Hund für die Tochter. Ja/Nein? Welche Rasse?
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Vielleicht käme für euch eine Teilzeit Betreuung in Frage. Eine Freundin passt regelmäßig auch über Nacht auf den Hund von einer Familie auf, wenn sie mal hundefreie Zeit haben wollen.
Mittlerweile ist da auch eine Bindung zum Sitterhund da :)
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Hi
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Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.
Der Vermieter darf die Hundehaltung aber nicht pauschal verbieten (BGH Urteil) ... und bei ihr im Mietvertrag steht ja offenbar auch nix von einem Hundehaltungsverbot mit drin.
Darf der Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten?
Obwohl Hunde nicht als Kleintiere gelten, darf der Vermieter auch die Hundehaltung in der Mietwohnung allgemein nicht verbieten (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12). In dem Urteil heißt es ganz klar: „Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam“.
Der Vermieter kann Hundehaltung verbieten, wenn er es im Einzelfall begründen kann. Und tatsächlich würde ich bei einem Vertrag, der ausdrücklich nur Kleintierhaltung erlaubt, nicht einfach so einen Hund anschaffen, sondern entweder vorher für klare, rechtswirksame Verhältnisse sorgen oder aber eben eine neue Wohnung suchen.
Du hast insofern recht, ich hab da nochmal nachgedacht, als eine Nichtnennung nicht automatisch ein Verbot ist.
Ob aber ein Hund zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache gehört, ist eine zweite Frage (und da hängt es wieder von den Gerichten ab). Und es schwebt wieder die Gefahr des Verbotes über dem Mieter. Also lieber vorher mit dem Vermieter sprechen als irgendwann vor der Forderung zu stehen, den Hund abgeben zu müssen.
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Der Vermieter kann Hundehaltung verbieten, wenn er es im Einzelfall begründen kann. Und tatsächlich würde ich bei einem Vertrag, der ausdrücklich nur Kleintierhaltung erlaubt, nicht einfach so einen Hund anschaffen, sondern entweder vorher für klare, rechtswirksame Verhältnisse sorgen oder aber eben eine neue Wohnung suchen.
Du hast insofern recht, ich hab da nochmal nachgedacht, als eine Nichtnennung nicht automatisch ein Verbot ist.
Ob aber ein Hund zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache gehört, ist eine zweite Frage (und da hängt es wieder von den Gerichten ab). Und es schwebt wieder die Gefahr des Verbotes über dem Mieter. Also lieber vorher mit dem Vermieter sprechen als irgendwann vor der Forderung zu stehen, den Hund abgeben zu müssen.
Ja, aber damit der Vermieter damit durchkommt, muss es sich schon um einen gefährlichen Hund/Listenhund handeln oder der Hund zerlegt die Wohnung/kläfft die ganze Zeit die Nachbarschaft zusammen oder du möchtest 5 Hunde in einer kleinen Wohnung halten/züchten ... sowas halt. Ansonsten wird er ziemlich sicher vor Gericht verlieren.
Aber klar, ein Gespräch und eine vorherige Einigung ist immer besser. Nur halt nicht zwingend erforderlich. Als Mieter hat man in Deutschland sehr viele Rechte. Die sind nur nicht jedem bekannt und viele trauen sich auch nicht, gegen den Vermieter vorzugehen.
Urteil des VIII. Zivilsenats vom 20.3.2013 - VIII ZR 168/12 -
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Also, wenn jetzt nicht deutlich steht, dass Hundehaltung verboten ist und einfach gar nichts darüber geschrieben wird, hätte ich gedacht, dass es erlaubt ist?
Witzigerweise ist es fast schon umgekehrt. Diese pauschalen Verbotsklauseln "alles was lebt und atmet ist verboten", die sind ungültig und theeeeeoretisch würde man dann vermutlich durchkommen wenn man sich einen Hund holt aber ich für meinen Teil würde wegen sowas keinen (persönlichen) Stress mit dem Vermieter haben wollen egal wie sehr ich im Recht bin.
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Also, wenn jetzt nicht deutlich steht, dass Hundehaltung verboten ist und einfach gar nichts darüber geschrieben wird, hätte ich gedacht, dass es erlaubt ist?
Witzigerweise ist es fast schon umgekehrt. Diese pauschalen Verbotsklauseln "alles was lebt und atmet ist verboten", die sind ungültig und theeeeeoretisch würde man dann vermutlich durchkommen wenn man sich einen Hund holt aber ich für meinen Teil würde wegen sowas keinen (persönlichen) Stress mit dem Vermieter haben wollen egal wie sehr ich im Recht bin.
? Wieso umgekehrt? Es ist im Westlichen so, wie ChocolateChip geschrieben hat. (Und ja: Vermieter können Hundehaltung im Einzelfall verbieten. Einzelfall meint aber regelmäßig eine Art von Hundehaltung, die man mit gesundem Menschenverstand nicht in Betracht ziehen würde).
Und nur nebenbei, weil es hier immer wieder auffällt: Das ,Recht‘ steht für die verbindlichen Spielregeln der Gesellschaft. Es ist nichts negatives, wenn man sich daran (und auch nur daran) hält.
