Qualzuchten V
-
-
Boxengrößen, Unterbringung der Hunde
Da sehe ich den Zusammenhang zur Qualzucht jetzt nicht.
Und die findet man nun mal nicht überwiegend im VDH, da wird man andere Regelungen finden müssen um wirklich was zu verändern.
Ja klar, es sollte für alle gelten, auch den VDH.
Was die aktuelle Diskussion hier losgetreten hat, ist die Behautung der Rasseverbände und des VDH, dass es im VDH keine Qualzucht gäbe.
Sprich, man hätte gerne, dass alle anderen keine Qualzuchten mehr züchten dürfen, aber selbst möchte man gerne weitermachen damit... ja, klar.
Natürlich kann auch eine Zucht mit Kurznasen verboten werden, aber die Betonung liegt auf kann (und dafür musst du erstmal gewerbsmäßig sein).
Warum sollten nur gewerbsmässige Züchter betroffen sein? Ein Zucht-, Anschaffungs- und Einfuhrverbot beträfe alle Hunde. Wer als Halter nicht nachweisen kann, dass er seinen Hund vor Stichtag X gekauft hat, muss eine Strafe zahlen. Fertig.
Damit verschwinden die Hunde nicht über Nacht, und es würde auch nicht sofort jeder erfasst - aber es würde eine Veränderung anstossen und eine klare Handhabe geben.
Wenn ein Amtsverterinär das halb so schlimm findet (vielleicht sogar selber Fan ist), dann wirds halt nicht reguliert.
Ja sicher. So ist die Welt. Kann auch sein, dass ein Polizist seine Schicht verschläft und einen Mörder entwischen lässt. Das ist aber auch kein Grund, Mord nicht mehr als Straftatbestand zu sehen.
Mir ist kein einziges Gesetz der Welt bekannt, dass stets und immer zu 100% durchgesetzt und eingehalten wird. Macht Gesetze aber nicht überflüssig.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Warum sollten nur gewerbsmässige Züchter betroffen sein?
Weil das der aktuelle Stand ist.
Nicht die evtl. Loesung fuer irgendwann mal. Sobald man gewerbsmaessig zuechtet, ist das Vet-Amt 'da'. Vorher fliegt man unter dem Radar. Aktuell geht es also nur wenn man eben gewerbsmaessig unterwegs ist. Fuer alles andere fehlen die Mitarbeiter, es fehlen Anzeigen, usw. usf.
Gaebe es ein Verbot (Haltung, Zucht, Import) saehe es anders aus. Theoretisch. Praktisch wuerde sich mAn nicht viel aendern, weil...Personalmangel usw.
-
Nicht die evtl. Loesung fuer irgendwann mal. Sobald man gewerbsmaessig zuechtet, ist das Vet-Amt 'da'. Vorher fliegt man unter dem Radar. Aktuell geht es also nur wenn man eben gewerbsmaessig unterwegs ist. Fuer alles andere fehlen die Mitarbeiter, es fehlen Anzeigen, usw. usf.
Ja schon, allerdings würde ein Haltungsverbot ja beim Halter ansetzen, nicht (nur) beim Züchter.
Auch wenn es nicht sofort und umfassend und zu 100% umgesetzt wird und werden kann - trotzdem wäre das ein gangbarer Weg.
Es gibt ne Menge Leute, die sich keine Qualzucht mehr kaufen würden, wenn es verboten ist - auch wenn sie nicht mit Kontrolle rechnen. Es gibt durchaus viele, die sich an Regeln halten. Und es würde das allgemeine Stimmungsbild beeinflussen.
Kupierte Hunde werden auch nur noch selten (wenn auch nicht nie) gekauft.
-
Da sehe ich den Zusammenhang zur Qualzucht jetzt nicht.
Dann noch einmal so: die Einschätzung ob ein Individuum als Qualzucht betrachtet wird, ist von Veterinär zu Veterinär teils unterschiedlich.
Dieses Problem tritt auch in anderen Bereichen der Hundehaltung auf, so zum Beispiel der Einstufung als gewerblichen Züchter, die bei ähnlichen Sachverhalten teilweise komplett unterschiedlich entschieden wird.
Das schafft bei einigen Personen ein Gefühl der Willkür, beziehungsweise eine Unsicherheit, da es keine klare Handlungsleitlinie gibt, auf die sich im Notfall berufen werden könnte.
Das ist auch der Unterschied zu diesem Sachverhalt;
Kann auch sein, dass ein Polizist seine Schicht verschläft und einen Mörder entwischen lässt. Das ist aber auch kein Grund, Mord nicht mehr als Straftatbestand zu sehen.
