Qualzuchten V

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    Hi


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    • Ein bisschen Leid ist ok, oder was?


      Ja, genau das ist doch hier in dem Thread der Konsens. Seit Wochen und Monaten und Jahren.


      Ein bisschen Leid ist okay. Ist halt bei den Hunden so, die kennen es ja auch nicht anders.


      Und man darf deren Lebensqualität auf keinen Fall mit nicht-brachyzephalen, gesunden Hunden vergleichen. Weil.


      ich kann das nicht nachvollziehen. Ich will für meine Hunde kein Leid, auch kein bisschen.

    • Abgesehen davon, dass ich keinen Konsens dafür wüsste, was „ein bisschen Leid“ sei soll: „Ein bisschen Leid“ ist auch rein rechtlich betrachtet kein Tötungsgrund. Wenn aber das „bisschen Leid“ bereits bei Planung der Verpaarung vorherzusehen ist, dann kann die Zucht trotzdem von den Regelungen für Qualzucht betroffen sein. Die Änderungen im TSchG listen ja eine ganze Reihe von Merkmalen auf, die unter den Begriff „Qualzucht“ fallen und die trotzdem nicht mit einem vorwiegend aus Leid und Quälerei bestehenden Leben führen werden.


      Auch vom Rechtlichen ab: Ja, es gibt gute Gründe, nicht bewusst Hunde mit Einschränkungen zu züchten. Auch wenn diese Einschränkungen beim vorhandenen Hund keine Tötung aus Sicht des TSchG rechtfertigen würden

    • Natürlich ist das so. Ich finde es aber im Grunde auch falsch, die Menschen aus ihrer Verantwortung zu lassen. Wenn ich ein Tier habe, bin ich für dieses verantwortlich. Das ist einfach so....

      Ja, würde mir auch wünschen, dass man die Leute rechtlich dafür in die Pflicht nehmen kann. Ähnlich wie bei denen, die sich einen Mali geholt haben, weil es ja so coole Instavideos gibt und den jetzt dringend loswerden müssen, weil er gefährlich wird. Die müssten meiner Meinung nach auch lebenslang/bis zur Vermittlung für die Unterbringung zahlen. Aber wie will man das durchsetzen?

      Ist schwierig, ganz ohne Frage. Aber schon Paragraph 1 des TierSchG greift da für mein Empfinden. Wenn der Hund leidet (wie in meinem Beispiel, weil er ein akutes Rückenproblem hat, vermutlich mindestens einen Diskusprolaps), dann muß das Leid beendet werden. Es gab meine ich schon rechtskräftige Entscheidungen, dass wenn die Prognose einer Heilung gut ist, eine Eutha als "Ausweichmöglichkeit" so nicht gegeben wäre (was natürlich auch ein beenden von Leid wäre, aber leider ohne weiterleben....). Ergo muß dann am Ende an sich gehandelt werden. Problem bleibt natürlich, wenn die Besitzer weder Geld haben, muß natürlich geklärt werden, wie dem Hund dann geholfen werden kann.


      Aber klar - wo kein Kläger, da kein Richter, und dann wird sicher unter der Hand noch viel gemauschelt, zu Lasten der Tiere....


      Ich denke mal, da war das öffentliche Interesse da.

      ob ein Mops nun gut Luft kriegt, dürfte den meisten deutlich egaler sein

      Es fehlt derzeit schlicht die Rechtsgrundlage, die die Haltung qualgezüchteter Tiere (ergo nicht nur Hunde) untersagt.

      Naja, wenn man mit dem Zuchtverbot anfinge, das steht ja im Grunde bereits im Gesetz, wird nur scheinbar fleißig von allen ignoriert, warum, leuchtet mir zugegebenerweise nicht ein. Im Paragraph 11 b steht ja drin, dass eine Zucht von Qualzuchten verboten ist.


