern, grösser ein, als das mein Hund gezielt vergiftet wird weil jemand bei mir einbrechen will.
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