Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23

  • DerFrechdax Das Problem ist, im Mietvertrag steht nur drin 1 Kellerraum. Der alte Hausverwalter hat damals gesagt, es gilt baulich als 1 Kellerraum.


    Die Frage ist nur, sollten wir einen Raum abgeben: muss ich jetzt dauerhaft die neuen Mieter durch meinen Keller lassen? Ist echt alles großer Mist.

    Man könnte natürlich auf Gewohnheitsrecht pochen, aber da kennt sich ein spezialisierter Anwalt besser aus als ich.

  • Danke für eure Bärlauch-Sichtweisen :D Ich weiß nicht, wieviel/wie oft/wie sicher die Kollegin sammelt, sie behauptet, sie kennt sich aus, aber das kann ja jeder sagen |)

  • Danke für eure Bärlauch-Sichtweisen :D Ich weiß nicht, wieviel/wie oft/wie sicher die Kollegin sammelt, sie behauptet, sie kennt sich aus, aber das kann ja jeder sagen |)

    lade sie zum mitessen ein!

    Sie hat es selber gegessen mittags, also sie vertraut sich auf jeden Fall selber ausreichend :D Aber ich wäre ohnehin nicht davon ausgegangen, dass sie mich (oder sich oder jemand anders) absichtlich vergiftet |)

  • DerFrechdax Das Problem ist, im Mietvertrag steht nur drin 1 Kellerraum. Der alte Hausverwalter hat damals gesagt, es gilt baulich als 1 Kellerraum.


    Die Frage ist nur, sollten wir einen Raum abgeben: muss ich jetzt dauerhaft die neuen Mieter durch meinen Keller lassen? Ist echt alles großer Mist.

    Nein, müsst Ihr nicht. Der Zugang zu Eurem Keller gehört Euch. Will der Vermieter den anderen Keller vermieten, muss er einen eigenen Zugang zu dem Keller schaffen, der nicht durch den von Euch gemieteten Keller geht.

    Nun kann es natürlich sein, dass er dann einen Weg an einer Außenwand längs macht, so dass Euer (1.) Keller verkleinert wird und der neue Mieter quasi um Euren Keller drumherum in seinen Keller geht. Dann würde ich auch mal über Miethöhenverhandlungen nachdenken, denn Euch wird ja zugesagter, mitgemieteter Raum weggenommen.

    Der alte Hausverwalter hat insofern recht, als jeder Keller einen eigenen Zugang haben muss (und der kann nicht durch Euren Keller gehen, denn über den Zugang zu Eurem Keller habt Ihr die Hoheit).


    Es kommt aber auch auf den Wortlaut im Mietvertrag an. Habt Ihr den Keller mitgemietet oder wird er unentgeltlich zur Verfügung gestellt?


    Wie DerFrechdax schon schrieb: rechtliche Beratung auf jeden Fall, wenn ein nettes Gespräch (ohne Zugeständnisse Eurerseits!) nichts bringt.

  • Es kommt drauf an wie es im Mietvertrag drin steht. Ob der Keller wirklich mitvermietet wird oder nicht. Ob ein bestimmter Kellerraum mitvermietet wird ( z.B. Kellerraum Xy) oder nur 1 Kellerraum. Bei einem Kellerraum wäre es quasie egal wo der ist und welcher das ist.


    Ich würde mich von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen und den Mietvertrag mitnehmen. So einfach ist das leider nicht.


    Lg
    Sacco

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