Neuer Welpe mobbt Katze und anderen Hund
- BananaAnna
- Geschlossen
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Na ja der Mops hat halt von Natur aus da eine Schwachstelle
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- Neu
Hi
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Im Vertrag steht:
"Vor dem Weiterverkauf ist der Züchter zu kontaktieren, da dieser das Vorkaufsrecht hat"
Vorkaufsrecht bedeutet doch, dass ich Geld bekommen sollte, oder?
Der Züchter war die letzten Wochen immer sehr freundlich. Jetzt ist er richtig gemein geworden und wirft mir an den Kopf, dass ich eine ahnungslose Göre bin, die nicht einmal mit einem Malteserwelpen zurechtkommen würde. Und das alles nur, weil ich den Hund nicht verschenken möchte.
Nach den Aussagen die er getätigt hat will ich ihm den Hund sowieso nicht mehr geben.
Als vorübergehende Lösung habe ich Lily jetzt in die box gepackt, weil sie sich schonen muss und ich nicht riskieren kann, dass Zoe sie erneut ins Gesicht beißt. Ihre Augen sind sehr empfindlich, weil sie mopstypisch leider sehr weit hervorstehen.
Keine Ahnung, bin gerade maßlos überfragt.
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Vorkaufsrecht bedeutet doch, dass ich Geld bekommen sollte, oder?
Ne, bedeutet nur dass du wenn du den Welpen privat inserieren solltest zu Preis xy dem Züchter diesen Umstand mitteilen musst und er das Recht hat als "erstes" den Welpen für diesen Preis zu kaufen (er muss aber keinesfalls, aber er dürfte eben vorrangig den Hund (zurück)kaufen)
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Warum Geld zurückerstattet werden sollte, verstehe ich weder bei Züchter noch Verkäufer noch TS. Der Hund wurde nicht falsch beworben. Stinknormaler Welpe. Käuferin wusste es aber natürlich viel besser als die Stimmen der Vernunft, die abgeraten haben. Warum sollte jetzt der Verkäufer dafür die Rechnung übernehmen?
da möchte ich aber schon gerne anmerken:
Es ist klar, der Kaufvertrag für den Hund ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach BGB, egal ob schriftlich oder nicht. Das heißt Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich. Zur Rückerstattung des Kaufpreises gibt es rechtlich keine Verpflichtung des Verkäufers .
Aber du schreibst:
ZitatKäuferin wusste es aber natürlich viel besser als die Stimmen der Vernunft, die abgeraten haben.
Das finde ich schon etwas unfair.
Ja hier im Forum wurde sie darüber aufgeklärt, dass der Kauf eine vorsichtig gesagt ganz unvernünftige Entscheidung war.
Aber sie hatte den Hund ja schon Wochen vorher gekauft.#Was weißt du denn, welche "Stimmen der Vernunft" sie hatte als Berater?
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und er das Recht hat als "erstes" den Welpen für diesen Preis zu kaufen.
Nur um das nochmal deutlich zu schreibem: Das Recht. Nicht die Pflicht!!
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Was weißt du denn, welche "Stimmen der Vernunft" sie hatte als Berater?
Lies doch bitte nochmal im Thread, dass sie bei VDH-Züchtern, keinen Dobermann bekam, da nicht passend.
Voila: Stimmen der Vernunft, die ihr vor dem Kauf bei diesem Käufer generell von der Rasse abgeraten haben, da sie als Halter unpassend ist/die Umstände nicht stimmen.
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Natürlich, bei nem seriösen Züchter wäre es kein Dobermann geworden sondern ggf eine andere passendere Rasse, aber hier hat sich eben jemand auf Dobi eingeschossen und ist dann bockig zum Vermehrer gerannt.
Und sorry fals das falsch rüber kam, natürlich heißt seriöser Züchter nicht automatisch dass der Hund ohne wenn und aber zurückgenommen wird, aber die Chance ist bedeutend höher dass dieses wenn und ob zumindest ABGEKLÄRT ist.
Ich sehe da tatsächlich keinen großen Unterschied zu: Im TH hab ich keinen bekommen, weil nicht geeignet. Also geh ich zum Züchter. Die Erkenntnis, dass es manchmal schlicht und einfach nicht passt, wird gerne vermieden und dann ist die jeweilige Gegenseite eben böse, wenn sie das anmerkt und nicht einfach einen Hund rausrückt.
Und auch seriöse, erfahrene Züchter können Käufern nur vor die Stirn schauen. Da kann sowas wie hier ganz genauso passieren.
Warum Geld zurückerstattet werden sollte, verstehe ich weder bei Züchter noch Verkäufer noch TS. Der Hund wurde nicht falsch beworben. Stinknormaler Welpe. Käuferin wusste es aber natürlich viel besser als die Stimmen der Vernunft, die abgeraten haben. Warum sollte jetzt der Verkäufer dafür die Rechnung übernehmen?
Wie gesagt mir ging es nur darum dass bei einer seriösen Quelle sowas im Normalfall vorher für beide Seiten abgeklärt ist und man dann eher nicht (gibts natürlich trotzdem) solche "Überraschungen" erlebt.
Und auch die Wahrscheinlichkeit dass Hund + Halter am Ende zusammenpassen ist bei nem seriösen erfahrenen Züchter dem das Wohl seiner Tiere am Herzen einfach höher...
Ich kenne es aber tatsächlich auch so dass Züchter (wie ja nun hier auch schon mehrfach geschildert wurde) öfter bereit sind als man denkt nahezu den vollen Kaufbetrag zurückzuerstatten einfach DEM HUND zuliebe, nicht um dem Menschen nen Gefallen zu tun der es vielleicht (oder vielleicht auch nicht gibt ja auch andere Gründe für Abgaben) verbockt hat.
Wir haben die 600 Euro für Ruby auch geblecht einfach damit wir Ruhe haben und weil sie sonst irgendwo in ebay gelandet wäre...
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Nach den Aussagen die er getätigt hat will ich ihm den Hund sowieso nicht mehr geben.
Wie sieht dein Plan B aus? Den Hund 24/7 tierschutzwidrig in eine Box packen, weil er sich wie ein Hund seines Typs verhält?
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Vorkaufsrecht bedeutet, er kann den Hund, zu einem von dir festgesetzten Betrag zurück kaufen. Findest du einen Käufer, der sie die für 1200€ abnimmt, musst du ihm nochmal die Chance geben, sie für den Betrag zurück zu kaufen. Tut er das nicht, hat er sein Vorkaufsrecht verwirkt. Senkst du den Preis, musst du sie ihm wieder für den neuen Preis anbieten.
Bis dahin wirst du den Hintern zusammen kneifen müssen. Für alle. Trennen, Oma nicht damit alleine lassen und euch am besten bei einer SV OG in eurer Nähe vorstellen. Die Leute dort haben in der Regel Ahnung von Gebrauchshunden. "solche Hunde" wird man nicht so easy peasy wieder los. Du wolltest sie, also handle erwachsen, hör auf zu jammern und zieh den Karren aus dem Dreck in den du ihn manövriert hast!
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Nee, tierschutzwidrig in der Box sitzt jetzt der Mops.
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