Haftpflichtversicherung und Chipnummer

  • Das ist mir -ich habe im ersten Quartal 2024 einen Neuvertrag Hundehalterhafttpflicht Vers. abgeschlossen- gar nicht aufgefallen, dass es Anbieter gibt, deren Tarife mit Chipnummerangabe günstiger sind als ohne :denker: freiwillige Angabe zur ID ja, günstiger deshalb nein!

  • Bei den anderen Tarifen geht man das Risiko halt ein, dass man schäden bezahlt, die andere Hunde verursacht haben.


    Hm.. Also nehmen wir mal an: Frau X und Frau Y wohnen im Reihenhaus mit Gemeinschaftsgarten und haben je einen schwarzen Labbi (eineiige Zwillinge, nur durch die Chipnummer zu unterscheiden). Weil mir gerade nichts besseres einfällt, heißen sie Bello (X) und Bobby (Y). Bobby büchst aus dem Garten aus, rennt vor das Auto von Frau Z. Diese verursacht durch scharfe Bremsung einen Unfall (mit beliebig hoher Schadenssumme) und Bobby flüchtet unverletzt in seinen Garten zurück zu seinem Kumpel Bello. Nun beschuldigt Frau Z fälschlicherweise das Frauchen von Bello, Frau X. Diese teilt Frau Y und ihrer Versicherung das Ganze mit (auch dass es ihr Hund nicht war). Frau Y tut das gleiche und bestreitet, dass es ihr Hund war. Wie verhalten sich nun die Versicherungen von Frau X und Frau Y, wenn im Fall a) beide Hunde zwar gechippt sind, aber den Versicherungen keine Chipnummer vorliegt und im Fall b) wenn beide Versicherungen die Chipnummer kennen?

  • Würde sich in dem Fall auch mit Chipnummer nicht sicher herausfinden lassen welcher Hund es war da sie nun mal gleich aussehen und beide behaupten ihr Hund wars nicht.


    Welche Versicherungen sind das denn die Hunde mit Chipnummer günstiger versichern? Ist mir auch noch nie aufgefallen aber ich hab auch nicht bewusst drauf geachtet.

  • Dein Beispiel ist doch dafür überhaupt nicht sinnvoll.


    Ja, es gibt Fälle, in denen es nicht eindeutig ist. Genau wie vorher auch. Dann wird die Versicherung vermutlich auch genau so handeln, wie alle anderen Versicherungen, die keine Chipnummer wollen. Es gibt aber auch genügend Fälle, in denen eine eindeutige Identifizierung über den Chip möglich wäre.


    Aber ich glaube, ich brauche auch nicht noch mehr Beispiele nennen. Du bist ganz offensichtlich eh nicht empfänglich für Argumentation.

  • Mir erschließt sich der Vorteil für die Versicherung tatsächlich auch noch nicht, abgesehen von dem Beispie wenn der Hund vor Ort tot auf der Straße liegt und der Chip ausgelesen wird. Ansonsten hinterlässt der Hund am Unfallort ja nicht seine Chipnummer mit der er dann später identifiziert werden kann (so wie DNA zum Beispiel).


    Ich hab aber auch kein Problem damit wenn die Versicherung sowas fordert oder Halter begünstigt die die Nummer angeben. Wird schon seine Gründe haben.

  • Mir erschließt sich der Vorteil für die Versicherung tatsächlich auch noch nicht, abgesehen von dem Beispie wenn der Hund vor Ort tot auf der Straße liegt und der Chip ausgelesen wird. Ansonsten hinterlässt der Hund am Unfallort ja nicht seine Chipnummer mit der er dann später identifiziert werden kann (so wie DNA zum Beispiel).

    Genau solche Fälle sind es halt, die besonders teuer sind. Hund rennt auf die Straße, mehrere Autos beteiligt, Menschen zu Schaden gekommen, möglicherweise auch Gebäude..

    Hund ist dann mit der Chipnummer eindeutig zu identifizieren.


    Anderer Fall: Beißunfall, beide Hunde sind verletzt und werden tierärztlich versorgt. Beide Hunde können eindeutig identifiziert werden.


    Ein Mensch kommt zu Schaden und ruft die Polizei, auch hier kann der Hund mittels Chip eindeutig identifiziert werden.


    Selbst die Feuerwehr hat die Möglichkeit, diese Chips auszulesen.


    Also natürlich wird das nicht möglich und nötig sein, wenn Nachbars Lumpi meine Brille kaputt macht. Aber das sind auch nicht die Fälle, auf die es ankommt. Und natürlich gibts auch weiterhin einige Fälle, in denen es nicht möglich ist, den Schaden eindeutig zuzuweisen. Aber es gibt eben auch einige, wo es problemlos möglich ist und genau DA schützt die Chipnummer vor Versicherungsbetrug. Und man mags kaum glauben, aber das passiert deutlich öfter als man denkt..

  • Bei den anderen Tarifen geht man das Risiko halt ein, dass man schäden bezahlt, die andere Hunde verursacht haben.