      Aber richtig - ein Haltungsverbot existiert nicht. Dennoch denke ich irgendwie, sollte man da doch Wege finden.... erst über die bereits bestehenden Gesetze, die einfach nicht umgesetzt werden, und in der Folge dann (dazu muss natürlich noch was passieren, bezüglich der Haltung der Tiere) eben auch ein Haltungsverbot. Warum man etwas nicht züchten darf, die Haltung aber kein Problem darstellen sollte ist ja im Grunde auch nicht einleuchtend. Aber leider müssen Juristen ja alles immer sehr kompliziert machen, damit es rechtlich nicht angreifbar ist....


      Plötzlich stiegen die Leute die vorher mit Staffordshire und Co ihr Ego aufpolieren mussten eben auf Cane Corso,Kangal und Co um.

      Hat zwar mit Qualzucht nichts zu tun, aber sollen alle Rassen verboten werden, die vielleicht aus den falschen Gründen angeschaffte werden könnten?


      Ganz sicher nicht - hier macht für mich auch das Zucht- und Haltungsverbot weit weniger Sinn als bei Qualzuchten.... aber die zuständigen sehen das scheinbar anders....


      Es ist eigentlich ganz einfach, leidet es, kann man es verbieten und auch entsprechend einschläfern falls das verbot umgangen wird.


      Ein bisschen Leid ist ok, oder was? Und Einschränkungen führen eben nicht zwangsläufig zu Qualen.


      Naja, aber da drehen wir uns am Ende auch im Kreis. Ja, wenn ein Hund permanent leidet, wirklich leidet, würde ich dazu tendieren, ihn einzuschläfern. Aber "nur" (Füllwort, klingt etwas böse, wenn ich es hier verwende, sorry) weil dieses Problem eben vorhanden ist, soll dann ein Qualzuchtverbot / Haltungsverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen nicht verboten werden? Weil man nicht sofort alle Hunde "gemerzt" hat? (klingt etwas zynischer, als ich es eigentlich möchte.... )


      Ich denke einfach schon lange, dass man das Problem angehen muß. Vor allem AUCH, weil die Zucht von Qualzuchtrassen im Grunde schon jetzt verboten ist, jedenfalls würde ich als Nichtjurist Paragraph 11 b TierSchG so auslegen, wenn da unter Punkt 1 steht :


      erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.


      Das ist bei brachycephalen Rassen definitiv der Fall, und es ist auch bei 70 % der frz. Bulldoggen mit Keilwirbeln der Fall, wenn sie zu Problemen führen....

    • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.

      Ja, Schmerzen, Leiden oder Schäden.


      Alles Gründe zum Einschläfern.

      Im Grunde sind auch Kleinhunde erheblich umgestaltet. Die leiden aber nicht drunter, sind aber im Vergleich zum „Original“ natürlich einigeschränkt und erwiesenermaßen eine Erscheinung der Domestizierung.


      Nach TSchGesetz ist leiden die Grenze, nicht gefällt mir nicht oder finde ich doof.

    • Hier setzt doch auch keiner „gefällt mir nicht oder finde ich doof“ an? Mal als konkretes Beispiel das Ektropium. Wäre - vernünftigerweise - nach neuer Regelung (wenn sie denn kommt) ein zuchtausschließendes Merkmal. Trotzdem würde man ein betroffenes Individuum doch wohl nicht einschläfern, sondern operieren lassen.

    • Plötzlich stiegen die Leute die vorher mit Staffordshire und Co ihr Ego aufpolieren mussten eben auf Cane Corso,Kangal und Co um.

      Hat zwar mit Qualzucht nichts zu tun, aber sollen alle Rassen verboten werden, die vielleicht aus den falschen Gründen angeschaffte werden könnten?

      Selbstverständlich nicht!

      Ich wollte damit nur sagen,dass es für gewisse Menschen immer einen Weg gibt.

      Und wenn bestimmte Rassen verboten werden,dann werden diese Züchter wahrscheinlich auf andere Rassen umsteigen und dann werden sie die so züchten,wie sie ihnen gefallen...bis das nächste Verbot kommt und so weiter...

      Das wollte ich halt damit sagen:

      Vom Staffordshire zum Kangal...

