Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23
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Ich arbeite in einer Personalstelle in einer Bundesbehörde. Man darf schon früher wieder anfangen zu arbeiten, wenn man sich vorher schon wieder gesund fühlt. Falls der AG sich Kranheitstage von der KK erstatten lässt, muss der AG natürlich entsprechen weniger Tage melden. Bezüglich Wegeunfall/Arbeitsunfall gibt es kein Problem, man ist ganz normal unfallversichert, auch wenn man früher wieder zur Arbeit kommt.
Die TK hat das gut zusammen gefasst:
Dürfen Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten? | Die Techniker - FirmenkundenWenn sich Beschäftigte vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeit wieder gut fühlen, arbeiten viele wieder. Ist das erlaubt? Unser rechtlicher Überblick.www.tk.de -
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Hi
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würde ich nicht so unterschreiben weil siehe oben - lass einen Wegeunfall passieren dann hast du den Salat..
Selbst die Krankenkassen geben genau dieses Statement in ihren FAQ an. Wenn man sich gesund fühlt, darf man arbeiten und ist auch versichert. Dafür muss man nichtmal zum Arzt. Noch sind wir für unsere Gesundheit selbst verantwortlich. Und doch in dem Moment wo du dich dazu entscheidest, bist du auch unterwegs wieder versichert.
Fährst du allerdings unter Medikamenten die die Fahrtauglichkeit beeinflussen mag das anders aussehen. Aber wir gehen wirklich mal von wieder fit aus. Dann darfst du das. Dein Chef darf es nicht verlangen.
Und natürlich darf der Chef keine Versicherungen für Krankheitstage bei Anwesenheit abrufen. Das ist aber wieder so ein Arbeitgeberding und geht den Arbeitnehmer nichts an. Durch die Onlineabfragen ist das laut unserer Personalabteilung sogar einfacher geworden. Da bin ich aber inhaltlich nicht tief genug drin, um sagen zu können,, was da so passiert.
Ich habe damals in Österreich während dem Krankenstand gearbeitet und unsere Steuerberatung hat mir erklärt dass es dafür massiv Ärger geben kann. Aber vermutlich ist das wieder so ein Ding welches in jedem Land anders geregelt ist.
Hier in Slowenien muss man sich zB wieder gesund melden wenn man wieder arbeiten geht da der Lohn im Krankenstand nicht komplett gezahlt wird. Naja immerhin vergisst man das so sicher nicht.
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Selbst die Krankenkassen geben genau dieses Statement in ihren FAQ an. Wenn man sich gesund fühlt, darf man arbeiten und ist auch versichert. Dafür muss man nichtmal zum Arzt. Noch sind wir für unsere Gesundheit selbst verantwortlich. Und doch in dem Moment wo du dich dazu entscheidest, bist du auch unterwegs wieder versichert.
Fährst du allerdings unter Medikamenten die die Fahrtauglichkeit beeinflussen mag das anders aussehen. Aber wir gehen wirklich mal von wieder fit aus. Dann darfst du das. Dein Chef darf es nicht verlangen.
Und natürlich darf der Chef keine Versicherungen für Krankheitstage bei Anwesenheit abrufen. Das ist aber wieder so ein Arbeitgeberding und geht den Arbeitnehmer nichts an. Durch die Onlineabfragen ist das laut unserer Personalabteilung sogar einfacher geworden. Da bin ich aber inhaltlich nicht tief genug drin, um sagen zu können,, was da so passiert.
Ich habe damals in Österreich während dem Krankenstand gearbeitet und unsere Steuerberatung hat mir erklärt dass es dafür massiv Ärger geben kann. Aber vermutlich ist das wieder so ein Ding welches in jedem Land anders geregelt ist.
Hier in Slowenien muss man sich zB wieder gesund melden wenn man wieder arbeiten geht da der Lohn im Krankenstand nicht komplett gezahlt wird. Naja immerhin vergisst man das so sicher nicht.
Ok ich gehe von Deutschland aus 🤣
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Dürfte in Österreich anders sein, hier lässt du dich krank schreiben und wenn du fit bist wieder gesund schreiben. Danach kannst du wieder arbeiten gehen.
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Ich bin irritiert,
die Arzthelferin meinte grad, wenn sie mich 2 Tage krankschreibt darf ich morgen nicht arbeiten gehn.
Ich dachte immer, das ist ermessen Sache, also wenn ich mich fit genug fühle, geht auch früher.
Oder hab ich das falsch im Kopf?
Vielen Dank!
Newstart2
Klar, darfst du. Wenn du die Arbeitsunfähigkeit jedoch als beendet erklärst, brauchst du eine neue Krankschreibung, wenn es doch noch zu früh war und du wieder schlappmachst.. Eine Gesundschreibung gibt es nicht.
Krank geschrieben ist Krank geschrieben.
Somit darf man nicht Arbeiten gehen.
In vielen Firmen bekommt der Arbeitgeber bei einer Krankschreibung
von der Krankenkasse einen bestimmten Betrag Überwiesen.
Sollte bei einer Prüfung der " Kranke" im Haus sein, gilt das als Versicherungsbetrug.
Das ist falsch. Innerhalb der Lohnfortzahlung zahlt der Arbeitgeber, nicht die Kasse.
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Iluri es gibt doch gewisse Meilensteine in der Entwicklung und auch ein wenig vorgaben, wann ein Kind was können sollte. Vielleicht kannst du dir etwas zum ausdrucken raus suchen, wie die Meilensteine bei Babys ungefähr sind. In welchem Zeitraum Kopf halten, aufstützen, drehen, sitzen, robben, krabbeln etc. stattgefunden haben sollte.
