Haftpflichtversicherung und Chipnummer

  • Also, hab nochmal Rücksprache mit meinem Mann gehalten (eigene Agentur). Er sagt, es muss kein Chip hinterlegt werden. Wenn der Hund nicht gechipt ist, dann ist das so.


    In Bundesländern, wo Versicherungspflicht herrscht, ist der Chip ggf wieder relevant. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die pauschal zb 3 Hunde versichern, zb in einer Betriebshaftpflichtversicherung oder wenn ein anderes Modell vertrieben wird.



    Wenn sich eine Versicherung herauswinden will, dann eher nicht durch die nicht erfolgte Chipablesung direkt nach dem Schaden. Sondern dann gucken die, ob der Schadenhergang nachvollziehbar ist und schlüssig und das abgesichert war. Natürlich kann, wenn du heimkommst und die Tür ist angefressen, auch Nachbars Lumpi sich durch den Schornstein abgeseilt und eure Tür angenagt haben und wieder davongeklettert sein, aber dann ist schon naheliegender, dass es dein eigener Hund war.

    Sind dann noch Mietsachschäden mit eingeschlossen, gibt's ne neue Tür :bindafür:


    Und, wie gesagt, es gibt welche, die immer erstmal ablehnen und du nur Ärger hast. Da lohnt sich, zu vergleichen und sich umzuhören.

  • Ich hatte vor nem Jahr ja nur Krötis Versicherung auf Sukuna umschreiben lassen, da wurde nur nach der Rasse gefragt und ob ich sicher bin, dass kein Listenhund drin steckt.

    War telefonisch absolut kein Problem.

  • Ich kenne das auch nur so, dass nach Rasse und Anzahl der Hunde gefragt wird. Gibt aber Versicherungen/Tarife, die günstiger sind, wenn man die Chipnummer angibt. Deshalb wundert mich, worin da der Vorteil für die Versicherung besteht.

  • Ich kenne das auch nur so, dass nach Rasse und Anzahl der Hunde gefragt wird. Gibt aber Versicherungen/Tarife, die günstiger sind, wenn man die Chipnummer angibt. Deshalb wundert mich, worin da der Vorteil für die Versicherung besteht.

    Die Zuordnung der Hunde. Macht jede Versicherung aber wie sie will. Da steht nicht immer ne Logik dahinter.

    Manchmal gibt's auch ne Statistik, und wenn die besagt, Hunde mit Chip sind weniger oft in Schadensfälle involviert, dann sind die halt billiger.

  • Ich wollte noch hinzufügen dass in meinem Bundesland eine Haftpflicht Pflicht ist, sonst kann man gar keinen Hund anmelden. Vielleicht musste ich das alles deswegen genau mit Rasse und Chipnunmmer angeben.

  • Vielleicht sind sie dazu verpflichtet wenn es dad Bundesland vorgibt? Weil ich muss ja für jeden Hund den ich anmelde nachweisen, dass er versichert ist. So genau geht das ja nur mit Chipnummer

  • Ich verstehe die Seitenlänge Argumentation nicht. Der Nutzen davon, eine Chipnummer anzugeben wurde doch jetzt wirklich hinreichend geklärt.


    Der Hund ist eindeutig identifizierbar. Punkt.


    Dass da jetzt wegen einer zerknabberten Brille keine Prüfung stattfindet, kann schon sein.

    Dass aber im Falle von Schäden über mehrere Millionen eine Überprüfung stattfindet, schon wahrscheinlicher.


    Sonst könnte ja (überspitzt gesagt) zb jemand mit 5 Border Collies nur einen versichert haben und jeden Schaden auf den einen schieben und es konnte niemand überprüfen, welcher Hund das war.

  • Spielt bei meiner Haftpflicht keine Rolle da bis zu 5 Hunde versichert sind. Ich überlege gerade wie es bei der vorherigen war aber ich kann mich nicht mehr erinnern. Chipnummer wollten die aber glaube ich nicht haben.

  • Ja eben, so ist es ja normalerweise: Man gibt an, wie viele Hunde man hat und welche Rasse(n). Jede "Risikoänderung", also Änderung der Hundezahl teilt man mit, fertig.

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