      Vom Bernhardiner dann zum Landseer? Und weil man die Bernhardiner so toll fand,wählt man dann zur Zucht immer die mit den mächtigen Köpfen und viel Masse...

      Ich wünsche mir es wäre anders,glauben tue ich es nicht.

      Eine entfernte Bekannte zb hat eine Bulldogge...Atemnot,Probleme mit dem Körperbau,Allergien

      Bis 20 Grad kann der Hund langsam Gassi gehen.Danach liegt er röchelnd alle vier von sich gestreckt am Boden

      Ich habe Klartext mit ihr gesprochen, doch ihre Züchterin sagt der Hund ist freiatmend.an der Allergie wäre sie Schuld.Bulldoggen bräuchten von Anfang an Allergiefutter.Und das er sich platt auf den Boden legt ist putzig,der ist halt faul.


      Joah ihr Fazit: Sollten Bulldoggen verboten werden holt sie sich im Ausland eine und bringt die irgendwie nach Deutschland.Schließlich wären die soooo süß.Und ihrer hat ja auch nix,der ist total fit.

    • Ja, Schmerzen, Leiden oder Schäden.


      Alles Gründe zum Einschläfern.

      Das ist m. E. wahnsinnig vereinfacht. Es gibt in den drei Kategorien ja sehr viele Abstufungen, die natürlich nicht alle Gründe zum Einschläfern sind.

      Analog ist das auch auf Qualzuchtrassen anwendbar. Natürlich ergibt es total Sinn, mit Rassen auf die Definition zutrifft, nicht mehr weiterzuzüchten. Aber es ist doch absurd, massenweise bspw. jüngere Tiere aus Qualzuchtrassen zu töten, die bisher beherrschbare oder keine Probleme aufweisen, und auch nicht gesetzeskonform. Dennoch kann man anstreben, die Zucht auszutrocknen.

      Wie der Kleinhund in die Argumentation kommt, habe ich übrigens nicht verstanden.

      Und weil du meinstest, du möchtest kein bisschen Leid für deine Hunde - leidfreies Leben ist in dieser Welt nicht vorgesehen, auch nicht für Haushunde. Die Kunst ist, den Fall und den Zeitpunkt zu erkennen, wann Einschläfern die tiergerechte Lösung ist.

    • Ja, Schmerzen, Leiden oder Schäden.


      Alles Gründe zum Einschläfern.


      Und weil du meinstest, du möchtest kein bisschen Leid für deine Hunde - leidfreies Leben ist in dieser Welt nicht vorgesehen, auch nicht für Haushunde. Die Kunst ist, den Fall und den Zeitpunkt zu erkennen, wann Einschläfern die tiergerechte Lösung ist.

      Entschuldige, sehe gerade, das hast nicht du geschrieben, sondern miamaus.

    • Ich habe den vagen Verdacht, dass mir jetzt dämmert, weshalb sich die Diskussion hier etwas im Kreis dreht. Ausgang war ja die Frage nach einem hypothetischem kompletten Haltungs-, Zucht- und Importverbot. Kann sein, dass Einige bei der Diskussion dieser Frage „nur“ Rassen im Kopf haben, die rassebedingt so erhebliche Deformationen haben, dass ein lebenswertes Leben kaum vorstellbar scheint.


      Aber auch dann kann ich mir vorstellen, dass eine Tötungsanordnung nur aufgrund von Rassezugehörigkeit zu rechtfertigen ist. Ich könnte mich mit einer solchen Pauschallösung auch nicht anfreunden. Dafür ist mir die Frage nach lebenswertem und lebensunwertem Leben zu komplex und unbequem


      Davon abgesehen: Wenn es je zur rechtlichen Diskussion solcher Frage wie Haltungsverboten kommen sollte, dann wird zumindest die Vorerwägung sehr wahrscheinlich nicht auf die üblichen brachyzephalen Kandidaten beschränkt sein. Der Gesetzgeber muss Ungleichbehandlung rechtfertigen können.

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