Ich bin mir fast sicher, in Bauchlage aufstützen sollte mit einem halben Jahr längst dran sein.
Ich weiß heute noch, dass manche Kinder, meiner eingeschlossen sich im Rückbildungskurs nach der Geburt schon fleißig am aufstützen und rutschen/robben waren. Den Kopf selbstständig stabil halten, können Gesunde Babys ganz früh.Mich wunderts dass der Kinderarzt dann noch keine Physio verordnet hat. Als meiner geboren wurde, gabs noch 1zu1 Betreuung in der Nachsorge Zuhause, durch Hebammen. Da bekam man dann alle Tipps, die man so brauchte.
Das haben Eltern heutzutage ja gar nicht mehr so.
Lieber jetzt die Eltern drauf aufmerksam machen, wo das Kind erst ein halbes Jahr alt ist. -
Ich habe eine Laienmeinung, die aber vermutlich gar nicht oder nicht vollständig vom geltenden Recht abgedeckt ist, daher Spoiler:
- Wenn ich krankgeschrieben bin, sollte ein Gang zum Arbeitgeber kein Problem sein (selbst beim Wegeunfall), um die AU abzugeben (okay, jetzt nicht mehr notwendig) oder sonst entsprechendes, was also kein Arbeiten im eigentlichen Sinne ist
- Auch wenn ich (v.a. länger Zeit) krankgeschrieben bin und z.B. noch relevante Arbeitsmaterialien habe, sollte ich diese noch abgeben können -- beispielsweise ein Exemplar eines Firmengebäude- oder -fahrzeugschlüssels, oder eigentlich von mir zu bearbeitende Unterlagen (sofern begründeterweise diese außerhalb des Firmengeländes sind). Auch das wäre für mich kein "Arbeiten". Dies hängt aber auch vom Krankheitszustand ab -- hochansteckende Krankheiten oder Bettlägerigkeit empfinde ich anderes als der gebrochene Arm im GaLa-Betrieb.
- Kniffelig wäre es beim Anfang und Ende eines voraussichtlich längeren Krankenstandes, wenn man kurz nach AU-Anfang noch eine Übergabe der letzten Ergebnisse an anderen Kollegen macht, oder kurz vor Ende der AU anfängt, sich in den letzten Stand einzuarbeiten. Das wäre vor allem dann interessant, wie das geschieht (E-Mails lesen bzw. schreiben; Video-Konferenz; im Firmengebäude den neuen Stundenplan einsehen; im Firmengebäude an Lagebesprechungen teilnehmen; ...). Das fände ich als "Arbeitsnahe Tätigkeiten" u.U. grenzwertig -- wobei ich nicht sage, auf welcher Seite der Grenze
P.S.: Abgesehen davon bin ich eigentlich ein Fan einer spezifischeren Krankschreibung:
Wenn ich zwar eigentlich fit bin, aber stark ansteckend, fände ich eine Krankschreiben gut, die sagt: Nicht mit anderen Menschen arbeiten; zuhause Homeoffice wäre aber okay. -
Es gibt keine Gesundschreibung und auf einer AUB steht, voraussichtlich bis…..wenn ich mich also früher gesund fühle, darf ich auch arbeiten gehen
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Ich habe eine Laienmeinung, die aber vermutlich gar nicht oder nicht vollständig vom geltenden Recht abgedeckt ist, daher Spoiler:
- Wenn ich krankgeschrieben bin, sollte ein Gang zum Arbeitgeber kein Problem sein (selbst beim Wegeunfall), um die AU abzugeben (okay, jetzt nicht mehr notwendig) oder sonst entsprechendes, was also kein Arbeiten im eigentlichen Sinne ist
- Auch wenn ich (v.a. länger Zeit) krankgeschrieben bin und z.B. noch relevante Arbeitsmaterialien habe, sollte ich diese noch abgeben können -- beispielsweise ein Exemplar eines Firmengebäude- oder -fahrzeugschlüssels, oder eigentlich von mir zu bearbeitende Unterlagen (sofern begründeterweise diese außerhalb des Firmengeländes sind). Auch das wäre für mich kein "Arbeiten". Dies hängt aber auch vom Krankheitszustand ab -- hochansteckende Krankheiten oder Bettlägerigkeit empfinde ich anderes als der gebrochene Arm im GaLa-Betrieb.
- Kniffelig wäre es beim Anfang und Ende eines voraussichtlich längeren Krankenstandes, wenn man kurz nach AU-Anfang noch eine Übergabe der letzten Ergebnisse an anderen Kollegen macht, oder kurz vor Ende der AU anfängt, sich in den letzten Stand einzuarbeiten. Das wäre vor allem dann interessant, wie das geschieht (E-Mails lesen bzw. schreiben; Video-Konferenz; im Firmengebäude den neuen Stundenplan einsehen; im Firmengebäude an Lagebesprechungen teilnehmen; ...). Das fände ich als "Arbeitsnahe Tätigkeiten" u.U. grenzwertig -- wobei ich nicht sage, auf welcher Seite der Grenze
Das ist gar nicht so kompliziert: Du darfst während Krankschreibung alles macht, was der Genesung nicht im Wege steht. Wenn ein Spaziergang zum Büro zur Abgabe von Material der Genesung nicht schadet, go for it. Hat der Arzt Bettruhe verordnet, bleib im Bett.
Krank ist krank, eine Übergabe ist nett und oft sinnvoll und machbar, aber keine arbeitsrechtliche Verpflichtung (die Genesung durch krank rumlaufen zu behindern aber schon).
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