Wenn man eine passende Metapher sucht, verschläft der Polizist seine Schicht nicht. Er geht zum Tatort an welchem der Mörder sitzt und entscheidet die Person laufen zu lassen, weil er nichts verbotenes gesehen hat. Die Gesetzesgrundlage erlaubt ihm, dass er das eigenständig entscheiden darf.
Ich finde es allerdings aber auch ziemlich polemisch und emotionalisierend grenzwertig eine Metapher mit dem Thema "Mord" zu wählen.
Warum sollten nur gewerbsmässige Züchter betroffen sein? Ein Zucht-, Anschaffungs- und Einfuhrverbot beträfe alle Hunde. Wer als Halter nicht nachweisen kann, dass er seinen Hund vor Stichtag X gekauft hat, muss eine Strafe zahlen. Fertig.
Damit verschwinden die Hunde nicht über Nacht, und es würde auch nicht sofort jeder erfasst - aber es würde eine Veränderung anstossen und eine klare Handhabe geben.Was denn nun, wer soll jetzt bestraft werden? Eigentlich doch der Züchter, weil er dafür verantwortlich ist, dass die Qualzucht existiert? Du möchtest jetzt allerdings die Halter bestrafen.
Das Problem ist, dass nicht registrierte Züchter viel schwerer zu erfassen und zu kontrollieren sind. So sind die Kontrollmechanismen momentan nicht flächendeckend effektiv, weil sie nur einen sehr geringen Teil der Züchter treffen. Diese fühlen sich dadurch nicht gerecht behandelt, weil sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt mehr vorweisen, als der Rest - an sich doch nachvollziehbar, oder?
Ich bezweifle nicht, dass es im VDH Qualzuchten gibt. Ich behaupte dennoch, dass der VDH an sich eine sinnvolle Institution ist, mit der man hätte zusammenarbeiten können. Selbstverständlich wäre es besser gewesen, wenn sie die Selbstregulation besser hinbekommen hätten. Dass das bei geschlossenen Vereinen mit vielen Mitgliedern nicht so toll funktioniert, ist aber auch kein Ausnahmephänomen.
Aber ich finde es echt hart dem VDH Polemik zu unterstellen und dann so zu argumentieren, wie es hier im Thread getan von einigen Personen getan wird.
-
Oh, ich haette gar kein Thema mit einem absoluten Verbot von z.B. Hunden, deren Schnauze eine gewisse Laenge usw. unterschreitet. Ich persoenlich glaube, dass es anders nicht (mehr) geht.
Ich sehe nur einfach Probleme in der Umsetzung. Allein schon Bestandsschutz und das kontrollieren...
Anderer Bereich, zeigt aber mAn das Problem:
Wir haben seit zig Jahren ein Importverbot von Welpen unter 15 Wochen und ohne TW-Impfung. Und dennoch werden tgl. solche Hunde nach DE gebracht. Manche werden erwischt, viele nicht. Und das ist mAn noch recht einfach zu kontrollieren im Vergleich zu 'ist eine verbote QZ, hat aber evtl. Bestandsschutz'.
-
-
Ich behaupte dennoch, dass der VDH an sich eine sinnvolle Institution ist
Ja, das sehe ich grundsätzlich auch so. ich finde es daher schade, dass ich der VDH nun selbst IN SACHEN QUALZUCHT so unglaubwürdig macht.
Aber ich finde es echt hart dem VDH Polemik zu unterstellen
Polemik unterstelle ich dem VDH nicht.
grenzwertig eine Metapher mit dem Thema "Mord" zu wählen.
Sorry, es geht mir nicht um die Gleichsetzung der Vergehen - ersetze durch Diebstahl oder zu schnelles Fahren oder Müll in die Landschaft werfen. Egal was - es gibt nix, was verboten ist und nicht trotzdem von irgendwem gemacht wird.
Nein, ich halte Qualzucht züchten nicht für genauso schlimm wie Mord. Ich nehme an, das war dir auch völlig klar.
Allein schon Bestandsschutz und das kontrollieren...
Ja, sicherlich wäre das nicht perfekt. Weit von. Aber ein Anfang.
Ich bin sehr pragmatisch veranlagt. Wenn ich kein gutes Werkzeug habe, dann repariere ich lieber mit Klebeband und Kabelbindern, als gar nicht...
Dann noch einmal so: die Einschätzung ob ein Individuum als Qualzucht betrachtet wird, ist von Veterinär zu Veterinär teils unterschiedlich.
