Dobermann in der Nachbarschaft
- Ahnungslose
- Geschlossen
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Im Übrigen möchte ich noch daran erinnern, was die TS selbst geschrieben hat:
ZitatAn sich bin ich ja- ausser dass ich eine Strassenseite nicht mehr nutzen kann :D- null eingeschränkt. Es ist halt die Angst und Ungewissheit.
Wobei die Nutzung eben aufgrund von Angst und Ungewissheit eingeschränkt ist und nicht, weil der Gehweg faktisch nicht nutzbar ist.
Stilles Wasser
Genau, ein berechtigtes Interesse wären z.B. Lärmemissionen. Ob diese in einem entsprechenden Umfang überhaupt stattfinden, ist unbekannt (Nicht jeder Hund, der an einen Zaun rauscht, bellt überhaupt). Außerdem spielen Lärmemissionen zumindest für die TS und allgemein für die Situation eines Passanten auf dem Gehweg keinerlei Rolle.
Und ob Lärmemissionen ein Problem sein könnten, das können eben wieder nur die Nachbarn beurteilen. Ist aber eine gänzlich andere Baustelle, die sich natürlich bedingen kann, aber eben nicht muss. -
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Noch zu den Fragen:
Ich wohne auf einer Straße, die deren Straße kreuzt. Deshalb bekomme ich deren kommen/gehen nicht mit. Meine direkte Nachbarin klagt schon über das viele Bellen, bei mir kommt das nicht an oder ich bin da nicht so zuhause. Wenn ich vorbeikomme und jemand rein/rausgeht ist der Hund nicht da.
Naja, die TE selbst hat ja davon geschrieben, dass der Hund Passanten "verbellt" und sich manche Nachbarn davon schon richtig gestört fühlen. Die TE hat halt einfach Glück, dass ihre Wohnung bisschen weiter weg ist. Daran sollten die HH arbeiten, wenn sie nicht früher oder später ein Problem mit den Nachbarn bekommen möchten.
Und dass Passanten da vor Angst auf die Straße springen, ist auch einfach nicht in Ordnung. Da sehe ich die HH Familie in der Pflicht.
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Noch zu den Fragen:
Ich wohne auf einer Straße, die deren Straße kreuzt. Deshalb bekomme ich deren kommen/gehen nicht mit. Meine direkte Nachbarin klagt schon über das viele Bellen, bei mir kommt das nicht an oder ich bin da nicht so zuhause. Wenn ich vorbeikomme und jemand rein/rausgeht ist der Hund nicht da.
Naja, die TE selbst hat ja davon geschrieben, dass der Hund Passanten "verbellt" und sich manche Nachbarn davon schon richtig gestört fühlen. Die TE hat halt einfach Glück, dass ihre Wohnung bisschen weiter weg ist. Daran sollten die HH arbeiten, wenn sie nicht früher oder später ein Problem mit den Nachbarn bekommen möchten.
Und dass Passanten da vor Angst auf die Straße springen, ist auch einfach nicht in Ordnung. Da sehe ich die HH Familie in der Pflicht.
Kann sein, kann nicht sein. Die TS hat jedenfalls keinen Anspruch gegen die Hundehalter. Sie schreibt auch, dass der Hund nicht ständig, sondern eher selten im Vorgarten ist. In welchem Rahmen die Lärmemissionen also stattfinden, müsste erstmal geprüft werden und von einem Belästigten als Belästigung empfunden werden. Nur derjenige, der von Lärmemissionen betroffen ist, kann auch dagegen vorgehen. Wäre ja auch noch schöner, wenn ich mich stellvertretend für andere Menschen über eine Lärmquelle beschweren kann, die für mich keine Relevanz hat.
Das Erschrecken habe ich irgendwo schon erläutert, das ist eine reine Haftungsfrage, die sich aus der Gefährdungshaftung ergibt. Sie hat nichts mit Schuld oder Fahrlässigkeit zu tun. Jede Bewegung eines privat gehaltenen Tieres kann zu einem Unfall und damit zu einer Haftung führen. Während der erwerbsmäßige Tierhalter eben gerade nicht haftet, wenn er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Grob gesagt, erschreckt dich der Wachhund eines Firmengeländes ist das haftungstechnisch etwas anderes als wenn dich ein Privathund erschreckt, selbst wenn es am identischen Ort mit den identischen Voraussetzungen und den identischen Folgen passiert ist.
