Haftpflichtversicherung und Chipnummer

  • Sowohl im Fall von a) oder von b) in meinem Beispiel ist nicht sicher auszuschließen, dass sie für einen fremden Hund haften muss (wenn auch nur zur Hälfte).

    Das ist dann halt so :ka: sicher kannst du in der Rechtsprechung nichts ausschließen.



    Bei meinem Mann ist auch noch ein Fall anhängig, wo ihm ins Auto gefahren worden ist, der Verursacher versuchte zu flüchten und dann hinterher behauptet hat, es wäre genau andersherum gewesen :ka: Geht jetzt auch über den Anwalt und es werden Beweise gesammelt und Zeugen gesucht etc pp und das Ganze wird vor Gericht geklärt.



    Das Gute an einer Hundehaftpflichtversicherung ist halt, dass sie auch unberechtigte Ansprüche abwehrt. Also wenn mein Hund nichts gemacht hat, dann wird das I.d. R. auch so verfochten und sogar die Kosten für Anwalt und Gericht gestellt bzw übernommen. Wenn das Gericht dann auf 50% urteilt, dann kann man das anfechten oder halt in den sauren Apfel beißen.

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