Hund getreten worden- Anzeige möglich?

  • Hallo,


    Unser kleiner Hund wurde vorhin auf der Straße von so einem Muskel-Knast-Typ mit nichts im Kopf mit voller Wucht und ordentlichem Ausholen mit seinem Fuß weggekickt, ich weiß nicht mehr, ob es Kopf oder Bauch getroffen hat, es war ein furchtbares Geräusch. Danach schwafelte er, dass er ihn auch problemlos umbringen könne. Dem Hund geht’s gottseidank gut (ein Wunder, wirklich) wisst ihr, ob man das trotzdem anzeigen kann? Ein Hund ist ja eine Sache und somit „Sachbeschädigung“, wenn er aber nicht verletzt ist, ist es trotzdem eine oder kann man da nichts tun und er kommt damit durch? Ich würde ihn schon gerne deshalb anzeigen, weil er selbst einen (wenigstens großen) Hund hat, mit dem er ganz sicher auch so umgeht.

  • Zur Polizei und Anzeige erstatten (im Zweifel gegen Unbekannt). Personenbeschreibung hinterlassen.

    Ein Hund wird nicht als Sache behandelt. Es handelt sich um Tierquälerei bzw Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Wenn er selbst einen Hund hat, hast Du ja begründeterweise auch Sorge darum.

    Widerlich was so rumläuft!!:pouting_face:

    Falls Du noch zum Tierarzt willst um checken zu lassen ob innerlich alles in Ordnung ist, wünsche ich alles Gute und viel Glück! 🍀


    edit: Es wird aber vllt. nach dem Hintergrund gefragt (war dein Hund angeleint, ist er mglw zu dem anderen Hund hingelaufen, etc.)

  • Mein Weg wäre: Ab zur Polizei, Anzeige erstatten wegen des Vergehens an eurem Hund und Gewaltandrohung euch gegenüber (ist das Nötigung?). Wenn mir jemand sagt, er könne meinen Hund umbringen und ihn dann tritt, dann fühlt sich das MIR gegenüber gewalttätig an.

    Kannst auch zum Arzt gehen und dir einen Schock bestätigen lassen, und vielleicht muss der Assi dann Schmerzensgeld bezahlen. Zu gönnen wäre es ihm.

    Mit dem Hund würde ich auf jeden Fall zum Tierarzt fahren, nicht dass er innere Verletzungen davongetragen hat.

  • Ein Hund ist ja eine Sache und somit „Sachbeschädigung“,

    Das ist falsch.. Waeren Tiere immer eine Sache, koennte man absolut nichts gegen Tierquaelerei machen.

    Zitat

    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    Nachzulesen Buergerliches Gesetzbuch (BGB) § 90a




    ob die eine Anzeige aufnehmen, entscheiden die ja dann

    Muessen sie. Wenn es nicht voellig bescheuertes ist (ala 'mich haben Aliens entfuehrt und das will ich jetzt anzeigen'), haben die Beamten die Anzeige aufzunehmen.

  • Wir waren leider erstmal geschockt und haben ihn ziehen lassen 😕 bzw. hinterherrennen wäre für uns nicht gut ausgegangen denke ich… ich habe nicht mal ein Foto gemacht (wäre wenigstens von hinten möglich gewesen) er ist ziemlich schnell um die nächste Ecke verschwunden. Der Kleine ist untersucht und okay.

    Das hört sich gut an, dann schalte ich eine Anzeige, nun eben leider gegen Unbekannt 👍🏻

  • Keine Anzeige schalten, sondern Anzeige erstatten, bitte schön 😉. Vielleicht kannst du ihn und seinen Hund beschreiben. Mach dir vorher ein paar Notizen.

  • Hab ich in einer ähnlichen Situation so gemacht: Polizei gerufen, Anzeige erstattet, Gutachten von meiner TÄ direkt im Anschluss anfertigen lassen


    Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt, zivilrechtlich hätte ich weitermachen können

  • Hab ich in einer ähnlichen Situation so gemacht: Polizei gerufen, Anzeige erstattet, Gutachten von meiner TÄ direkt im Anschluss anfertigen lassen


    Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt, zivilrechtlich hätte ich weitermachen können

    Trotzdem finde ich es richtig, dass Du die Anzeige gemacht hast.

    Gerade für den (möglicherweise unwahrscheinlichen) Fall, dass man demselben Typen nochmal begegnet und es wieder zu so einer Tat kommt, dann hat man nämlich nicht nur eine Anzeige, sondern eine Wiederholungstat. Und ich denke schon, dass das stärker verfolgt wird.

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