Qualzuchten V
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Die Haltung von Qualzuchthunden wird/ist aber verboten, ebenso der Kauf und Verkauf. (Falls solche Forderungen gesetzlich beschlossen werden). Der Züchter kann mit seinen Althunden nichts mehr verdienen, darf sie nicht verkaufen und sie nicht mehr halten. Die Hunde sind aber da und leben. Was wird also mit ihnen?
Bestandsschutz, ganz einfach.
Gabs damals doch auch bzgl. der kupierten Hunde, oder?
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Die Haltung von Qualzuchthunden wird/ist aber verboten, ebenso der Kauf und Verkauf. (Falls solche Forderungen gesetzlich beschlossen werden). Der Züchter kann mit seinen Althunden nichts mehr verdienen, darf sie nicht verkaufen und sie nicht mehr halten. Die Hunde sind aber da und leben. Was wird also mit ihnen?
Bestandsschutz, ganz einfach.
Gabs damals doch auch bzgl. der kupierten Hunde, oder?
Eben! Außer Bestandsschutz käme nichts anderes in Frage, Qual- oder Defektzuchten sind ja keine Seuche, die eine sofortige Tötung all derer Hunde ausmachen würde.
Wenn müsste es ein
- Zuchtverbot
- Haltungsverbot
- Ausstellungsverbot und
- Einfuhrverbot geben
rein fiktiv geschrieben.
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@Roscoe
Aktuell sehen die geplanten Änderungen im TSchG kein Haltungsverbot vor. Und Zuchtausschluss vorwiegend für Individuen. Das ist also alles erstmal Spekulation. So schnell wird da nichts kommen. Wenn überhaupt.
Wenn, dann könnte man es über Bestandsschutz und Sonderregelungen für Tierschutzhunde regulieren.
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Wenn müsste es ein
- Zuchtverbot
- Haltungsverbot
- Ausstellungsverbot und
- Einfuhrverbot geben
rein fiktiv geschrieben.
Alles nachvollziehbar und sinnvoll, bis auf das - fiktive, aber hier im Thread immer wieder propagierte - Haltungsverbot.
Was meint ihr denn genau damit? Wer soll welche Qualzuchthunde nicht mehr halten dürfen? Welpen, neu erworbene QZ-Hunde, Altbestand, bereits vorhandene QZ-Hunde? Tierheim-QZ-Hunde? Wer - alle, also auch Züchter? QZ-Hundehalter allgemein? Nur Neukäufer, potentielle Neuinteressenten?
Wenn -fiktiv - ein allgemein geltendes Haltungsverbot käme, gäbe es ei e Menge Hunde, die dann- ja, was? Eingeschläfert werden müssten?
Für ein Zuchtverbot, Ausstellungs- und Einführverbot wäre ich sofort, ohne wenn und aber.
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Deine Fragen wurden doch bereits von mindestens 3 verschiedenen Leuten, sehr ausführlich beantwortet
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Wenn müsste es ein
- Zuchtverbot
- Haltungsverbot
- Ausstellungsverbot und
- Einfuhrverbot geben
rein fiktiv geschrieben.
Alles nachvollziehbar und sinnvoll, bis auf das - fiktive, aber hier im Thread immer wieder propagierte - Haltungsverbot.
Was meint ihr denn genau damit? Wer soll welche Qualzuchthunde nicht mehr halten dürfen? Welpen, neu erworbene QZ-Hunde, Altbestand, bereits vorhandene QZ-Hunde? Tierheim-QZ-Hunde? Wer - alle, also auch Züchter? QZ-Hundehalter allgemein? Nur Neukäufer, potentielle Neuinteressenten?
Wenn -fiktiv - ein allgemein geltendes Haltungsverbot käme, gäbe es ei e Menge Hunde, die dann- ja, was? Eingeschläfert werden müssten?
Für ein Zuchtverbot, Ausstellungs- und Einführverbot wäre ich sofort, ohne wenn und aber.
Rein rechtlich und fiktiv betrachtet: Es wäre absolut möglich, auf Basis des Tierschutzgedankens ein Haltungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auszusprechen. Das Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung des Tierschutzgedankens wäre in dem Fall dem Recht auf freie Entfaltung vorzuziehen.
Was dadurch nicht abgedeckt wäre, wäre Enteignung. Das ist ein heißes Eisen, an das die gesetzgebenden Ministerien nicht ohne wirklich richtig guten Grund gehen würden. Bei einem Tier, das schon einen Besitzer hat, der es gut versorgt, wäre von einer Enteignung kein Vorteil fürs Tier zu erwarten. Es sei denn, mit der Enteignung wäre eine angeordnete Tötung verbunden. Von der dann im Einzelfall eindeutig klar sein müsste, dass die angeordnete Tötung nötig zur Vermeidung weiteren Leids ist. Es ist nicht zu erwarten, dass sich das BMEL das je ans Bein binden wollen würde.
Ergo: Wenn sowas jemals geregelt werden würde, dann sehr, sehr wahrscheinlich mit Bestandsschutz.
