Neuer Welpe mobbt Katze und anderen Hund

  • OT: Bei mir steht der Betrag im Kaufvertrag, die ersten Monate wird bis auf die gezahlte Kaution der komplette Kaufpreis zurückerstattet, danach staffelt sich das.

    Das wird man beim Vermehrer aber eher nicht erleben - wenn es überhaupt einen schriftlichen Kaufvertrag gibt.

  • Deswegen muss es dem Hund da nicht zwangsläufig schlecht gehen bis zur nächsten Vermittlung.

    Natuerlich nicht.

    Aber wenn jemand einen Dobi-Welpen an eine Person abgibt, die bisher nur einen Mops hatte und mit dem Hund u.U. RO machen will, dann kann man dessen Interessen (das Beste fuer den Welpen) schon anzweifeln..

    Wir wissen aber auch nicht, was dem Verkäufer erzählt wurde.

    Es gibt genug Leute, die bekommen bei A, B, C eine begründete Absage und gehen dann mit "besseren" Argumenten bewaffnet zu D, erzählen, was D hören will und bekommen daraufhin einen Hund. Was sie nicht sagen sollten, haben sie ja bei A bis C gelernt.


    Warum der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen sollte, erschließt sich mir nicht. Der Hund wurde jetzt 4-5Wochen lang verzockt, darum reißen sich vermutlich nicht allzu viele und wenn er nicht zum Wanderpokal werden soll, erfordert das Arbeit. TH abgeben kostet. Vereine kosten. Weiter daran arbeiten kostet. Von den Tierarztkosten bis zum Einäschern der anderen Tiere kostet. Da ist die Rücknahme aus Kulanz eine gute Option. Und tatsächlich am günstigsten.


    Ich finde die Einstellung frech: Ich hab mich selbst komplett überschätzt, vorher informieren ging nicht weil will haben und jetzt will ich mein Geld zurück weil... aus Gründen.


    Der Hund ist nicht defekt, hat keine verheimlichten Krankheiten oder dergleichen. Warum sollte der Verkäufer für die Selbstüberschätzung des Käufers löhnen?

  • Würde ein seriöser Züchter den Welpen zurück kaufen für den gleichen Wert?

    (Wertfrei gefragt)

    Bei den Rumänen ist im Kaufvertrag festgehalten, dass die die Vereine die Hunde gern wieder zurücknehmen aber ohne den Kaufpreis zu erstatten.

    Im Kaufvertrag meines Hundes steht drin, dass die (VDH-)Züchterin ein Vorkaufsrecht hat, und in diesem Fall den Hund für den gleichen Preis wieder kaufen würde, den wir für den Welpen gezahlt haben.

    Das ist aber nicht die Bedeutung von Vorkaufsrecht, auch wenn es so da drin steht.

  • Wenns nur noch ums Geld geht ( :woozy_face:) bleibt ja nur selber vermitteln über gängige Anzeigeportale. Der Hund wird dann sicher bei jemandem wie dir landen aber das wird er beim "Züchter" sicher auch.

  • Zoe hat Lily am Auge verletzt und wir waren schon wieder beim Tierarzt.


    Ich möchte sie zurückgeben, aber der Züchter weigert sich mir das Geld zurückzugeben. Deshalb weiß ich nicht was ich jetzt tun soll. Findet ihr das normal? Er meinte, dass er das aus Gutmütigkeit tut. Er müsse einen verzogenen Dobermann wieder verkaufsfertig bekommen und dafür gibt es bestimmt kein Geld zurück. Ich habe 1200€ bezahlt und die schenke ich sicher nicht her...

    Nimm das Angebot an und verbuche es als Lehrgeld. Das ist ein guter Deal, der Dobermann verhält sich völlig normal, wie junge Gebrauchshunde sich eben verhalten.


    Für ein Wirksamens Vorkaufsrecht müsste es erstmal einen Vertrag mit einem Dritten geben.


    Woher der welpe kommt wissen wir doch gar nicht. DV-Züchter sind nun auch nicht alle heilig und es gibt genug Linien die von Hundesport eher weniger halten…

  • Natuerlich weiss man ob das ein VDH-Hund ist oder nicht..


    Ich hab so Zweifel, dass wir hier von einer DV Zucht sprechen, oder?

    Es ist eine private Hobbyzucht. Ich wollte ursprünglich eine VDH Zucht unterstützen, weil Lily aus dubioser Quelle kommt und sie einige gesundheitliche Baustellen hat, seit Beginn. Aber die Züchter dort tun ja so als wären sie Gott und als wäre man selbst nur irgendein Idiot, der keine Ahnung hat, als müsste man ihre Hunde "verdienen".

  • Ah, überlesen. Fand 1200€ auch wenig, ich kenne die DV Hunde teurer. Aber ich dachte mir, vielleicht sind die Preise ja auch gefallen.


    Momentan ist der Markt ja auch schwieriger geworden.

  • Das Geld zurück bekommst du nur wenn du den Hund an irgendwen weiter verscherbelst. Ob du das mit deinem Gewissen vereinbaren kannst können wir nicht entscheiden.

  • Zoe hat Lily am Auge verletzt und wir waren schon wieder beim Tierarzt.


    Ich möchte sie zurückgeben, aber der Züchter weigert sich mir das Geld zurückzugeben. Deshalb weiß ich nicht was ich jetzt tun soll. Findet ihr das normal? Er meinte, dass er das aus Gutmütigkeit tut. Er müsse einen verzogenen Dobermann wieder verkaufsfertig bekommen und dafür gibt es bestimmt kein Geld zurück. Ich habe 1200€ bezahlt und die schenke ich sicher nicht her...

    Noch ein Grund mehr das nächste mal bei einem SERIÖSEN Züchter zu kaufen mit ordentlichem Kaufvertrag mit dem beide Parteien einverstanden und alle Eventualitäten abgedeckt sind.


    Und lustig... vor paar Tagen fand der "Züchter" das alles noch normal und war ja ach so verständnisvoll und hilfsbereit, jetzt wo es ernst wird mit der Rückgabe ist der Dobi für ihn plötzlich verzogen und ne Zumutung.

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