Hund versus Katze - Haftpflicht

  • Das weiss ich :roll:


    Je nachdem, ob man versichert ist, ist aber die Vorgehensweise eine andere.


    Bin ich versichert, schildere ich der Versicherung den Schaden und dann klären die alles für mich und wehren unberechtigte Ansprüche für mich auch gleich ab.

    Bin ich nicht versichert, hilft nur der Gang zum Anwalt, wenn ich nicht ohne Wenn und Aber bezahlen möchte.


    Was das für eine langjährige Freundschaft bedeutet, steht auf einem anderen Blatt. Auch in der Schweiz hafte ich für Schäden, die mein Hund verursacht. Es war offenbar bekannt, dass der Hund Katzen jagt, sonst hätte man nicht vorher immer konsequent getrennt. Dass Kinder aufgrund ihres geringen Alters Entscheidungen treffen, deren Konsequenzen sie nicht überblicken können, ist auch bekannt. Bleibt also nur der HH übrig, der in jedem Fall in der Verantwortung ist.

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    Bin ich nicht versichert, hilft nur der Gang zum Anwalt, wenn ich nicht ohne Wenn und Aber bezahlen möchte.


    Was das für eine langjährige Freundschaft bedeutet, steht auf einem anderen Blatt. Auch in der Schweiz hafte ich für Schäden, die mein Hund verursacht. Es war offenbar bekannt, dass der Hund Katzen jagt, sonst hätte man nicht vorher immer konsequent getrennt. Dass Kinder aufgrund ihres geringen Alters Entscheidungen treffen, deren Konsequenzen sie nicht überblicken können, ist auch bekannt. Bleibt also nur der HH übrig, der in jedem Fall in der Verantwortung ist.

    Hervorhebung von mir





    Der Aspekt ist ganz gravierend.


    Wäre das meiner Katze geschehen und ich würde diese Forumsanfrage entdecken oder die Leute versuchen die Verantwortung anteilig auf die Kinder abzuwälzen, dann wäre diese Freundschaft - für mich - beendet!

  • Naja, ich finde schon, dass man fragen darf wie es rechtlich so ist, Katze ist ja ein Tier dh eine Sache, da kann es ja nur ein beschränkter Betrag sein.


    Aber sonst lohnt es sich kulant zu sein.

  • Und wenn der eigene Hund gebissen wird, möchte man plötzlich die Tierarztrechnung beglichen haben und nicht nur den Wertverlust der Sache.


    Für mich ist das moralisch ganz eindeutig, mein Hund hat gebissen, ich zahle die Rechnung :ka:

  • Naja, ich finde schon, dass man fragen darf wie es rechtlich so ist, Katze ist ja ein Tier dh eine Sache, da kann es ja nur ein beschränkter Betrag sein.


    Aber sonst lohnt es sich kulant zu sein.

    Nein, Tiere sind keine Sache, auch wenn dieser Glaube nicht auszurotten ist. In mancher Hinsicht (Besitz, Verkauf etc ) werden sie rechtlich notgedrungen wie eine Sache behandelt, in anderer aber nicht. Und der Satz „Tiere sind keine Sache“ ist sogar ausdrücklich Gesetz.


    https://www.gesetze-im-interne…0anderes%20bestimmt%20ist.

  • Ja, klar die TA-Rechnung auch.


    Aber, auch wenn es rechtlich klar ist, dass der HH alles zahlen muss, finde ich schon, dass auch Katzenhalterinnen, Radfahrer etc in der Pflicht sind.


    Ok, Tiere sind keine Sache, kommt aber im Haftpflichtfall wohl nicht drauf an

  • Sind sie. Darum geht's doch aber gar nicht. Für mich ist der Fall eindeutig bei Hund hat gebissen.


    Und hier war es doch nicht mal ein Grenzfall a la selbstbewusste Freigängerkatze ärgert Hund und kratzt ihm eine Verletzung ins Auge, Hund wehrt sich und die Katze zieht den Kürzeren. Da kann man diskutieren ob.

    Aber Katze existiert, Hund beißt, Nope. Auch Radfahrer, solange man einen Hund nicht anfährt, im vorbeifahren tritt oder sonstwie aktiv mit dem Hund interagiert hat ein Hund da nicht zu beißen.

  • Aber die Eltern der Kinder haben auch ihre Aufsichtspflicht verletzt.


    Auch ein Radfahrer, der einen Hund anfährt und sich verletzt hat Anspruch auch Schadenersatz.

    Das ist ja das tückische, du kannst als HH fast machen was du willst, Hund frei, Hund an der SL, Hund 'unsichbar', weil Minihund an der kurzen Leine, du bist immer im Unrecht.


    Die Mountainbiker, bergab quer durchs Zeug, sind echt viel aggressiver als jeder Hund den ich kenne.


    Aber wie auch immer, ich würde es sofort der Haftpflichtversicherung melden.

  • Bei § 833 BGB, der Haftung des Tierhalters, handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Du haftest einzig und allein aus dem Grund, dass du einen Hund hältst. Auf eine Schuld oder wie hier Verletzung der „Aufsichtspflicht“ kommt es dabei überhaupt nicht an.


    Oder anders gesagt: ja du haftest für alle Schäden, die durch deinen Hund entstehen. Völlig egal, ob du ihn aus dem Blick verloren hast oder er direkt neben dir steht.

    Auch wenn das hier immer wieder so dargestellt wird, ist die Darstellung verkürzt. Der Tierhalter kann bei aus 833 abgeleiteten Ansprüchen gegen ihn sehr wohl ein Mitverschulden des Geschädigten einwenden, der Anspruch kann sich dann reduzieren oder je nach Einzelfall ganz entfallen.


    Amüsantes Beispiel:https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001510119

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