Für die TS spielt das aber nun wiederum auch keine Rolle. Ihr ist der Hund bekannt und ein so starkes Erschrecken, dass sie auf die Straße springt, entsprechend nicht angemessen und erwartbar. -
Noch zu den Fragen:
Ich wohne auf einer Straße, die deren Straße kreuzt. Deshalb bekomme ich deren kommen/gehen nicht mit. Meine direkte Nachbarin klagt schon über das viele Bellen, bei mir kommt das nicht an oder ich bin da nicht so zuhause. Wenn ich vorbeikomme und jemand rein/rausgeht ist der Hund nicht da.
Naja, die TE selbst hat ja davon geschrieben, dass der Hund Passanten "verbellt" und sich manche Nachbarn davon schon richtig gestört fühlen. Die TE hat halt einfach Glück, dass ihre Wohnung bisschen weiter weg ist. Daran sollten die HH arbeiten, wenn sie nicht früher oder später ein Problem mit den Nachbarn bekommen möchten.
Und dass Passanten da vor Angst auf die Straße springen, ist auch einfach nicht in Ordnung. Da sehe ich die HH Familie in der Pflicht.
Na das ist aber auch wieder so ein Ding.
Ich hab auch eine Nachbarin die sich belästigt fühlt, weil der Wachhund hier mal EIN Wuff von sich gibt. Nicht mehr. Ein Wuff wenn unbekannte zu ungewöhnlichen Uhrzeiten vorbei gehen. Kein Gebrüll kein Dauerbellen. Diese Wuffs kann man tatsächlich in der ganzen Woche an einer Hand abzählen. Dennoch fühlt man sich in seiner Ruhe belästigt und meckert. Es fehlen für solche Dinge einfach Infos.
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Interessant dazu dies: https://mobil.kostenlose-urtei…dem-Fussweg.news16910.htm
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Was bringt es denn jetzt, irgendwelche popeligen AG-Entscheidungen von 1992 rauszukramen? Abgesehen davon, dass 100 Faktoren entscheidungsrelevant sind (waren) und das absolut nicht verallgemeinerungsfähig ist, hat das null mit dem Thema zu tun ...
Edit: Ok, sorry, sehe grad, LG, aber trotzdem ...
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Ich denke Du merkst es selber gerade Chatterbox
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ich finde es irgendwie befremdlich, daß man ein Recht drauf haben möchte, in Ruhe gelassen zu werden, in einer Gesellschaft nur ja nicht angesprochen werden möchte, auf keinen Fall irgendwelche sozialen Kontakte haben möchte und "die Welt" aussenrum soll das gefälligst respektieren, aber Ängste anderer Menschen werden dann einfach mal so abgetan und als irrational bezeichnet.
Aufschlußreich.
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Ich denke Du merkst es selber gerade Chatterbox
Wie meinen?
Falls du meinst, dass ein LG-Urteil war, das ändert nichts an meiner Aussage ... (schrieb ich ja, "trotzdem").
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ich finde es irgendwie befremdlich, daß man ein Recht drauf haben möchte, in Ruhe gelassen zu werden, in einer Gesellschaft nur ja nicht angesprochen werden möchte, auf keinen Fall irgendwelche sozialen Kontakte haben möchte und "die Welt" aussenrum soll das gefälligst respektieren, aber Ängste anderer Menschen werden dann einfach mal so abgetan und als irrational bezeichnet.
Aufschlußreich.
Lesen im Kontext hilft. Echt 🌹
Und ganz wunderbar wäre wenn man dann das Gelesene versteht.
Guten Morgen ☕
Nachsatz: Was genau soll ich eigentlich gegen Deine irrationale Angst tun?
Was ist Deine Erwartung an mich?
Außer das mit ne Beule an Hals gesabbelt wird?
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