Hund versus Katze - Haftpflicht

  • Haftpflicht Hund Schweiz


    Hallo zusammen

    Ich habe eine Frage bezüglich der Haftung.

    Mein Hund hat die Katze einer gut befreundeten Familie evtl. tödlich gebissen.

    Folgendes waren die Umstände:

    Wir waren bei den Freunden zu Besuch, dabei herrscht seit Jahren die Regel, dass alle Türen geschlossen bleiben: Katzen drin, Hunde draussen.

    Nun haben die befreundeten Kinder die Tür offen lassen und so rannte der Hund 3 Meter weit nach drinnen und erwischte die Katze.


    Natürlich haftet ja der Hundebesitzer, aber in diesem Fall habe ich die Aufsichtspflicht ja nicht selbst verletzt. Die Regel ist allen Kindern meiner Freunde seit Jahren klar da sie selbst auch Hunde haben.


    Muss in diesem Fall wirklich ich alle Kosten übernehmen?

  • Ja, dein Hund hat den Schaden angerichtet. Auch wenn Absprachen herrschen, entbindet dich das a) nicht von der Gefährdungshaftung

    b) war dir bekannt, dass die Katze im Haus ist

    c) das Kinder da sind und somit die Regeln nicht immer 100% eingehalten werden können


    Fernab davon: Ihr seid befreundet - moralisch - gerade in Anbetracht dessen - euer hat hat ein geliebtes Familienmitglied so schwer verletzt, dass es ggf. sogar verstirbt - da sollte es dir eine Ehrensache sein, zumindest für die finanziellen Folgen geradezustehen!

  • Im Freundeskreis gab es auch erst einen Fall mit Katze.

    Ihre beiden Hunde haben auf ihrem eigenen mit einem Zaun gesicherten Grundstück die Nachbarskatze schwer verletzt. Auch hier hat ihre Versicherung 2/3 der Kosten übernommen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass du bzw deine Versicherung für die vollen Kosten aufkommen muss.

  • Bei § 833 BGB, der Haftung des Tierhalters, handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Du haftest einzig und allein aus dem Grund, dass du einen Hund hältst. Auf eine Schuld oder wie hier Verletzung der „Aufsichtspflicht“ kommt es dabei überhaupt nicht an.


    Oder anders gesagt: ja du haftest für alle Schäden, die durch deinen Hund entstehen. Völlig egal, ob du ihn aus dem Blick verloren hast oder er direkt neben dir steht.

  • Bist du versichert?


    Spielt für die Haftung übrigens überhaupt keine Rolle.


    Hat man für den Hund eine Haftpflichtversicherung, springt die sehr wahrscheinlich ein.

    Wenn nicht, haftet man mit seinem gesamten Vermögen.


    Aber auch bei einer Haftpflichtversicherung des Hundes richtet sich der Anspruch in erster Linie gegen den Halter des Tieres, die Versicherung leistet lediglich im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen.

  • Bei § 833 BGB, der Haftung des Tierhalters, handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Du haftest einzig und allein aus dem Grund, dass du einen Hund hältst. Auf eine Schuld oder wie hier Verletzung der „Aufsichtspflicht“ kommt es dabei überhaupt nicht an.


    Oder anders gesagt: ja du haftest für alle Schäden, die durch deinen Hund entstehen. Völlig egal, ob du ihn aus dem Blick verloren hast oder er direkt neben dir steht.

    Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ist in diesem Fall nicht relevant, da …

    Haftpflicht Hund Schweiz

  • Gerade innerhalb befreundeter Familien kann das nochmal eine andere Last nach sich ziehen ...

    Den Kindern würde ich keine Verantwortung aufbürden an deiner Stelle.


    Dein Hund ist der Verursacher, er konnte warum auch immer (offene Türe/unangeleint trotz Kenntnis der Katze) drei Meter weit ins Haus gelangen.


    Ich persönlich würde eng mit der Familie in Kontakt bleiben, sie unterstützen wo es nur geht und gegebenenfalls die TA Kosten (falls die Höhe der Kosten meinen inneren Rahmen nicht sprengen) ohne Zuziehung einer Versicherung begleichen.

    Keine Ahnung wie es in der Schweiz abläuft, ob (tödliche) Hundebisse, vom TA/einer TK ans Amt gemeldet werden müssen und daraus Folgen für deinen Hund und dich entstehen könnten.


    Für die Katze alles Gute, hoffentlich überlebt sie!

    Und auch für eure Freundschaft alles Gute.

  • Gefährdungshaftung heisst in der Schweiz Kausalhaftung.


    Bin keine Juristin, aber ich denke die Kosten bleiben beim HH, bzw seiner Haftpflichtversicherung.

    Normalerweise, jedenfalls bei meiner Versicherung (Zürich), ist ein Hund in der Privathaftpflicht enthalten.


    Nachtrag: Hundebisse, jedenfalls gegen Mensch oder Hund müssen vom Arzt oder Tierarzt gemeldet werden, wie das bei Katzen ist, weiss ich nicht.

    Das heisst aber nicht, dass es gravierende Konsequenzen hat.

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