Ja, das wird so sein und bleiben. Im Zweifel haben wir dann ja Gerichte, die entscheiden müssten. Und dass Menschen, die sich nicht an Regeln halten, durch die Maschen schlüpfen - nun ja, das ist nix neues.
Ich hatte mal mit einer Amtsveterinärin zu tun, die uns zum Aufstallen (für Wochen, mit geschlossenen Fenstern und Türen, ohne Auslauf) unserer Pferde zwingen wollte und sonst mit Schlachtung drohte. Wegen Maul und Klauenseuche in der Nähe und Schafhaltung auf dem Hof. Da musste ich dann im Ministerium anrufen - die haben die Dame dann zurückgepfiffen. Mein Stallbesitzer damals war völlig fertig.
Wir werden aber nun mal kein Ministerium für Hundezucht bekommen, und eine eigene SoKo Hunde-Kontrollen bei der Polizei.
Trotzdem wäre - mit allen Mängeln - ein klares Haltungs- und Zuchtverbot für/mit Kurznasen meiner Meinung nach ein guter Anfang. Und das würde auch für VDH Hunde gelten, wenn deren Nasen eine festgelegte Ratio unterschreiten. Ja, und auch ein solcher Grenzwert wäre nicht perfekt, weil (hier bitte die oft wiederholten und berechtigten Argumente einfügen).
Ich wäre trotzdem froh, wenn das käme.
-
Was denn nun, wer soll jetzt bestraft werden? Eigentlich doch der Züchter, weil er dafür verantwortlich ist, dass die Qualzucht existiert?
Nein.
Jeder, der nicht nachweisen kann, dass er seinen Hund legal hält (Kauf vor Datum X, bzw. Ausnahmegenehmigung weil Tierschutz), müsste eine Strafe zahlen.
Den Hund einziehen wäre sinnlos - aber ansonsten wäre das analog zu Haltungsverboten für Listenhunde.
Für den Züchter wäre ersten ebenso die Haltung ein Vergehen (außer Bestandschutz) und zusätzlich die Zucht, für die er eine Strafe kassieren könnte. Verkaufen dürfte er die Welpen legal auch nicht.
Ich denke aber, der Knackpunkt wäre das Haltungsverbot. Halter müssten ihre Hunde tierärztlich untersuchen lassen, und ein Attest haben, dass die Nase lang genug ist. Ohne das, könnten sie vom TA angezeigt werden, beim Anmelden des Hundes Probleme bekommen oder oder...
Es wäre ein sehr sehr unzulängliches System, kein Zweifel - das seine Wirkung aber v.a. durch Abschreckung entfalten würde. Viele würden dann halt einfach die Finger davon lassen.
-
Trotzdem wäre - mit allen Mängeln - ein klares Haltungs- und Zuchtverbot für/mit Kurznasen meiner Meinung nach ein guter Anfang. Und das würde auch für VDH Hunde gelten, wenn deren Nasen eine festgelegte Ratio unterschreiten. Ja, und auch ein solcher Grenzwert wäre nicht perfekt, weil (hier bitte die oft wiederholten und berechtigten Argumente einfügen).
Ich wäre trotzdem froh, wenn das käme.
Da gehe ich zu 100% mit.
Und wenn dass das aus für manche Rassen bedeutet, ist das zwar schade für die Menschen die sich für eben diese Hunde begeistern, aber für die Individuen, die dadurch nicht mehr krank geboren werden, meiner Meinung nach die beste Lösung.
Ich behaupte aber, dass dafür einerseits auch ein hundertprozentiges Importverbot, sowie auch Strafen für den Kauf beim Hundehändler von Nebenan geben muss. Ansonsten wird das wirklich nix ändern.
Zum Rest; es gilt nullum crimen, nulla poena sine lege.
Die Gesetzesgrundlage jeder Straftat muss zwingend so formuliert werden, dass sie einheitlich umgesetzt werden kann und nicht fraglich ist, ob es nun eine Straftat ist, oder eben vielleicht doch nicht. Stichwort Gesetzlichkeitsprinzip. Da darf es einfach keinen Interpretationsraum geben.
Aus meiner Sicht passiert genau das aber gerade nicht. Und das ist höchst problematisch und sorgt für unbedachtes, verteidigendes Verhalten auf allen Seiten und von diversen Akteuren.
-
Interessant bei einem Haltungsverbot von Frenchie und Mops und einigen anderen wäre, auf welche Rassen die Leute dann ausweichen
-
Leavitt oder Continental Bulldog wahrscheinlich? Zumindest beim Frenchie recht naheliegend.
So ist die Entscheidung bei uns zumindest vom Frenchie auf den Conti gefallen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!