Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23
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Ich hebe solche Bonbons in einer Schublade mit anderen Süßigkeiten auf. Trotzdem will sie niemand ohne aktuten Bedarf lutschen, also bleiben sie da liegen bis zum nächsten Halsschmerzanfall und dann sind sie komisch klebrig und bröselig. Ich glaube, das liegt an den Zuckeraustauschstoffen. Die ziehen wahrscheinlich Wasser aus der Umgebungsluft. Es wäre einen Versuch wert, sie luftdicht verschlossen aufzubewahren, in einem Schraubglas oder so.
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Hi
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Wir haben die im Kühlschrank, aber kA ob das richtig ist. Bei uns wandert viel in den Kühlschrank
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Schaubglas mit etwas Mehl, idealerweise Stärkemehl, aber normales geht auch
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ich hab nur nen Glas ( altes Marmeladenglas) ohne Mehl u bewahr die Bonbons bei den Medis auf
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Schaubglas mit etwas Mehl, idealerweise Stärkemehl, aber normales geht auch
Probiere ich aus, klingt logisch denn hier sind die Halsweh/Husten Bonbons auch immer so klebrig ihh wenn sie aufbewahrt wurden.
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ich hatte heute die Nebenkostenabrechnung für 01.10.2022-01.10.2023 im Briefkasten. Datiert ist das Schreiben mit 03.01.2025. Wurde nur eingeworfen, nicht über die Post. Eigentlich zu spät, oder? Frist wäre doch 31.12.2024 gewesen?
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Danke für eure ganzen Bonbon-Tips! Das mit dem Mehl probiere ich mal :)
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ich hatte heute die Nebenkostenabrechnung für 01.10.2022-01.10.2023 im Briefkasten. Datiert ist das Schreiben mit 03.01.2025. Wurde nur eingeworfen, nicht über die Post. Eigentlich zu spät, oder? Frist wäre doch 31.12.2024 gewesen?
Die Frist beträgt 12 Monate. Also hätte die Abrechnung spätestens am 1.10.2024 zugestellt werden müssen.
Daher kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
Ich persönlich würde empfehlen trotzdem zu zahlen wenn sich der Vermieter ansonsten bisher immer korrekt verhalten hat und eine harmonische Fortsetzung des Mietverhältnisses gewünscht ist.
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ich hatte heute die Nebenkostenabrechnung für 01.10.2022-01.10.2023 im Briefkasten. Datiert ist das Schreiben mit 03.01.2025. Wurde nur eingeworfen, nicht über die Post. Eigentlich zu spät, oder? Frist wäre doch 31.12.2024 gewesen?
§ 556 (3) BGB
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen
Also bis 10.24 wäre fristgerecht gewesen.
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ich hatte heute die Nebenkostenabrechnung für 01.10.2022-01.10.2023 im Briefkasten. Datiert ist das Schreiben mit 03.01.2025. Wurde nur eingeworfen, nicht über die Post. Eigentlich zu spät, oder? Frist wäre doch 31.12.2024 gewesen?
Die Frist beträgt 12 Monate. Also hätte die Abrechnung spätestens am 1.10.2024 zugestellt werden müssen.
Daher kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
Ich persönlich würde empfehlen trotzdem zu zahlen wenn sich der Vermieter ansonsten bisher immer korrekt verhalten hat und eine harmonische Fortsetzung des Mietverhältnisses gewünscht ist.
Ich zahle definitiv, das steht außer Frage. Mich nervt nur, dass der 'ach so akurate Erbe', der bei einem Problem mit den Wasserabflüssen mir versucht hat die Schuld zuzuschieben, es hier offenbar nicht so genau nimmt. Bis er geerbt hat, kam die Abrechnung über die Verwaltung. Er möchte sich das aber sparen und mach es selbst.
Bin etwas knarzig bei ihm, als er geerbt hat meinte er ich könnte 'erstmal' hier bleiben, es würde sich 'erstmal' nichts ändern. Er kann mir ja gar nicht einfach kündigen und Eigenbedarf auch nicht anmelden, weil er nun unter mir wohnt im der geerbten Wohnung der Voreigentümerin. Miete erhöhen kann er aufgrund Staffelmiete auch nicht, würde er aber wohl gern, schätze ihn ein wie 'Modell Raffzahn'.
Ich liebe diese Wohnung und die Hausgemeinschaft hier und habe echt Angst irgendwann weg zu müssen. Ich wollte sie kaufen, aber da gab es schon das Testament und meine Vermieterin war nicht mehr in der Lage was zu ändern. Da tauchte er schon seit ein paar Monaten hier 14tägig auf- Jahre vorher nie gesehen....
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