Welpe beißt, will nicht spazieren, ist hyperaktiv usw..
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Also 2022 war das mal im Gespräch. Aber habe davon nie wieder was gehört.
Genau weiß ich das nicht - aber was ich weiß, ist wie unsere Verwaltung arbeitet. Die kommen nicht hinterher (bin selbst in der Berliner Verwaltung tätig).
in meinem Link steht es. So viel zu "wir sind gut informiert"., Meine Güte.
Und eine Aussage wie "kontrolliert eh keiner, kommt keiner hinterher" machen mich übrigens echt sauer.
Sind dann sämtliche Regeln nur Empfehlungen oder wie?
Wenn keine Polizei an der Kreuzung ist, fahr ich halt auch über Rot, sieht ja keiner.
Also - ich habe gesagt die kommen nicht hinterher. Das ist ein Fakt. Ich habe nicht gesagt es kontrolliert keiner.
Es ist bei uns keine Pflicht die Herkunft zu dokumentieren, wenn es kein Listenhund ist.
Also wozu dieser Vorwurf.
Wir haben da nichts falsch gemacht
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in meinem Link steht es. So viel zu "wir sind gut informiert"., Meine Güte.
Und eine Aussage wie "kontrolliert eh keiner, kommt keiner hinterher" machen mich übrigens echt sauer.
Sind dann sämtliche Regeln nur Empfehlungen oder wie?
Wenn keine Polizei an der Kreuzung ist, fahr ich halt auch über Rot, sieht ja keiner.
Es ist bei uns keine Pflicht die Herkunft zu dokumentieren, wenn es kein Listenhund ist.
Also wozu dieser Vorwurf.
???
Bitte lies §16 Abs. 3 im "Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin" unter https://www.berlin.de/sen/verb…r-hundegesetz-1485423.php und werde schlauer.
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Darf ich mal fragen, was genau du die unter Familienfreundlichkeit vorstellst?
Dass Hunde an den Mitgliedern ihres eigenen Familienverndes hängen und ihnen zugetan sind, ist normal - sind ja Hunde.
Daraus ergibt sich nicht, dass sie immer brav machen, was man ihnen sagt. Und daraus ergibt sich auch nicht, dass Hund (sehr großer Hund) und kleines Kind super harmonieren. Kann, aber muss nicht. Kann, aber muss nicht, auch saugefährlich werden.
Das eigentliche Thema wird aber das Verhalten draussen sein.
Kann sein, dass er, wie ein Labbi, die Tendenz hat, überall hinzuwollen. Kann auch sein, dass er wie RR oder CC, die Tendenz entwickelt, andere Rüden scheisse zu finden. Kann auch beides sein, so dass der Hund zwischen beiden Tendenzen schwankt, unverhofft kippt, scheinbare Freundlichkeit "urplötzlich" umschlägt.
Ob das also in einem belebten Gassigebiet super klappt mit Freilauf - ich würde nicht drauf hoffen. Und bin persönlich auch gar nicht froh drüber, wenn mein Hund angegangen wird... Mit jedem, aber vor allem mit einem großen, starken Hund, hat man echt eine große Verantwortung, damit sie nicht zur Gefahr werden.
Also sollte da schon ne Leine dran sein, wenn da andere Leute und Hunde sind.
Jetzt hast du möglicherweise einen Hund, der entweder frustig (willhinwillhin) oder auf Stunk aus ist und sich bei Hundesichtung aufregt. Passiert häufig, Fehler sind schnell gemacht und schwer auszubügeln. Dass ihr jetzt so unsicher seid, wie ihr mit der Unsicherheit des WELPEN umgehen sollt, lässt einen da schon eher nicht glauben, dass ihr wirklich wisst, wie man einen umweltsicheren, führigen Hund erzieht (und in meinen Augen auch schon gravierende Fehler gemacht habt). Zumal man Unverträglichkeit auch nicht wegtrainieren kann.
Zumal, auch wenn man alles richtig macht, kein Hund ist perfekt, kein Mensch ist perfekt, es gibt immer blöde Situationen. Dann sind da also 40 Kilo ungestümer Junghund, der zerrt und in die Leine springt. Und das mit Baby dabei, Kinderwagen, Kleinkind. Was macht man dann? Leine loslassen (zur Freude der anderen Hundebesitzer)? sich umreissen lassen? Nur noch zu zweit rausgehen? Raus müsst ihr ja, einen Garten (zur Not habt ihr nicht.)
Das ist eine Situation, die ich mir nicht antun wollen würde. Und ich konnte das leider schon einige Male mitverfolgen, wie sowas schief ging. Ganz zu schweigen von den Angriffen auf meinen Hund, weil man den eigenen nicht halten konnte.
Lasst euch unbedingt von erfahrenen Hundeleuten (z.B. den Eltern oder einem Trainer) zeigen, wie ihr die Leinenführigkeit aufbaut und vor allem, wie man mit Umweltreizen umgeht.
Auch wenn manche wirklich unhöflich und übergriffig schreiben (das machen die mit jedem hier so, egal ob Neu- oder Altuser - sag ein falsches Wort und es geht los...) - Es geht hier schon durchaus um realistische Szenarien und Probleme, die auf euch zukommen können. Klar kann euer Hund auch das liebste Schäfchen sein. Kann aber auch ganz anders kommen. Es ist besser, für alles gewappnet zu sein.
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Nein man ignoriert es nicht - aber da es keine Pflicht ist, haben wir es eben nicht gemacht.
