Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23

  • Was waren das denn für Probleme? Ich kann mir das so gar nicht vorstellen, dass es da Probleme geben könnte, die man nicht mit 3 Sekunden Richtigstellung ("mein Kind heißt Paul X, mein Name ist Paula Y") aus der Welt schaffen könnte?

    In beiden Fällen musste per Geburtsurkunde nachgewiesen werden das es sich um das eigene Kind handelt. Einfach nur sagen "ist meins, hab aus dem und dem grund einen anderen namen" hat nicht gereicht.

    Das ist ja krass - davon habe ich wirklich noch nie gehört. Da muss wohl irgendwo ein kompletter Holzkopf gesessen und seine eigenen Regeln aufgestellt haben (der hätte was erlebt, wenn er das bei mir probiert hätte...). Es ist ja inzwischen nun wirklich nicht mehr selten, dass es in einer Familie mehrere Nachnamen gibt.


    Zur Schulanmeldung muss man zumindest in Bayern sowieso die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen, beim Kinderarzt hat man ja die Versichertenkarte (wo mindestens ein Eltern-Name mit abgespeichert ist), den Impfpass und bei Säuglingen wahrscheinlich auch noch den Mutterpass dabei, und auch beim Kindergarten gibt man bei der Anmeldung die Namen der Eltern an. In allen Fällen haben diese Stellen dann also schon die Namen beider Eltern in ihren Unterlagen und könnten da einfach nachschauen?

  • Ich hoffe ja, dass man irgendwann vielleicht doch noch zusätzliche Vornamen abgeben kann. Rein theoretisch muss man den Zweitnamen außer im Perso oder so ja fast nirgends angeben, aber ich würde ihn trotzdem gerne abgeben, weil ich ihn einfach furchtbar überflüssig finde.


    Wir sind unvereheitet, bei der Geburt unseres Sohnes hat dieser meinen Nachnamen bekommen - sehr zum Missfallen meines Schwiegervaters, für den es ausgemachte Sache war, dass sein Enkel auch seinen Nachnamen tragen wird. Er meinte dann, dass wenn wir irgendwann heiraten unser Sohn doch sowieso den Namen des Vaters bekommen würde und war ganz überrascht, dass man das heute eben sehr flexibel aussuchen kann.

  • Also, ich habe nicht vor nochmal zu heiraten. Aber sollte der unwahrscheinliche Fall jemals eintreten werde ich meinen Mädchennamen behalten. Den habe ich diesen Monat endlich nach meiner Scheidung wieder angenommen.

  • Ich habe bei der Hochzeit den Namen meines Mannes angenommen. Und sollte es jemals zur Scheidung kommen werde ich diesen auch behalten. Ich hasse meinen Mädchennamen und war so froh als ich ihn loswerden konnte. (Der Name war so übel dass mein Bruder auch den Namen seiner Frau angenommen hat).

  • Mein Chef mochte seinen Namen auch nie. Blöderweise hat er eine Frau geheiratet, deren Name noch schlimmer war. Also wurde sein Name behalten.

  • Mein Chef mochte seinen Namen auch nie. Blöderweise hat er eine Frau geheiratet, deren Name noch schlimmer war. Also wurde sein Name behalten.

    Thorsten hat auch meinen Namen angenommen, da ich seinen so schlimm fand, dass ich den nie angenommen hätte :D

  • Wir haben einen Doppelnamen. Unser Kind hat nur einen davon als Nachnamen. Da mussten wir uns entscheiden.


    Vor ein paar Jahren war ich mit meiner Schwester (damals noch unverheiratet) unserem Sohn und der Tochter meines Mannes (die unseren Namen trägt) in den Ferien.

    Das Verwalterpaar war sehr nett und auch ein bisschen neugierig. 😂

    Am letzten Abend haben wir sie dann aufgeklärt. Nein, wir sind kein Paar. Und das sind nicht unsere gemeinsamen Kinder. 😅

    Ja, die Namen hätten gepasst. Aber bei 3 verschiedenen Adressen hättet ihr das euch eigentlich denken können. 🙈😂

  • Ich hab den Namen vom Mann übernommen. War dann der dritte Namen, nach Heirat von Mutter und Stiefvater habe ich dessen Namen verpasst bekommen (und mochte ihn nie).


    Hätte ich einen Doppelnamen, wären ja schon 2 der 5 Worte weg, die ich am Telefon freiwillig spreche.


    Im Bekanntenkreis vom Mann gabs mal ein Pärchen, sie hieß Dammbruch, er Imkeller. Alle haben sie vor der Hochzeit bekniet, aber sie haben den Doppelnamen trotzdem verweigert :( :

  • Danke für eure Meinungen zu den Namen :smile:

    Für mich ist mein Name ein Stück meiner Identität, das ich eigentlich nicht aufgeben möchte. Meinem Freund geht es gleich. Also bleibt eigentlich nur ein Doppelname, das finde ich aber blöd :ugly:

    Das österreichische Namensrecht erlaubt auch für Kinder Doppelnamen, aber das finde ich auch blöd. |)

  • Unabhängig vom Namen dürfen wir sowieso nicht ohne notarielle Vollmacht alleine mit den Kindern reisen. Die Kinder haben zwei Staatsbürgerschaften und das eine Land hat dieses - in machen Fällen sehr sinnvolle, in unserem aber unnötige - Gesetz.

    Da ist es egal wessen Namen und sowieso - wenn nur ein Elternteil mit minderjährigem Kind über die Grenze will braucht es eine notariell beglaubigte Vollmacht.

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