Qualzuchten V
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Interessant ist das Haltungsverbot von Hunden mit QZ-Merkmalen..
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Interessant ist das Haltungsverbot von Hunden mit QZ-Merkmalen..
Yup, das ist spannend.
Und in einem Land, das bisher noch nicht mal ein Haltungs- und Handelsverbot für kupierte Hunde Zustande gebracht hat, absolut utopisch.
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Interessant ist das Haltungsverbot von Hunden mit QZ-Merkmalen..
Yup, das ist spannend.
Und in einem Land, das bisher noch nicht mal ein Haltungs- und Handelsverbot für kupierte Hunde Zustande gebracht hat, absolut utopisch.
Jep, das denke ich mir auch...
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Und schiesst mit der Liste mAn auch komplett uebers Ziel hinaus.
Man darf sich also keinen Beauceron mehr kaufen (zu viele Zehen). Oder einen DSH. Oder einen tauben/blinden Hund. Auch nicht im Ausland (Importverbot).
Ausser natuerlich es ist ein Hund einer anerkannten Tierschutzorga. Wie man das z.B. irgendwo im Osten ueberpruefen/sich beweisen lassen will, ist dann die naechste Frage.
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Es ging auch etwas unter im altem Thread:
Der Deutsche Tierschutzbund hat nun auch eine Qualzuchtverordnung fürs Bundesministerium entworfen:
https://www.tierschutzbund.de/…zbund.pdf?mibextid=WC7FNe
Zuchtverbote werden u.a. gefordert für:
Dalmatiner, die die Harnsteinproblematik zeigen
Bernhardiner
Irischer Wolfshund
Alle Toyrassen, die unter 1,5 Kilo wiegen
Bordeaux Dogge
Mastiff
Deutsche Dogge
Shar Pei
Basset
Nackthunde (außer der American Hairless Terrier)
Brachyzephale Rassen
Rhodesian Ridgeback
Kommondor und Puli
Die Auflistung der Beispiele im PDF ist zum Teil ja wirklich hanebüchen. Fragt man sich, wer das zusammengezimmert hat.
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Edit - ich bin offenbar noch zu müde…
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Sprecht ihr noch über eine andere Liste?
Also, gibt‘s da schon eine Gesetzesvorlage oder so mit DSH und Beauci?
Noe, ich spreche von der verlinkten.
Unter Punkt 6. bei der Anlage stehen die Zehen (kk). Dort (Punkt 6) ist auch der DSH als Bsp. gelistet.
Import- und Haltungsverbot sind unter 'IV. Verbote' zu finden.
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Danke! Ich hatte peinlicherweise den Link übersehen und nur die direkt aufgelisteten Rassen gelesen.
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Zitat
(3) Insbesondere eines oder mehrere der folgenden Kennzeichen gelten als Qualzuchtmerkmale,
wenn diese bei den Elterntieren oder Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen
d) gekräuselte, verkürzte oder fehlende Tasthaare sowie generelle Haar- oder Schuppenlosigkeit
Auswirkungen auf ihre physische oder psychische Gesundheit auftreten oder physiologische
Lebensabläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr und Folge oder Begleiterkrankungen bedingen:Wäre ja spannend, was das mit der Vibrissen-Diskussion machen würde.
Ich würds insgesamt nicht überbewerten, das ist eine Vorlage vom dt. Tierschutzbund und keine Gesetzesvorlage. TEilweise leider, teilweise zum Glück... wie mans nimmt.
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Unter Punkt 6. bei der Anlage stehen die Zehen (kk). Dort (Punkt 6) ist auch der DSH als Bsp. gelistet.
Ist das, was Beauceron (und einige HSH) haben, also die multiplen Afterkrallen, denn Polydaktylie? Ich dachte, damit sind die mehrzehigen Katzen gemeint (Hemingway-Katze). Die genetische Mutation, die dafür zuständig ist, verändert wohl auch die Knochenstruktur in der Mittelhand.
Ansonsten ist, denke ich, nicht die gesamte z.B. DSH-Zucht verboten, sondern die Zucht mit der (Teil-)Population, die eben aufgrund von u.a. der extrem langen Hinterbeine und extrem offenen Hinterhandwinkelungen kaum kriechen können.
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