Rückreise aus Albanien - Welche Bestimmungen?
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Ich plane gerade einen etwas längeren Urlaub mit Hund und der Plan ist, am Ende in Albanien zu sein und von dort aus mit Schlafstopps in Montenegro und Kroatien wieder zurück nach Deutschland zu reisen.
Der Hund ist 4 Jahre alt und hat alle notwendigen Impfungen.
Jetzt lese ich mir schon seit über einer Stunde die ganzen Bestimmungen zu Wiedereinführung nach Deutschland durch und bin mittlerweile nur noch verwirrt.
- Welche Status hat überhaupt Albanien? Nicht gelistetes Herkunftsland?
- Brauche ich eine Titerbestimmung?
- Oder eine Tiergesundheitsbescheinigung ausgestellt durch einen gelisteten TA?
- Oder überhaupt nichts weil ich den Hund nicht einführe, sondern wiedereinführe?
Also wenn mir da jemand von euch helfen könnte wäre ich absolut dankbar. -
- Vor einem Moment
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Welche Status hat überhaupt Albanien?
Wenn es auch heute noch so ist, dann gilt Albanien als potentielles Tollwut-Land. Bekannte von mir hatten daher vor einigen Jahren die allergrössten Schwierigkeiten, weil sie Katzen von Albanien in die Schweiz mit nahmen. Beinahe wären alle Kätzchen eingeschläfert worden, mit viel Überredung konnten sie erreichen, dass eine wochenlange Haus-Quarantäne bewilligt wurde.
Aber wie gesagt, das war vor etwa 10 Jahren... ob das immer noch so ist, weiss ich nicht. Ich würde mich da jedenfalls seeeehr genau schlau machen vorher. -
Ich plane gerade einen etwas längeren Urlaub mit Hund und der Plan ist, am Ende in Albanien zu sein und von dort aus mit Schlafstopps in Montenegro und Kroatien wieder zurück nach Deutschland zu reisen.
Montenegro ist auf jeden Fall ein nicht gelistetes Drittland, somit musst du praktisch das Maximum an Regeln erfüllen, wenn du von dort wieder zurück in die EU reist (also auf jeden Fall auch eine Titerbestimmung machen lassen).
Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische UnionFür die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des…www.bmel.de -
Ich habe mich kürzlich für Montenegro informiert, daher kann ich nur für Montenegro sprechen, denke aber für Albanien wird das gleiche gelten. Wichtig, das gilt nur wenn es sich um deinen Hund handelt, also du musst im Impfausweis eingetragen sein wenn du mit ihm reist! ansonsten wird es sehr kompliziert.
Für die Einreise nach Montenegro benötigst du:
- Microchip
- gültige Tollwutimpfung eingetragen in dem blauen EU Heimtierausweis
- aktueller Tollwutantikörpernachweis (Titer) den der TA im Heimtierausweis einträgt und Originaldokument vom Labor
- Bescheinigung, dass dein Hund gesund ist vom Haustierarzt (darf nicht älter als 72 Std sein), bzw. vom Amtstierarzt (darf dann nicht älter als 10 Tage sein)
Für die Rückreise in die EU von einem Nicht-EU-Land wie Montenegro benötigst du zusätzlich:
- Bescheinigung von einem TA aus Montenegro, dass dein Hund gesund ist (darf nicht älter als 72 Std sein)
- der TA sollte auch eintragen, dass dein Hund min.24std - max 120 std vor Ausreise entwurmt wurde
Zusätzlich würde ich den Hund gegen Sandmücken und Herzwürmer schützen.
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Tiergesundheitsbescheinigung ist das nicht der Blaue Tierausweis wo alle Impfungen eingetragen sind und auch die Titerbestimmung.
Gibt es da noch extra ein Formular? Ich dachte immer das sei ein anderer Begriff für den blauen Ausweis.