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Witzigerweise ist es fast schon umgekehrt. Diese pauschalen Verbotsklauseln "alles was lebt und atmet ist verboten", die sind ungültig und theeeeeoretisch würde man dann vermutlich durchkommen wenn man sich einen Hund holt aber ich für meinen Teil würde wegen sowas keinen (persönlichen) Stress mit dem Vermieter haben wollen egal wie sehr ich im Recht bin.
? Wieso umgekehrt? Es ist im Westlichen so, wie ChocolateChip geschrieben hat. (Und ja: Vermieter können Hundehaltung im Einzelfall verbieten. Einzelfall meint aber regelmäßig eine Art von Hundehaltung, die man mit gesundem Menschenverstand nicht in Betracht ziehen würde).
Und nur nebenbei, weil es hier immer wieder auffällt: Das ,Recht‘ steht für die verbindlichen Spielregeln der Gesellschaft. Es ist nichts negatives, wenn man sich daran (und auch nur daran) hält.
Alles gut :-) ich wollte es doch nur anmerken.
"Umgekehrt" im Sinne von WENN explizit Tierhaltung "verboten" wird (pauschal ist hier das Stichwort) ist sie dadurch quasi "erlaubt" weil die Klausel eben nichtig ist.
Nur darauf wollte ich hinaus :-)
Unabhängig davon kann ChocolateChip trotzdem recht haben (da bin ich mir aber nicht sicher wie es gehandhabt wird wenn etwas gar nicht erst im Vertrag auftaucht)
Und ich halte mich sehr gerne an Regeln und Gesetze, aber Stress mit dem Vermieter möchte ich eben trotzdem nicht.
Wegen Ruby sind wir damals ausgezogen OBWOHL die Klausel in unserem Vertrag nichtig war und wir theoretisch hätten drauf bestehen können, mir fehlten aber dazu die Nerven...
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Man muss einfach nur wollen. Für mich klingt es nach Ausrede zu sagen "Joe, sorry Töchterchen, wir sind zu arm für einen Hund". Ich denke dass die Mutter einfach keine Lust auf die Verantwortung hat und sie das auch ein Stück abgeschreckt hat.
Das finde ich schon fast unverschämt!
Ich habe zwei Kinder, ich weiß was Verantwortung bedeutet und daran wäre es sicher nicht gescheitert. Natürlich muss man sich neu reinfuchsen, so wie bei jedem Lebewesen, aber das nicht der Grund.
Ich war hier sehr offen was meine finanziellen Mittel angeht, denkst du ich schreibe über so ein sensibles Thema aus Spaß?
Liebe Just.Me das ist absolut unverschämt 😢
Lass es nicht an dich ran🫂
Du beweist extrem viel ❤️und🧠!
Hundehaltung ist extrem teuer geworden 😢
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? Wieso umgekehrt? Es ist im Westlichen so, wie ChocolateChip geschrieben hat. (Und ja: Vermieter können Hundehaltung im Einzelfall verbieten. Einzelfall meint aber regelmäßig eine Art von Hundehaltung, die man mit gesundem Menschenverstand nicht in Betracht ziehen würde).
Und nur nebenbei, weil es hier immer wieder auffällt: Das ,Recht‘ steht für die verbindlichen Spielregeln der Gesellschaft. Es ist nichts negatives, wenn man sich daran (und auch nur daran) hält.
Alles gut :-) ich wollte es doch nur anmerken.
"Umgekehrt" im Sinne von WENN explizit Tierhaltung "verboten" wird (pauschal ist hier das Stichwort) ist sie dadurch quasi "erlaubt" weil die Klausel eben nichtig ist.
Nur darauf wollte ich hinaus :-)
Unabhängig davon kann ChocolateChip trotzdem recht haben (da bin ich mir aber nicht sicher wie es gehandhabt wird wenn etwas gar nicht erst im Vertrag auftaucht)
Und ich halte mich sehr gerne an Regeln und Gesetze, aber Stress mit dem Vermieter möchte ich eben trotzdem nicht.
Wegen Ruby sind wir damals ausgezogen OBWOHL die Klausel in unserem Vertrag nichtig war und wir theoretisch hätten drauf bestehen können, mir fehlten aber dazu die Nerven...
Ach so meintest Du "umgekehrt" - verstanden.
Und klar - Recht haben und die Nerven haben, Recht durchzusetzen sind zwei Paar Schuhe...
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Zum Thema eigener Hund, wurde ja bereits einiges gesagt und ich kann nur zustimmen.
Als Alternative zum eigenen Hund, könnt ihr euch im Tierheim auch als Helfer eintragen. Die suchen gerne ehrenamtliche Gassigeher. Dort könnt ihr Hunden ganz viel Lebensfreude schenken, mehr über sie lernen und sehen was es bedeutet ein Tier zu haben. Wenn ihr euch dann dort in einen Hund "verliebt" habt, könnt ihr immernoch über eine Adoption nachdenken.
Das spart euch die Rasse Überlegungen, das Überlegen was danach kommt, der Preisliche Aspekt, etc.
Was braucht ihr dafür: Ganz viel Interesse an Hunden, Durchhaltevermögen und Zuverlässigkeit!
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Bei uns im TH gehen die Jugendlichen nur kuscheln, laufen, manchmal füttern.
Saubermachen tut nur Personal.
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