Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23
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OT:
Und Krankenkasse wäre mir auch neu hat ja nur was mit mir als Person zu tun.
Ich bin jetzt über meinen Mann familienversichert.
Es lohnt sich, mal zu prüfen, ob Versicherungen beim Tod des Ehemannes gekündigt werden z. B. aufgrund von Sonderkonditionen.
Diesen Fall habe ich gerade im Familienumfeld erlebt (Frau fliegt aus der Rechtschutz, weil Ehemann verstorben), fand ich echt unschön.
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Hi
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OT:
Ich bin jetzt über meinen Mann familienversichert.
Es lohnt sich, mal zu prüfen, ob Versicherungen beim Tod des Ehemannes gekündigt werden z. B. aufgrund von Sonderkonditionen.
Diesen Fall habe ich gerade im Familienumfeld erlebt (Frau fliegt aus der Rechtschutz, weil Ehemann verstorben), fand ich echt unschön.
Da besteht hier keine Gefahr.
Ich danke dir für den Hinweis!
Wichtig sind auch diverse Vollmachten - auch über den Tod hinaus.
Sonst steht man schnell dumm da.
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Da besteht hier keine Gefahr.
Ich danke dir für den Hinweis!
Wichtig sind auch diverse Vollmachten - auch über den Tod hinaus.
Sonst steht man schnell dumm da.
Und dazu ergänzend:
Wenn man für die Vollmachten keine Vordrucke nimmt und sie nicht notariell aufsetzen lässt: Immer wen drüberschauen lassen, der sich damit wirklich gut auskennt Kann nämlich auch unschön werden, wenn die Vollmacht so aufgesetzt ist, dass sie letztlich nicht nutzbar ist.
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Da besteht hier keine Gefahr.
Ich danke dir für den Hinweis!
Wichtig sind auch diverse Vollmachten - auch über den Tod hinaus.
Sonst steht man schnell dumm da.
Und dazu ergänzend:
Wenn man für die Vollmachten keine Vordrucke nimmt und sie nicht notariell aufsetzen lässt: Immer wen drüberschauen lassen, der sich damit wirklich gut auskennt Kann nämlich auch unschön werden, wenn die Vollmacht so aufgesetzt ist, dass sie letztlich nicht nutzbar ist.
Wir haben das alles über unseren Anwalt (kein Notar) gemacht und bei Gericht hinterlegt.
Unser Anwalt wies uns darauf hin, die Vollmachten und Verfügungen auch im Haus zu haben und 1x jährlich mit Datum erneut zu unterzeichnen.
(Wir hatten tatsächlich in der Familie den Fall, daß eine solche Verfügung nicht akzeptiert, weil sie ein paar Jahre alt war - der Erkrankte, der nicht mehr ansprechbar war, hätte es sich ja in der Zeit dazwischen auch anders überlegen können.)
Es gibt bei diesen Sachen tatsächlich viele Stolpersteine.
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(Wir hatten tatsächlich in der Familie den Fall, daß eine solche Verfügung nicht akzeptiert, weil sie ein paar Jahre alt war - der Erkrankte, der nicht mehr ansprechbar war, hätte es sich ja in der Zeit dazwischen auch anders überlegen können.)
Das war rechtswidrig, wenn die Vollmacht formal korrekt war. Ein Vertragspartner darf sich zwar vergewissern, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht wirksam übergeben bekommt (indem er die Vorlage des Originals bzw. bei notariellen Vollmachten die der für den Bevollmächtigten erteilten Ausfertigung verlangt). Aber ohne begründete Zweifel hat er nicht den Willen des Vollmachtgebers in Frage zu stellen.
Kleiner Tipp am Rande, zur Sicherheit: Bei einer von einem Rechtsanwalt erstellten Vollmacht würde ich nachgucken, dass da nicht drinsteht, dass der Bevollmächtigte bei Vertretungshandlungen eine Ausfertigung vorlegen soll. Hab ich leider schon ein paar Mal gesehen. Das ist vermutlich ein Baustein, der aber für Notare gedacht ist. Ausfertigungen gibts nämlich nur von Urkunden. Von einer nicht notariellen Vollmacht gibts keine Ausfertigungen. Wenn die Vollmacht eine Ausfertigung zur Vorlage verlangt, es diese Ausfertigung aber nicht geben kann, dann kanns passieren, dass die Vollmacht zurückgewiesen wird.
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Hilfe!!!!
Ich hab gestern Sushi gekauft und zwei Packungen Sommerrollen. Davon hab ich eine gestern gegessen, die andere wollte ich heute essen.
Bei dem Sushi stand drauf zu verbrauchen bis 24.12.
Bei den Sommerrollen, hab ich eben erst gesehen, steht 23.12. drauf. Da sind Garnelen drin. Die waren bis gerade eben durchgehend im Kühlschrank.
Muss ich die jetzt wegtun oder kann ich die trotzdem essen?
Ich hab die gegessen und ich lebe noch, auch ohne irgendwelche komischen Symptome. Yay (und lecker waren die auch!) nochmal Yay!
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Das war rechtswidrig, wenn die Vollmacht formal korrekt war.
Sie war korrekt - aber wer hat die Kraft auf juristische Grabenkämpfe, wenn ein lieber Mensch im Sterben liegt?
Das kam vor über 20 Jahren tatsächlich alles vom Notar - Erbschaftsvertrag (kein Testament), Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.
Und die Verfügung wurde nicht angenommen. (sie wäre zu "alt")
Und auch als wir vor ca. 10 Jahren mit diesen Themen beim Anwalt saßen, wies er uns darauf hin.
Deswegen unterschreiben wir das Ganze einfach immer mal wieder. Tut ja keinem weh.
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Sie war korrekt - aber wer hat die Kraft auf juristische Grabenkämpfe, wenn ein lieber Mensch im Sterben liegt?
Das kam vor über 20 Jahren tatsächlich alles vom Notar - Erbschaftsvertrag (kein Testament), Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.
Und die Verfügung wurde nicht angenommen. (sie wäre zu "alt")
Und auch als wir vor ca. 10 Jahren mit diesen Themen beim Anwalt saßen, wies er uns darauf hin.
Deswegen unterschreiben wir das Ganze einfach immer mal wieder. Tut ja keinem weh.
Bei sowas könnte ich mich grün und blau ärgern, i. d. R. handelt man mit einer Vorsorgevollmacht ja nicht zum Spaß. Mir tuts schon jedes Mal in der Seele weh, wenn ich eine zurückweisen muss, weil sie tatsächlich nicht korrekt oder so aufgesetzt ist, dass sie praktisch nicht nutzbar ist. Und das Alter ist mir wurscht. Nur dass bei manchen ganz alten Vordrucken öfter mal genau solche Klauseln drin sind, die die Vollmacht praktisch nicht nutzbar machen. Das hat dann aber nix mit dem Alter der Unterschrift, sonderm dem Inhalt zu tun
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Hallo zusammen,
wer kennt sich mit Dalmatinern aus?
Ich nämlich überhaupt nicht und wurde aber nach Hilfe gefragt.
Klar ist, er oder sie soll von einer VDH Zucht sein aber ich habe gesehen wir haben vier Rasseclubs in Deutschland, kennt da jemand die prägnanten Unterschiede?
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Ich würd einfach mal im Dalmatiner Thread fragen.
Ansonsten als wir auf der Züchtersuche waren fanden wir irgendwie überwiegend Züchter vom DZGD ganz ansprechend.
Wenns interessant sein sollte - bei "unserer" Zucht sind glaub noch Welpen frei und bei der Zuchtstätte vom Vater steht demnächst auch ein Wurf an.
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