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Das sind zwei verschiedene Sachen. Der blaue Ausweis sagt ja überhaupt nichts über den Zustand des Hundes aus, sondern bestätigt nur erfolgte Impfungen!
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Also nach kurzer Recherche:
Albanien ist ein Nicht gelistetes Drittland, damit gelten diese Regeln zur Wiedereinreise nach D:
kurz:
- frühestens 30 Tage nach Tollwut Impfung muss der Titer bestimmt werden (und ich glauuuube das dürfen nur bestimmte EU Labore, hab das aber nur im Kopf und finde es gerade nicht)
- wenn der Titer ok ist, darf frühestens nach 3 Monaten eingereist werden
- wenn der Titer nicht ok ist muss man neu impfen, wieder 30 Tage warten, wieder testen
außerdem:
- Microchip
- Tiergesundheitsbescheiniging
- schriftliche Erklärung von Dir dass du nicht vorhast den Hund zu verkaufen
- die Einreise muss über einen Flughafen oder Hafen erfolgen, der in meinem Link gelistet ist; dort muss der Hund beim Zoll angemeldet werden und die Papiere werden geprüft
also kurz: muss man wollen 😎
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Stilles Wasser: Aber Albanien hast du auch nirgends gelistet gesehen oder? Und wenn ich durch ein Land durchfahre und da keinen Urlaub verbringe sondern vielleicht einfach nur ne Nacht im Auto schlafe und Pinkelpausen am Rastplatz einlege, dann orientiere ich mich NICHT an diesem Land sondern an dem, in dem ich länger war oder?
@Koikeroo: Ach verdammt, für die Einreise nach Montenegro braucht es auch schon die Titerbestimmung? Und sehe ich das richtig und die Titerbestimmung dürfen nur einzelne gelistete Labore machen oder? Hast du auch irgendwo gelesen, wie lange das dauert bis man das Ergebnis hat?
cauliflower Nein, das ist tatsächlich ein eigenes Dokument. Moooooment, guggst du hier
BMEL - Publikationen - Muster der Tiergesundheitsbescheinigung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in einen Mitgliedstaat gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 -
Stilles Wasser: Aber Albanien hast du auch nirgends gelistet gesehen oder? Und wenn ich durch ein Land durchfahre und da keinen Urlaub verbringe sondern vielleicht einfach nur ne Nacht im Auto schlafe und Pinkelpausen am Rastplatz einlege, dann orientiere ich mich NICHT an diesem Land sondern an dem, in dem ich länger war oder?
Ja, Albanien ist auch ein nicht gelistetes Drittland, die Liste findest du hier: https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:32020R2016&from=DE
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Also nach kurzer Recherche:
Albanien ist ein Nicht gelistetes Drittland, damit gelten diese Regeln zur Wiedereinreise nach D:
kurz:
- frühestens 30 Tage nach Tollwut Impfung muss der Titer bestimmt werden
- wenn der Titer ok ist, darf frühestens nach 3 Monaten eingereist werden
- wenn der Titer nicht ok ist muss man neu impfen, wieder 30 Tage warten, wieder testen
außerdem:
- Microchip
- Tiergesundheitsbescheiniging
- schriftliche Erklärung von Dir dass du nicht vorhast den Hund zu verkaufen
- die Einreise muss über einen Flughafen oder Hafen erfolgen, der in meinem Link gelistet ist; dort muss der Hund beim Zoll angemeldet werden und die Papiere werden geprüft
also kurz: muss man wollen 😎
Aber sind das nicht die Bestimmungen für Hunde, die von Albanien aus nach Deutschland das erste Mal eingeführt werden? Und die von dir zitierten Bestimmungen sind ja auch für Welpen/Jungtiere, aber bei meinem Hund handelt es sich ja um ein erwachsenes Tier.
Und wenn ich da nur Urlaub mache, dann gelten andere Regeln?
Weil eigentlich müsste die Einreise ja dann auch über einen Hafen oder Flughafen erfolgen und nicht mit Auto. -
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