Hund würde unangekündigten Besucher beißen
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Guten Morgen miteinander,
leider gibt es keine Kategorie über "Probleme mit Menschen"...
Ich habe vor meiner Haustür einen zusätzlichen Sicherheitsbereich als Absicherung, eine Tür aus Stabmattenzaun mit Karabiner gesichert. Also einen etwa 1,5m Bereich vor der Haustür dass wenn ich die Tür öffne meine Hündin nicht raus kann. Und damit zusätzlich als Sicherheits-Abstand zu wemauchimmer der klingelt besteht, dass einfach niemand direkt an der Haustür stehen kann wenn ich öffne.
Heute klingelte eine Frau (unangekündigt) die sich einfach selbst zu einem Beratungstermin eingeladen hat (fragt mich nicht, ich verstehs auch nicht^^) Ich wusste an sich wer sie war, die war mal hier. Ich sagte ihr es geht nicht, mein Hund ist aggressiv. Sie war trotzdem schon am Rumfummeln, um die Absicherung (unerlaubt!) zu öffnen! Ich sagte ihr deutlich: Bleiben Sie bitte draußen! Es interessierte sie nur leider nicht. (Ein Warnschild ist auch angebracht frontal an dem Sicherheitszaun)
Mittlerweile hatte meine Hündin den Besuch bemerkt und nennen wir es mal, sie kam gucken. Es ist nichts passiert, da die Frau den Karabiner nicht aufgefummelt bekam. Und sie hat sich dann doch entschieden, nach der Begrüßung meiner Hündin, lieber nicht rein zu kommen.
Ernsthaft, wenn man jemandem 2x sagt/warnt nicht reinzukommen und sagt dass der Hund aggressiv ist zzgl. Warnschild und die Person sich trotzdem Zutritt verschafft, wer würde in so einem Fall dafür haften wenn was passiert? Ich weiß, es ist leider ganz schnell Hund+Halter die dummen!
Der Sicherheitsbereich besteht schon seit gut 4 Jahren von meinen vorherigen Hunden und bisher kam nie jemand auf die Idee, den Karabiner des Zauns selbstständig aufmachen zu wollen und unaufgefordert rein zu kommen. Ich weiß auch, man muss bekanntlich mit der Dummheit anderer rechnen...aber ich gehe davon aus, dass erwachsene Menschen Schilder lesen und befolgen können und "bleiben Sie bitte draußen, mein Hund ist aggressiv" verstehen können.
Ich vermute/befürchte aber, dass dann behauptet würde ich hätte nicht gewarnt, es würde wohl keiner Zugeben trotz mehrfacher Warnung/Ablehnung einfach trotzdem reingegangen zu sein.
LG Noel.
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Ernsthaft, wenn man jemandem 2x sagt/warnt nicht reinzukommen und sagt dass der Hund aggressiv ist zzgl. Warnschild und die Person sich trotzdem Zutritt verschafft, wer würde in so einem Fall dafür haften wenn was passiert?
Nach wie vor du.
Zum einen bist du mit der Gefährdungshaftung immer dabei, zum anderen wird bei potentiell gefährlichen Hunden eine weitere Sicherung verlangt, da dürfte der Karabiner am zweiten Zaun nicht ausreichen, der Durchgang müsste abgeschlossen sein.
Und wie gesagt, selbst dann hängst du mit der Gefährdungshaftung immer anteilig drin.
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Ich würde ein Schloss statt eines Karabiners nehmen.
Gab doch im Frühjahr erst ein Urteil wo der Halter eben nicht der Dumme war, weil man irgendwann auch einfach alle Sicherheitsmaßnahmen erfüllt hat.
Wobei ich in dem Fall nicht verstehe, wieso du nicht einfach die Haustür geschlossen hast und den Hund wegschickst? Die beste Sicherungsmaßnahme ist und bleibt Erziehung, das sollte zumindest wenn du dabei bist, funktionieren.
