Vernachlässigten Hund übernehmen?

  • Ganz ganz großartig von Deinen Eltern, dass sie den Hund übergangsweise aufgenommen haben und auch, dass er bereits dem Arzt vorgestellt wurde.

    Das muss man erstmal wollen und bringt zudem diverse Einschränkungen und viel Verantwortung mit sich.

    Viel Glück und alles Gute Euch allen!

  • Um es mal böse zu sagen: sie kann froh sein wenn sie überhaupt einen versierten Platz für den Knirps findet! Es ist 5 nach 12 genau wegen solcher unüberlegter Anschaffungen.


    Je jünger der Hund desto "besser" sind noch die Vermittlungschancen bzw Hilfsangebote, ich würde auch JETZT die entsprechenden Seiten kontaktieren, wenn der Hund einmal erwachsen ist mit mehreren Beißvorfällen und ggf Auflagen nimmt ihn niemand mehr darauf kann sie Gift nehmen, JETZT könnte man noch was drehen (mithilfe von ERFAHRENEN Menschen) auch bzw unbedingt vor allem dem Hund zuliebe.

  • Um es mal böse zu sagen: sie kann froh sein wenn sie überhaupt einen versierten Platz für den Knirps findet! Es ist 5 nach 12 genau wegen solcher unüberlegter Anschaffungen.


    Je jünger der Hund desto "besser" sind noch die Vermittlungschancen bzw Hilfsangebote, ich würde auch JETZT die entsprechenden Seiten kontaktieren, wenn der Hund einmal erwachsen ist mit mehreren Beißvorfällen und ggf Auflagen nimmt ihn niemand mehr darauf kann sie Gift nehmen, JETZT könnte man noch was drehen (mithilfe von ERFAHRENEN Menschen) auch bzw unbedingt vor allem dem Hund zuliebe.

    SIE will ihn ja eh nicht abgeben/verkaufen und ist da psychisch auch gar nicht in der Lage zu aktuell. Sie ist krank und braucht eine Therapie.


    Das Vet Amt MUSS ihn nehmen, es ist deren Job (Tierschutzgesetz umsetzen) bei sowas zu handeln und den Hund anderweitig unterzubringen.

  • Das weis ich deshalb hab ich gesagt "um es bös auszudrücken" denn sie geht ja momentan eher davon aus dass ihr der Hund mir nichts dir nichts mal eben abgenommen werden könnte, dabei sollte ihre Sorge eher sein dass sie ihn (wenn sie irgendwann in der Lage sein sollte das vernünftig einzuschätzen) überhaupt gar nicht an eine gute Stelle "losbekommt".


    Vetamt.. Ja.. Klar müssten die. Weiß ich.

    Die Realität sieht halt je nach Wohnort leider ganz anders aus.


    egal wie herum man es dreht: schnell handeln, bitte, v.a. auch dem Hund zuliebe.


    Der Freundin natürlich trotzdem alles Gute, psychische Krankheiten sind die Pest das streitet hier sicher niemand ab :kleeblatt: Aber der Hund sollte es nicht ausbaden müssen.

  • Ab jetzt sollten Profis übernehmen.


    Alles


    Den Hund. Den Fall. Die Freundin.


    Du kannst für sie da sein wenn sie möchte.


    Ansonsten: raushalten und die Spezialisten ihren Job machen lassen. Das ist alles 100 Nummern zu gross.

  • BC in Not (und andere) darf den Hund doch gar nicht 'einfach so' uebernehmen. Der ist noch immer Eigentum der Frau und die weigert sich aktuell daran etwas zu aendern. Solange sie keinen (vom Gericht angeordneten) Betreuer hat, kann nur das Vet-Amt den Hund einziehen!


    Also nochmal: Vet-Amt informieren!!

  • So schwer es auch ist aber deine Freundin ist nicht mehr in der Lage zu entscheiden ob der Hund bei ihr bleibt oder nicht. Natürlich wollte sie eine Zusicherung das ihr ihn nicht weggebt, sie kann emotional ja auch nicht anders. Sie ist aber nicht mehr in der Lage diese eigenständige Entscheidung zu treffen.


    Da ihr ihn natürlich nicht einfach gegen ihren Willen irgendwo hin geben könnt hilft hier nur das Vet Amt mit ins Boot zu holen und das so schnell wie möglich. Vorab in der Wohnung alles dokumentieren, auch wie er sich verhält usw. Einen anderen Weg sehe ich da nicht.


    Toll, dass deine Eltern den Hund erst mal aufgenommen haben. Dieser tut mir unfassbar leid. Der ist in seiner persönlichen Hölle, genau wie seine Besitzerin. Ich drücke die Daumen das ihr eine schnelle (rechtssichere) Lösung findet und es deiner Freundin in einigen Monaten hoffentlich auch wieder besser geht.

  • Der Hund ist in jedem Tierheim besser aufgehoben als bei seiner jetzigen Halterin, die offenbar so krank ist, dass sie nicht erkennt, was sie ihrem Hund angetan hat.


    Das zuständige Vet.Amt kann den Hund beschlöagnahmen und im Tierheim unterbringen, also gegen den Willen deiner Freundin. Du oder deine Eltern sind nicht befugt dazu, der Hund ist nicht in eurem Besitz. Ausserdem würden die meisten Tierheime einen derartig verkorksten und verwahrlosten Hund als Abgabetier wahrscheinlich nicht aufnehmen.

    Mitleid mit deiner Freundin ist die eine Sache, das Wohlergehen des Hundes eine andere. Aus meiner Sicht wurde durch die massive Vernachlässigung des Hundes bereits gegen das Tierschutzgesetz verstossen, aber wegen der psych. Erkrankung wird das Vetamt evtl. von einer Anzeige absehen.


    Ich hoffe, es findet sich eine möglichst schnelle Lösung. Der Hund tut mir wahnsinnig Leid, für mich ist es auch nicht nachvollziehbar, dass es Menschen gibt, die von dieser Katastrophe wussten und nicht gehandelt haben.


    Für deinen Einsatz, und auch der Hilfe deiner Eltern, Respekt!

  • Vielen lieben Dank an euch alle. Leider ist das ganze gestern noch ein wenig eskaliert. Ich möchte nicht auf Details eingehen, aber meine Freundin war eine Bedrohung für sich selbst. Meine Eltern, ihr Freund und ich sind dann zu ihr gefahren, konnten sie beruhigen und sie dazu überreden ins Krankenhaus zu gehen. Der Hund ist aktuell bei meinen Eltern. Er hat eine Bindehautentzündung und ist ein wenig zu dünn, aber sonst scheint er fit zu sein laut Tierarzt. Wir mussten meiner Freundin versprechen, dass wir den Hund nicht weggeben, solange sie im Krankenhaus ist, deshalb wird er jetzt erst einmal bei meinen Eltern bleiben. Meine Eltern wollen aber schon einmal Nothilfestellen kontaktieren, da sie ihn nicht behalten werden.

    Man kann jetzt gegen das Abkommen vorgehen oder versuchen, dass die Besitzerin sich nach Stabilisation mit ins Boot kommt. Ins Abgabeboot.


    Oder man schaltet jetzt das Vet amt ein.


    Ich könnte das nur entscheiden, wenn ich die Besitzerin kennen würde.Und die Umstände. Also persönlich.

  • Vet Amt, Unterbringung und dann müsste sie erst einmal die Pensionskosten zahlen, oder das Eigentum an dem Hund aufgeben. Schneller geht's nicht. Und sauberer und besser für den Hund (und euch) ist es auch.

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