Deshalb kann sich jeder Berliner nen Hund holen solange es kein Listenhund ist. Erst dann benötigt man diesen Nachweis.
Das was nötig war, haben wir alles gemacht und angemeldet ..
nein, nein und nochmals NEIN!
Was gibt es hier zu verneinen ?
Das sind Fakten.
Können kann man alles vorallem wenn es erlaubt ist. Somit gibt einen großen Ermessensspielraum.
Hab hier nichts verbotenes gemacht.
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Es ist bei uns keine Pflicht die Herkunft zu dokumentieren, wenn es kein Listenhund ist.
Also wozu dieser Vorwurf.
Doch eigentlich besagt das Berliner Gesetz genau dieses. Wie wir unseren 2022 angemeldet haben, wollte das Amt alle Herkunftsnachweise haben und es ist kein Listenhund.
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Yelly es duerfen nur sachkundige Menschen Hunde nach Berlin verkaufen. Neben DHF, TH (mit Erlaubnis) sind das eben mWn Zuechter, die den 11er haben. So war es zumindest 2019.
Das (11er) passiert durch das zustaendige VetAmt. Den 11er braucht laut Gesetz jeder der gewerbsmaessig zuechtet und das passiert bei mind. 3 fortpflanzungsfaehigen Hunden (fast immer zaehlen nur Huendinnen) oder ab 3 Wuerfen im Jahr.
Da ich nicht unter gewerbsmaessig falle (ich bin nicht 11er-pflichtig) kann ich die Erlaubnis vom VetAmt nicht bekommen. Mein VetAmt macht das einfach erst, wenn die o.g. Bedingungen erfuellt sind.
Nachteil: Kein Verkauf nach Berlin
Vorteil: Mir quatscht kein AmtsVet in die Zucht rein (Zucht mit Traegerhunden, usw.).
vikroxo Bloedsinn. Das betrifft ALLE Hunde unter 1 Jahr! Nicht nur Listenhunde. Es ist komplett egal welche Rasse, welche Mischung.
Aber da sind wir halt wieder beim Thema 'man hat sich informiert'..
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Es ist bei uns keine Pflicht die Herkunft zu dokumentieren, wenn es kein Listenhund ist.
Also wozu dieser Vorwurf.
???
Bitte lies §16 Abs. 3 im "Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin" unter https://www.berlin.de/sen/verb…r-hundegesetz-1485423.php und werde schlauer.
Danke für die Zusendung - das Gesetz kenne ich.
Man ich liebe Gesetze
(3) Die Haltung eines Hundes darf nur aufgenommen werden, wenn der Hund
1.
von einer Person, die über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 5, 6 oder 8 Buchstabe b oder f des Tierschutzgesetzes verfügt, oder
In dem Falle für uns wie du schon sagtest wichtig Absatz 3 Nr. 1.
Dieser verweist auf § 11 Absatz 11 S. 1 Nr. 3,5,6 ODER 8.
(1) Zur Erfassung aller im Land Berlin gehaltenen Hunde wird ein zentrales Register errichtet, in dem die folgenden Daten gespeichert werden:
3. Chipnummer des Hundes (§ 4),
5. Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung, soweit feststellbar,
6. Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes,
8. Tod des Hundes
Da wir alles Ordnungsgemäß erfasst haben - haben wir auch die Erlaubnis.
Siehst du ja im Gesetz schwarz auf weiß.
Ist das schöne dass ich tagtäglich mit sowas zu tun habe und mir hier nichts unterstellen lassen muss - vorallem nicht dass ich schlauer werden sollte. Im Netz immer sone große Klappe (muss ich jetzt auch mal sagen) obwohl man selbst anscheind keine Ahnung hat.
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vikroxo Bloedsinn. Das betrifft ALLE Hunde unter 1 Jahr! Nicht nur Listenhunde. Es ist komplett egal welche Rasse, welche Mischung.
Aber da sind wir halt wieder beim Thema 'man hat sich informiert'..h
Siehe mein Kommentar mit dem Gesetz was ich zitiert habe. Gerne nochmal selbst nachlesen.
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Es ist bei uns keine Pflicht die Herkunft zu dokumentieren, wenn es kein Listenhund ist.
Also wozu dieser Vorwurf.
Doch eigentlich besagt das Berliner Gesetz genau dieses. Wie wir unseren 2022 angemeldet haben, wollte das Amt alle Herkunftsnachweise haben und es ist kein Listenhund.
Eigentlich besagt es oder ist es so ?
Im Gesetz steht was anderes. Solang der Hund im Register angemeldet ist kannst du ihn halten. Das sagt das Gesetz. Und was im Register stehen muss UM den Hund halten zu dürfen steht auch im Gesetz. Also verstehe das Drama hier nicht.
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In dem Falle für uns wie du schon sagtest wichtig Absatz 3 Nr. 1.
Dieser verweist auf § 11 Absatz 11 S. 1 Nr. 3,5,6 ODER 8.
Der Verweis auf §11 betrifft hier aber nicht das Berliner HundeG sondern das Tierschutzgesetz. Und den §11 kannste da nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
Hier noch mal das Zitat aus dem Berliner Hundegesetz:
"...(3) Die Haltung eines Hundes darf nur aufgenommen werden,
wenn der Hund
1. von einer Person, die über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3, 5, 6 oder 8 Buchstabe b oder f des Tierschutz-
gesetzes verfügt..."
(Hervorhebung von mir)
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