Qualzuchten V

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    • Fuer QZ gilt doch ein komplettes Wettbewerbsverbot und nicht nur ein reines Zuchtverbot!?

      Wieso sollte all das also nicht fuer den Sport gelten?



      Bzgl. DM: Gibts da denn mittlerweile einen richtigen Test? Oder noch immer nur den Test, den es z.B. bei Laboklin gibt und bei dem lediglich ein Risikofaktor getestet wird?

    • Die jährlichen Hobbyzüchter sind da doch nicht bei!?

      Doch doch, ab drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen, die Wurfanzahl ist nicht das einzige Kriterium. Wenn du mit einer Labbi-Hündin jährlich züchtest und da einen Weimaraner draufsetzt oder silbernen Labbi Rüden, bist du nicht gewerbsmäßig.


      Du musst für die gewerbsmäßigkeit nicht mal züchten. Bei meinem Vetamt reicht, dass man drei fortpflanzungsfähige Hündinnen hält um als gewerbsmäßige zu gelten.


      Bzgl. DM: Gibts da denn mittlerweile einen richtigen Test? Oder noch immer nur den Test, den es z.B. bei Laboklin gibt und bei dem lediglich ein Risikofaktor getestet wird?

      Nicht das ich wüsste, ist in der Liste aber auch beim Mali Vorschrift.


      Mir ist einfach klar, dass der Test von den Ämtern kommen wird, obwohl es nur ein Risikofaktor ist. Deshalb achte ich direkt drauf. Und auch „nur“ auf einen Risikofaktor kann man ja achten, sofern man genug Auswahl hat.

    • Fuer QZ gilt doch ein komplettes Wettbewerbsverbot und nicht nur ein reines Zuchtverbot!?

      Wieso sollte all das also nicht fuer den Sport gelten?



      Bzgl. DM: Gibts da denn mittlerweile einen richtigen Test? Oder noch immer nur den Test, den es z.B. bei Laboklin gibt und bei dem lediglich ein Risikofaktor getestet wird?

      Genau das verstehe ich eben nicht an dem Entwurf.

      Laut dem gibt es ja kein Zuchtverbot sondern lediglich ein Ausstellungsverbot und wettbewerbsverbot.


      Klar ohne Ausstellung keine Papiere für die Zucht. Aber ohne Haltungsverbot befeuert man doch nur die illegale Vermehrung von nicht gewerbsmäßigen Zuchten.


      Ich sehe aber nirgends einen Ansatz genau das zu verhindern.

      Der typische Mopshalter wird ja nicht unbedingt sportliche Ambitionen haben. Also kann er ihn sich beschaffen und halten.


      Oder hab ich da nen völligen Denkfehler?

    • Zumindest zum Ausstellungsverbot habe ich das Gefühl, das zumindest hier in Niedersachsen die Vetämter mit zweierlei Maß messen.

      Auf den Zuchtausstellungen laufen Hunde mit extremen Qualzuchtmerkmalen rum, ebenso Merle-Hunde.

      Gleichzeitig werden auf bei Agi und Hooperstunieren ein großer Prozentsatz der Hunde vom Vetamt bereits bei der Anmeldung quasi aussortiert oder im Wettbewerb mit strafen belegt.

      Das ist schon frustrierend zu beobachten.

    • Mit Siri darf ich ja theoretisch auch an keiner Sportveranstaltung mehr teilnehmen, seit das Thema aufgemacht wurde.

      Sie hat Qualzuchtmerkmale, als Straßenhund aus Spanien. Und aktuell wird nicht unterschieden, ob Sport, Ausstellung, Zucht, Mischling, Straßenhund, reinrassige...


      Bisher waren die vet Ämter aber mega entspannt. Denen ist aktuell die Unterbringung deutlich wichtiger.

      Kupierte Hunde müssen TA Nachweise, oder die Halter ihren Jagdschein mitführen (und ich hab mir vom spanischen TA, der ihr den Chip gesetzt hat, einen 3 Zeiler ausstellen lassen, in der Hoffnung, dass das dem vet Amt reichen würde).


      Allerdings war in den letzten 5 Jahren nicht 1x ein vet Amt Mitarbeiter anwesend (also auf Veranstaltungen wo ich war. Von anderen habe ich aber auch nichts gehört).





      Ihr fehlen ein paar Zähne (ich weiß allerdings nicht mehr welche, es sind aber nicht die "erlaubten") und, das ist ja offensichtlich, hat sie keine Rute.

    • Die Leitlinien, um die es hier geht, beziehen sind auf die Änderung der TSchHVO von 2022 und nicht auf das aktuell noch im Ratifizierungsprozess steckende geänderte TSchG. Das Qualzuchtverbot ist nicht in der Verordnung festgelegt, sondern im Gesetz.


      Wobei mit Sicherheit auf bereits ausgearbeitete Richtlinien zurückgegriffen werden wird, wenn das konkretisierte Qualzuchtverbot laut TSchG verabschiedet wird und zur Umsetzung ansteht.

    • Danke, danach hatte ich vor ein paar Seiten gefragt. Nun kann ich hoffentlich nachlesen worauf sich diese Referentin, von der ich erzählte, bezogen hat.

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