    Hm.. Also nehmen wir mal an: Frau X und Frau Y wohnen im Reihenhaus mit Gemeinschaftsgarten und haben je einen schwarzen Labbi (eineiige Zwillinge, nur durch die Chipnummer zu unterscheiden). Weil mir gerade nichts besseres einfällt, heißen sie Bello (X) und Bobby (Y). Bobby büchst aus dem Garten aus, rennt vor das Auto von Frau Z. Diese verursacht durch scharfe Bremsung einen Unfall (mit beliebig hoher Schadenssumme) und Bobby flüchtet unverletzt in seinen Garten zurück zu seinem Kumpel Bello. Nun beschuldigt Frau Z fälschlicherweise das Frauchen von Bello, Frau X. Diese teilt Frau Y und ihrer Versicherung das Ganze mit (auch dass es ihr Hund nicht war). Frau Y tut das gleiche und bestreitet, dass es ihr Hund war. Wie verhalten sich nun die Versicherungen von Frau X und Frau Y, wenn im Fall a) beide Hunde zwar gechippt sind, aber den Versicherungen keine Chipnummer vorliegt und im Fall b) wenn beide Versicherungen die Chipnummer kennen?

    In deinem Beispiel braucht die Geschädigte, Frau Z einen Anwalt.


    Da die beiden Hundebesitzerinnen beide die Schuld von sich und ihrem Hund weisen und zudem nicht dabei waren, muss vor Gericht geklärt werden, wer haftet. Kann sein, dass die Versicherungen halbe halbe machen, kann sein, dass niemand zahlt und die Geschädigte leer ausgeht.


    Da niemand dabei war und zwei Hunde im Haus wohnen, die gleich aussehen, ist schwierig festzustellen, wer haften muss, weil sich Tiergefahr verwirklicht hat, egal ob mit oder ohne Chip.


    Das gleiche Problem hast du bei Pferdeherden auf der Koppel. Wird dein Pferd getreten und braucht Behandlung, weisst du nicht, wessen Pferd es war und gehst i.d. Regel leer aus.



    Mir ist nur aufgefallen, dass bei manchen Anbietern ein Tarif mit Chipnummer günstiger ist als ohne. Irgendeinen Vorteil muss die Versicherung davon ja haben.

    Am einfachsten ist, du rufst die jeweiligen Versicherungen selbst an und fragst dort nach.

  • Da die beiden Hundebesitzerinnen beide die Schuld von sich und ihrem Hund weisen und zudem nicht dabei waren, muss vor Gericht geklärt werden, wer haftet. Kann sein, dass die Versicherungen halbe halbe machen, kann sein, dass niemand zahlt und die Geschädigte leer ausgeht.

    Ja.

    Ob sie dabei waren, spielt für die Beweisbarkeit eigentlich auch keine Rolle. Könnte ja sein, dass Frau X gerade in den Garten kam, als sie gesehen hat, wie der Hund von Frau Y von der Straße zurückkam. Könnte auch sein, dass auch Frau Y das gesehen hat, aber trotzdem bestreitet, dass es ihrer war.

  • Da die beiden Hundebesitzerinnen beide die Schuld von sich und ihrem Hund weisen und zudem nicht dabei waren, muss vor Gericht geklärt werden, wer haftet. Kann sein, dass die Versicherungen halbe halbe machen, kann sein, dass niemand zahlt und die Geschädigte leer ausgeht.

    Ja.

    Ob sie dabei waren, spielt für die Beweisbarkeit eigentlich auch keine Rolle. Könnte ja sein, dass Frau X gerade in den Garten kam, als sie gesehen hat, wie der Hund von Frau Y von der Straße zurückkam. Könnte auch sein, dass auch Frau Y das gesehen hat, aber trotzdem bestreitet, dass es ihrer war.

    Zeugenaussagen sind immer wichtig und spielen sehr wohl eine Rolle. Deshalb schreiben Versicherungen immer beide Seiten an. Und wenn die Geschädigte angibt, dass sie gesehen hat, dass jemand im Garten war, wird nachgeforscht.



    Es geht in deinem Beispiel gar nicht um die Versicherungen. Es geht um die Haftungsverpflichtung, die in Deutschland gesetzlich verankert ist. Die Versicherung springt nur ein für mich und zahlt, wenn der Fall eintritt.



    Ruft die Geschädigte die Polizei und gibt an, aus dem Garten von Hausnummer 123 kam ein großer schwarzer Hund, dann wird das von der Polizei so aufgenommen. Ist da ein potenzieller Zeuge, spielt das auf jeden Fall eine Rolle. Genauso wird es schwerwiegende Folgen haben, wenn die Besitzer abstreiten, dass es ihr Hund ist, obwohl er es war, sie das wussten und das kommt dann raus.



    Der nächste Gang wäre dann zum Anwalt, um als Geschädigte die eigenen Interessen durchzusetzen und zu prüfen, wer und ob jemand haftbar gemacht werden kann. Wird nicht geklärt, welcher Hund das war, zahlen evtl beide Versicherungen je zur Hälfte, oder keiner oder es wird sich anderweitig geeinigt. Das entscheidet dann letztlich vermutlich ein Gericht.

  • Und wenn die Geschädigte angibt, dass sie gesehen hat, dass jemand im Garten war, wird nachgeforscht.

    Nur wird das Ergebnis vermutlich auch nicht sehr erhellend sein. Denn wenn wie gesagt Frau X gerade in den Garten kam, als der Hund von Frau Y zurückkam, dann weiß vielleicht Frau X, dass es nicht ihr Hund war (der war ja die ganze Zeit im Garten), aber für Dritte ist diese Aussage ja kein Beweis.

    Sowohl im Fall von a) oder von b) in meinem Beispiel ist nicht sicher auszuschließen, dass sie für einen fremden Hund haften muss (wenn auch nur zur Hälfte).

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