Eine zugeschlagene Haustür sollte auch für unangemeldete Besucher verständlich sein und wenn dann immer noch nicht ankommt wüsste ich nicht ob ich diese Person überhaupt als zumutbar/bei Sinnen erachte oder mich lieber mal an die Polizei wende.
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Zitat
Das Gesetz gilt auch für den Fall, dass ein Einbrecher auf dem Grundstück von dem Hund gebissen wird. Auch dann muss der Halter zunächst für das Verhalten seines Vierbeiners haften und der Einbrecher hat grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz.
Wow, man haftet sogar wenn der Hund einen Einbrecher beißen würde?
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Zitat
Das Gesetz gilt auch für den Fall, dass ein Einbrecher auf dem Grundstück von dem Hund gebissen wird. Auch dann muss der Halter zunächst für das Verhalten seines Vierbeiners haften und der Einbrecher hat grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz.
Wow, man haftet sogar wenn der Hund einen Einbrecher beißen würde?
Jep. Auch dann wenn du ein Schild draußen hängen hast...
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Zitat
Das Gesetz gilt auch für den Fall, dass ein Einbrecher auf dem Grundstück von dem Hund gebissen wird. Auch dann muss der Halter zunächst für das Verhalten seines Vierbeiners haften und der Einbrecher hat grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz.
Wow, man haftet sogar wenn der Hund einen Einbrecher beißen würde?
Jupp, das ist idR so. Allerdings gibt es sicherlich auch Gerichtsurteile wo die Schuld "geteilt" wird.
Die Dame würde ich wegen Hausfriedensbruch und Nötigung anzeigen (verläuft mit Sicherheit im Sande, aber als Warnschuss vorn Bug) bzw. zumindest eine Beschwerde bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Wäre ich an Deiner Stelle, hätte es keinen Hund gebraucht zur Abschreckung, die hätte ich verbal auf links gedreht. Rege mich ja schon rein vom lesen auf.
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Wow, man haftet sogar wenn der Hund einen Einbrecher beißen würde?
Jep. Auch dann wenn du ein Schild draußen hängen hast...
Und das Schild (je nach Inhalt) selbst kann dir auch negativ ausgelegt werden. "Achtung bissiger Hund" ist quasi ganz ungünstig weil klingt ja wie Vorsatz/Hinnahme.
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Ganz ehrlich?
Einer so dreisten Person würde ich gar nicht sagen, dass es einen aggressiven Hund im Haus gibt - da würde ich ganz klar sagen:
"Verlassen Sie bitte sofort mein Grundstück, sonst rufe ich die Polizei und zeige Sie an wegen Hausfriedensbruch!".
Den Tipp, statt eines Karabiners ein Schloss anzubringen, würde ich trotzdem machen - denn was ist, wenn z. B. ein Bote erst mal den Vorbereich öffnet um etwas abzustellen, und erst dann klingelt? Nur mal als Beispiel.
Karabiner sind auch für Kinder zu öffnen, gerne auch aus "Scherz".
Bei aggressiven Hunden ist - auch vom Gesetz her - mehr Umsicht erforderlich. Ich würde den Hund IM HAUS sichern, bevor ich die Türe öffne.
Aber das ist meine persönliche Meinung, auf meine Situation bezogen.
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Überwachungskamera an der Haustür anbringen mit Chip-Karte. Die kann ja, formatiert, also überschrieben werden und das was Du brauchst kannst Du abspeichern.
Beim nächsten Mal mit Hausfriedensbruch drohen und der Polizei!
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Wow, man haftet sogar wenn der Hund einen Einbrecher beißen würde?
Jep. Auch dann wenn du ein Schild draußen hängen hast...
Je nach Formulierung sogar besonders dann.
Wenn du vor einem bissigen oder gefährlichen Hund warnst, hast du zB ein Problem. Denn laut Schild ist dir dann bewusst, dass dein hund gefährlich ist und besonderer Sicherung bedarf.
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