Hund würde unangekündigten Besucher beißen

  • Ich habe ebenfalls Hunde, die mit anderen Menschen nicht kompatibel sind. Da muss man tatsächlich einfach wirklich vernünftig sichern und wenn es halt erstmal ist die Tür zu schließen, den Hund sichert und dann alles weitere klärt.

    Ein kleiner, unabgeschlossener Zaun reicht da nicht.

  • Oder die Klingel ausstellen, dann mache ich nicht auf weil eh keiner mehr klingelt. :ugly: Die Paketzusteller neigen bei uns eh dazu, Pakete ohne zu klingeln vor die Haustür zu stellen...


    Ja ein Schloss kommt dran! Aber dass sowas überhaupt... wenn man das 2x sagt und die Person trotzdem versucht rein zu kommen...versteh ich nicht... Am Besten noch ein Schild, auf dem steht "Mit betreten dieses Hauses verzichten Sie auf jegliche Ansprüche..." Dann ist ja auch dieses "betreten auf eigene Gefahr" was manchmal zu lesen ist im Prinzip auch egal, wenn man eh trotzdem haftet.


    Hätte nicht gedacht, dass wenn man jemand wegen aggressivem Hund verbietet rein zu kommen und die Person es wissentlich trotzdem versucht/macht, man in DE (oder gerade in DE?) dann noch haftbar ist, wenn der Hund beißen würde. Das klingt so, als ob man manche Leute noch vor ihrer eigenen Naivität extra schützen müsste.

  • Oder die Klingel ausstellen, dann mache ich nicht auf weil eh keiner mehr klingelt. :ugly: Die Paketzusteller neigen bei uns eh dazu, Pakete ohne zu klingeln vor die Haustür zu stellen...


    Ja ein Schloss kommt dran! Aber dass sowas überhaupt... wenn man das 2x sagt und die Person trotzdem versucht rein zu kommen...versteh ich nicht... Am Besten noch ein Schild, auf dem steht "Mit betreten dieses Hauses verzichten Sie auf jegliche Ansprüche..." Dann ist ja auch dieses "betreten auf eigene Gefahr" was manchmal zu lesen ist im Prinzip auch egal, wenn man eh trotzdem haftet.


    Hätte nicht gedacht, dass wenn man jemand wegen aggressivem Hund verbietet rein zu kommen und die Person es wissentlich trotzdem versucht/macht, man in DE (oder gerade in DE?) dann noch haftbar ist, wenn der Hund beißen würde. Das klingt so, als ob man manche Leute noch vor ihrer eigenen Naivität extra schützen müsste.

    Ich wäre sogar mit der mündlichen Ansage "aggressiver Hund" vorsichtig. Auch hier machst du deutlich, dass du vom Potential des Hundes weißt und ihn dennoch nicht sicherst! Kann ganz doof nach hinten losgehen.

  • Als Hundehalter ist man immer der "Arsch". Dein Hund hält einen Einbrecher im Haus fest und lässt ihn nicht mehr raus? Musst du bezahlen denn das ist ja unzumutbar für den armen Einbrecher. Er beißt einen Einbrecher? Du haftest ebenfalls. Ebenso wenn jemand die Finger durch den Zaun steckt, über den Zaun klettert oder sonst was macht.


    Falls der Hund wirklich gefährlich ist würde ich wohl von innen noch einen Zaun (So Babygitter mit Tür zum Beispiel) um die Haustür bauen sofern der Platz das zulässt. Dann ist alles doppelt abgesichert. Draußen natürlich trotzdem Schloss statt Karabiner.

  • dennoch nicht sicherst!

    Sichern gegen unbefugtes Betreten meiner Wohnung?


    Da selbst ein Einbrecher nicht gebissen werden darf, müsste ich also meine Hündin 24/7 zu Hause mit Maulkorb, angeleint oder in einer Box halten. Da jederzeit ein Einbrecher kommen könnte, den sie vermutlich beißen würde.


    Ich weiß ja in DE gibt es teils seltsame Vorschriften, man sollte mündigen erwachsenen Menschen schon auch ein gewisses Mindestmaß an Intellekt zutrauen dürfen. Wenn man wissentlich eine Wohnung mit freilaufendem Tier betritt besteht immer eine Wahrscheinlichkeit, dass etwas passieren kann. Egal ob jemand Hund, Katze, etc. hält und die noch so nett sind.


    Wenn man dazu jemandem noch verbietet rein zu kommen und auf das Gefahrenpotential hinweist, wird man bei einer mündigen erwachsenen Person voraussetzen dürfen dass beide Aussagen ausreichend verstanden werden können.


    Klar dass der entstandene Sachschaden ggf. erstattet werden muss, aber irgendwo muss es auch eine Grenze geben wo man dem Halter keine Fahrlässigkeit unterstellen kann, sondern das Gegenüber definitiv zu..nennen wir es mal leichtsinnig, gehandelt hat. Und sich der potentiellen Gefahren auch hätte bewusst sein müssen.

  • Wer also auf z.B. seinem Hof/Firmengrundstück/etc. einen Wachhund hält gegen Einbrecher und jemand so blöd ist und trotzdem einbricht, dann ist der Halter noch haftbar gegenüber dem Einbrecher? Wozu dann der Wachhund?

    Nee, den Hund!

    Hab das schon so verstanden, ich hänge eher an dem Punkt dass ich den Hund zu sichern habe, gegen unbefugtes Betreten meiner Wohnung durch fremde Menschen?

  • Zitat

    [16] aa) Grundlage eines solchen Haftungsausschlusses ist der Grundsatz von Treu und Glauben und das sich hieraus ergebende Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"). Hiernach ist es nicht zulässig, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er sich bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung begeben hat.

    Zitat

    [17] bb) Bei der Tierhalterhaftung hat der erkennende Senat eine vollständige Haftungsfreistellung auch des Tierhalters unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erwogen, wenn beispielsweise der Geschädigte sich mit der Übernahme des Pferdes oder der Annäherung an ein solches bewusst einer besonderen Gefahr aussetzt,

    Zitat

    [19] dd) Demgegenüber hält der erkennende Senat auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner bisherigen Auffassung fest. Danach kann der Umstand, dass sich der Geschädigte der Gefahr selbst ausgesetzt hat, regelmäßig erst bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile nach § 254 (http://dejure.org/gesetze/BGB/254.html) BGB Berücksichtigung finden und übrigens auch hier im Ergebnis dazu führen, dass der Verursachungsbeitrag des Tierhalters völlig zurücktritt. Doch sind auch Sachverhalte denkbar, bei denen die Tierhalterhaftung bereits im Anwendungsbereich ausgeschlossen ist,

    Quelle: https://www.juraforum.de/forum…beisst-einbrecher.489225/


    Würde ich als Laie so verstehen, dass wenn sich jemand der Gefahr bewusst ist, es wohl auch einen Haftungsausschluss geben kann.

  • In dem Fall wollte die Frau doch bloß in deine Wohnung, da hättest du den Hund wegschicken können und die Tür schließen, fertig.

    Jeder ‚Besuch‘ kündigt sich durch Klingeln an, dann schickst du den Hund halt ins Nebenzimmer und machst die Tür zu und gehst dann an die Haustür. Gefahr gebannt.


    Das hat mit der Einbruch-Situation doch gar nichts zu tun…

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