Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23
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Habt ihr ne Idee, was das sein kann?
Seit es aufgetaucht ist, hat es sich verändert und ist deutlich gewachsen.
Ta Termin ist selbstverständlich vereinbart, aber mein erster Gedanke ist halt, dass ist sicher ein Tumor.
Ich "brauche" also harmlose Ideen zur Beruhigung
Kiwi bekam solche Teile mehrmals an Ohren und Pfoten.
Eins habe ich aus dem Ohr entfernen lassen.
Waren jeweils Histiozythome.
Die anderen verschwanden durch die Verwendung einer antibiotischen Salbe vom TA.
Alles Gute!
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Hi
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Eine ganz unangenehme Frage, die mich umtreibt:
Ich habe erfahren, dass eine uns eng bekannte Person (30, männlich) ein minderjähriges Mädchen (14 Jahre) mindestens geküsst hat. Aus Mitteilungen heraus weiß ich, dass die Besuche bei ihm inzwischen wieder weniger/nicht mehr vorkommen. Ob es zu weitergehenden, sexuellen Handlungen gekommen ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Aus meiner Sicht kann dieses Mädchen bei dem Altersunterschied niemals selbstbestimmt bzw. ungesteuert durch den 30-Jährigen gehandelt haben. Der Bekannte hätte alleine von sich aus sagen müssen "Nein!", was er nicht getan hat. Ich habe nun sehr starke Schwierigkeiten, wie ich mit der Situation umgehen soll, da ich der Meinung bin, es handelt sich um sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen. (nach § 182 StGB). Egal, ob es "nur küssen" war!
Die Eltern des Mädchens informieren? Das Mädchen ansprechen? Den Bekannten ansprechen? Anzeigen kann ich ihn nicht, da es anscheinend nur durch die gesetzlichen Vertreter angezeigt werden kann.
Was mache ich da denn nun???
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Ich würde die Eltern informieren.
LG Anna
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Bitte informiere die Eltern!
Wenn sie das tatsächlich völlig selbstbestimmt tut, dann ist doch alles gut. Wenn nicht, können die Eltern (die dann wahrscheinlich gar nichts davon wissen) eingreifen.
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Ich weiß zwar wie du es meinst aber auch wenn sie das von sich aus freiwillig macht ist das in dem Alter alles andere als in Ordnung.
Bitte informiere die Eltern.
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Bitte informiere die Eltern!
Wenn sie das tatsächlich völlig selbstbestimmt tut, dann ist doch alles gut.
Nee, auch dann ist nicht „alles gut“.
Informiere auf jeden Fall die Eltern, und je nachdem, welcher Art deine Beziehung sowohl zu dem Mädchen als auch dem Mann ist (berufliche/private Kontakte, wie eng etc) würd ich auch entweder ihn ansprechen oder in einem beruflichen Kontext auch Vorgesetzte informieren.
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Da ich mich gerade dumm und dämlich suche: kann man in einem bestimmten Thema seine eigenen Beiträge anzeigen lassen? Also irgendwie danach suchen? Wenn ich meinen Namen eingebe in die Suche funktioniert das ja nur wenn ich dort im Thema erwähnt wurde. Das hilft mir aber nicht weiter.
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Da ich mich gerade dumm und dämlich suche: kann man in einem bestimmten Thema seine eigenen Beiträge anzeigen lassen? Also irgendwie danach suchen? Wenn ich meinen Namen eingebe in die Suche funktioniert das ja nur wenn ich dort im Thema erwähnt wurde. Das hilft mir aber nicht weiter.
Edit: funktioniert leider doch nicht wie gedacht
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Was ist erlaubtEine ganz unangenehme Frage, die mich umtreibt:
Ich habe erfahren, dass eine uns eng bekannte Person (30, männlich) ein minderjähriges Mädchen (14 Jahre) mindestens geküsst hat. Aus Mitteilungen heraus weiß ich, dass die Besuche bei ihm inzwischen wieder weniger/nicht mehr vorkommen. Ob es zu weitergehenden, sexuellen Handlungen gekommen ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Aus meiner Sicht kann dieses Mädchen bei dem Altersunterschied niemals selbstbestimmt bzw. ungesteuert durch den 30-Jährigen gehandelt haben. Der Bekannte hätte alleine von sich aus sagen müssen "Nein!", was er nicht getan hat. Ich habe nun sehr starke Schwierigkeiten, wie ich mit der Situation umgehen soll, da ich der Meinung bin, es handelt sich um sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen. (nach § 182 StGB). Egal, ob es "nur küssen" war!
Die Eltern des Mädchens informieren? Das Mädchen ansprechen? Den Bekannten ansprechen? Anzeigen kann ich ihn nicht, da es anscheinend nur durch die gesetzlichen Vertreter angezeigt werden kann.
Was mache ich da denn nun???
Was genau bedeutet "ich habe erfahren" in diesem Zusammenhang, hast du etwas selbst gesehen, oder ist das ein Bericht von Dritten?
Wenn Dritte so etwas berichten, würde ich mich da komplett heraushalten, denn so ein Vorwurf wiegt sehr schwer. Sofern du selbst etwas beobachtet hast, würde ich ggf. die Eltern informieren, wenn ich Gründe zur Annahme habe, dass das außerhalb dessen ist, was der Gesetzgeber hier zulässt (Freiwilligkeit, Ausnutzen etc), wenn ich den Eltern hier keine sinnvollen Schritte zutraue, würde ich mich auch direkt an die Polizei wenden.
Ich weiß zwar wie du es meinst aber auch wenn sie das von sich aus freiwillig macht ist das in dem Alter alles andere als in Ordnung.
Bitte informiere die Eltern.
Bei der Frage was "in Ordnung ist", sollte man deutlich differenzierenzwischen "erlaubt" und "nach eigenem Empfinden nicht ok".
Ich persönlich finde so eine Alterskonstellation absolut nicht ok, aber ich habe das nicht zu beurteilen.
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Die Alterskonstellation ist schwierig, auch rechtlich gesehen. Dabei kommt es auch immer auf die Reife der Jugendlichen an. Wenn er die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, ist es strafbar. Ansonsten jedoch nicht. Wie reif das Mädchen ist, würde ein Gericht durch ein Sachverständigengutachten ermitteln. Aber wenn sie einen normal entwickelten Eindruck macht und sie diese Beziehung auch wirklich möchte, dann dürfte es straffrei sein. Wie man das moralisch sieht, steht auf einem anderen Blatt.
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