Stab/Gittermattezaun mit den Spitzen nach oben??????????????
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Hallo Foris,
ich wußte nicht wo ich es sonst hinein schreiben sollte .
Habe da mal eine Frage:
Stabgitterzäune/Gittermattenzäune dürfen die, egal wie hoch sie sind, mit den
Spitzen nach oben montiert werden oder gibt es irgendwo
Vorschrifen die dies regeln.
Wäre euch echt dankbar für ein paar Hinweise. -
- Vor einem Moment
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Hi
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Hallo Littel Nils,
in der regel, haben Stabgitterzäune keine Spitzen - nur rausragende Stäbe!
Wichtig ist:
Es muss ausgeschlossen werden, dass eine Verletzungs - oder Unfallgefahr besteht.Stabgitterzäune dürfen im Strasseneinmüdungsbereich nicht über 2,00 m hoch sein.
Zumindest bei uns in NRW.
Es sei denn ihr wohnt in einem Baugebiet, wo es einen Bebauungsplan besteht - dann steht im Bebauungsplan oft was abweichendes drin!Nachzulesen in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO)
Einfach Landesbauordnung und das jeweilige
Bundesland bei Tante G o o g l e eingeben! :reib: -
Hallo
Danke Silke.
Habe mich mal schlau gemacht, bei uns (NRW) ist es
erst ab einer Zaunhöhe von über 1,80m erlaubt.
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