Was mit illegal angeschafften oder gezüchteten Tieren oder z. B. bei Einreise eines Halters mit entsprechendem Tier passieren würde, das müsste noch einmal separat betrachtet werden. Hier wäre es theoretisch möglich, Ausnahmeregelungen für eingezogene Hunde zu finden, die über Tierschutzorganisationen vermittelt werden. Oder diese Tiere tatsächlich auf behördliche Anordnung hin töten zu lassen, wenn! das mit dem vorhandenen TSchG zu rechtfertigen wäre. Also angenommen würde, dass das zu erwartende Leid der Hunde an ihren körperlichen Defekten aus tierschützerischen Gesichtspunkten die Tötung als tierschutzgerechteren Weg rechtfertigt.
In den nächsten Jahren ist damit aber eh nicht zu rechnen, da der Gesetzgeber natürlich jetzt auch erst einmal schauen wollen wird, welchen Einfluss die teils ja erst noch kommenden Änderungen haben, bevor er noch einschneidendere Maßnahmen verhängt.
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Wenn müsste es ein
- Zuchtverbot
- Haltungsverbot
- Ausstellungsverbot und
- Einfuhrverbot geben
rein fiktiv geschrieben.
Alles nachvollziehbar und sinnvoll, bis auf das - fiktive, aber hier im Thread immer wieder propagierte - Haltungsverbot.
Was meint ihr denn genau damit? Wer soll welche Qualzuchthunde nicht mehr halten dürfen? Welpen, neu erworbene QZ-Hunde, Altbestand, bereits vorhandene QZ-Hunde? Tierheim-QZ-Hunde? Wer - alle, also auch Züchter? QZ-Hundehalter allgemein? Nur Neukäufer, potentielle Neuinteressenten?
Wenn -fiktiv - ein allgemein geltendes Haltungsverbot käme, gäbe es ei e Menge Hunde, die dann- ja, was? Eingeschläfert werden müssten?
Für ein Zuchtverbot, Ausstellungs- und Einführverbot wäre ich sofort, ohne wenn und aber.
Wenn sowas kommt, dann koennte es so sein: Hunde mit QZ-Merkmalen (muesste dann genau geregelt sein was das ist) die nach xx.xx.xxxx geboren wurden duerfen nicht gekauft/verkauft/gehalten werden. Ausnahme Tierschutz (und da halt ganz klare Nachweise!).
Problem geloest. Ich sehe das Problem, das du anscheinend siehst, echt nicht
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Was dadurch nicht abgedeckt wäre, wäre Enteignung. Das ist ein heißes Eisen, an das die gesetzgebenden Ministerien nicht ohne wirklich richtig guten Grund gehen würden. Bei einem Tier, das schon einen Besitzer hat, der es gut versorgt, wäre von einer Enteignung kein Vorteil fürs Tier zu erwarten. Es sei denn, mit der Enteignung wäre eine angeordnete Tötung verbunden. Von der dann im Einzelfall eindeutig klar sein müsste, dass die angeordnete Tötung nötig zur Vermeidung weiteren Leids ist. Es ist nicht zu erwarten, dass sich das BMEL das je ans Bein binden wollen würde.
Ich könnte mir nicht vorstellen, dass das durchsetzbar wäre und nach welchem Maßstab.
Ich jedenfalls würde meinen Hund nicht zum Einschläfern rausrücken.
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Was dadurch nicht abgedeckt wäre, wäre Enteignung. Das ist ein heißes Eisen, an das die gesetzgebenden Ministerien nicht ohne wirklich richtig guten Grund gehen würden. Bei einem Tier, das schon einen Besitzer hat, der es gut versorgt, wäre von einer Enteignung kein Vorteil fürs Tier zu erwarten. Es sei denn, mit der Enteignung wäre eine angeordnete Tötung verbunden. Von der dann im Einzelfall eindeutig klar sein müsste, dass die angeordnete Tötung nötig zur Vermeidung weiteren Leids ist. Es ist nicht zu erwarten, dass sich das BMEL das je ans Bein binden wollen würde.
Ich könnte mir nicht vorstellen, dass das durchsetzbar wäre und nach welchem Maßstab.
Ich jedenfalls würde meinen Hund nicht zum Einschläfern rausrücken.
Es ist mWn jetzt bereits rechtlich möglich, die „Euthanasie“ eines Hunds us Gründen des Tierschutzes zur Vermeidung von längerem anhaltendem schwerem Leiden anzuordnen. Dass es nur auf Basis der Zugehörigkeit einer Qualzuchtrasse möglich ist, daran zweifle ich auch. Es müsste jeweils der Einzelfall betrachtet und abgewogen werden und im Zweifel zu rechtfertigen sein. Und natürlich wäre das heftigst umstritten und klageanfällig. Deshalb meinte ich ja, dass das BMEL sich wahrscheinlich keine derartige Regelung ohne Bestandsschutz ans Bein binden wollen würde. Bei derzeit geltender Rechtslage.
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Wenn man an die Proteste bei der Euthanasie von Hunden, die nachweislich Menschen getötet haben, denkt, dann wird sich das niemand antun wollen. Würde ich aber auch als absolut unverhältnismäßig ansehen.
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