Welpe beißt, will nicht spazieren, ist hyperaktiv usw..
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vikroxo Bloedsinn. Das betrifft ALLE Hunde unter 1 Jahr! Nicht nur Listenhunde. Es ist komplett egal welche Rasse, welche Mischung.
Aber da sind wir halt wieder beim Thema 'man hat sich informiert'..h
Siehe mein Kommentar mit dem Gesetz was ich zitiert habe. Gerne nochmal selbst nachlesen.
Das geb ich gerne zurueck
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Hi
hast du hier Welpe beißt, will nicht spazieren, ist hyperaktiv usw..* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Bei so wenig Textverständnis (siehe Auslegung des Gesetzestexts) kann man hier eigentlich schließen, weil es eh keinen Zweck hat, Tipps zu geben, weil das sinnerfassende Lesen offensichtlich nicht gegeben ist und man nur das versteht, was man will und einem in den Kram passt.
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Ich muss sagen, das ist wirklich irreführend.
Zunächst findet man nur die Verpflichtung, den Hund zu registrieren.
Ich habe auch erst nach einigem Suchen die eindeutige Aussage gefunden, dass der Hund nur bei Leuten mit 11er erworben werden darf (gehört hatte ich das schon).
Komisch, dass das bei der Anmeldung nicht abgefragt wird. Welche Konsequenzen hat es denn, wenn die Nichtbeachtung auffliegt? Steht da nirgends...
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Ich hab mal den Ecosia Chat-Bot befragt!
ZitatIn Deutschland kann das Halten eines Hundes ohne Erwerbsbescheinigung, insbesondere in Städten wie Berlin, verschiedene Konsequenzen haben. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Kommune variieren, aber allgemein können folgende Punkte relevant sein:
- Bußgelder: Das Führen eines Hundes ohne erforderliche Nachweise kann zu Geldstrafen führen.
- Verbot der Hundehaltung: In einigen Fällen kann das zuständige Ordnungsamt die Hundehaltung untersagen, bis die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.
- Versicherungsfragen: Viele Haftpflichtversicherungen setzen voraus, dass ein Hund ordnungsgemäß angemeldet ist. Ohne Nachweis könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein.
- Zucht- und Halteverbot: Bei bestimmten Hunderassen kann es zusätzliche Anforderungen geben, die ohne Erwerbsbescheinigung nicht erfüllt werden können.
Es ist ratsam, sich direkt bei den zuständigen Behörden oder auf der offiziellen Webseite von Berlin über die spezifischen Anforderungen und möglichen Konsequenzen zu informieren.
Und Chat GPT sagt:
ZitatIn Berlin ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen, die einen Hund halten oder züchten möchten, eine Erwerbsbescheinigung (auch Hundeführerschein genannt) vorweisen müssen, wenn sie einen Hund anschaffen. Die Konsequenzen für das Halten eines Welpen ohne diese Bescheinigung können folgende sein:
- Bußgelder: Wenn man einen Welpen ohne die notwendige Erwerbsbescheinigung anschafft, kann dies zu einem Bußgeld führen. In Berlin sind Bußgelder für die illegale Haltung von Hunden ohne Erwerbsbescheinigung vorgesehen.
- Verwaltungsrechtliche Maßnahmen: Das zuständige Ordnungsamt kann die Hundehaltung überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, die bis zur Untersagung der Haltung des Hundes reichen können. In extremen Fällen kann es auch zu einer Rückgabe des Hundes kommen.
- Verantwortung und Haftung: Der Besitz eines Hundes ohne Erwerbsbescheinigung kann auch dazu führen, dass man im Falle eines Vorfalls (z. B. eines Unfalls oder eines Angriffs des Hundes) in Haftung genommen wird. Eine Erwerbsbescheinigung könnte in solch einem Fall als Nachweis dafür dienen, dass der Halter ausreichend über die Verantwortung im Umgang mit Hunden informiert ist.
- Keine Genehmigung für Zucht: Wer eine Erwerbsbescheinigung nicht vorweisen kann, wird auch keine Genehmigung zur Zucht von Hunden erhalten.
Um dies zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich vor der Anschaffung eines Hundes über die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu informieren und sicherzustellen, dass man alle erforderlichen Bescheinigungen und Lizenzen erhält.
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???
Bitte lies §16 Abs. 3 im "Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin" unter https://www.berlin.de/sen/verb…r-hundegesetz-1485423.php und werde schlauer.
Danke für die Zusendung - das Gesetz kenne ich.
Man ich liebe Gesetze
(3) Die Haltung eines Hundes darf nur aufgenommen werden, wenn der Hund
1.
von einer Person, die über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 5, 6 oder 8 Buchstabe b oder f des Tierschutzgesetzes verfügt, oder
In dem Falle für uns wie du schon sagtest wichtig Absatz 3 Nr. 1.
Dieser verweist auf § 11 Absatz 11 S. 1 Nr. 3,5,6 ODER 8.
(1) Zur Erfassung aller im Land Berlin gehaltenen Hunde wird ein zentrales Register errichtet, in dem die folgenden Daten gespeichert werden:
3. Chipnummer des Hundes (§ 4),
5. Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung, soweit feststellbar,
6. Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes,
8. Tod des Hundes
Da wir alles Ordnungsgemäß erfasst haben - haben wir auch die Erlaubnis.
Siehst du ja im Gesetz schwarz auf weiß.
Ist das schöne dass ich tagtäglich mit sowas zu tun habe und mir hier nichts unterstellen lassen muss - vorallem nicht dass ich schlauer werden sollte. Im Netz immer sone große Klappe (muss ich jetzt auch mal sagen) obwohl man selbst anscheind keine Ahnung hat.
Du hast in deinen Überlegungen einen doppelten Bezugsfehler:
- Der § 11 bezieht sich nicht auf das Berliner Hundegesetz, sondern auf das Tierschutzgesetz, ein Bundesgesetz.
- Die erforderliche Erlaubnis muss der der Verkäufer besitzen, nicht ihr als Käufer.
Sehr deutlich, ohne dass man sich in den Verweisen im Gesetz verirren kann, steht doch in den FAQs der Stadt Berlin, was für den Verkauf und Kauf eines unter 1-jährigen Hundes gilt.
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Was verwirrt dich denn? Deckt sich doch mit dem, was du geschrieben hast.
Ich dachte, die TE hat ja auf Chat GPT bisher vertraut, also warum nicht jetzt auch.
Zum Bußgeld
Für das Fehlen einer Erwerbsbescheinigung: Es kann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängt werden, wenn ein Hund ohne die erforderliche Sachkundenachweis oder Erwerbsbescheinigung gehalten wird.
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Na toll. Leseverständnis, sinnentnehmendes Lesen und dergleichen, liefert die KI nicht mit.
Schade auch, dass Fragen an eine KI davon abhängig sind, was explizit gefragt wird oder auch was nicht.
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Lachmöwe kannst du deine Sticheleien lassen? Das bringt echt gar nichts.
In der Sache hat sie recht, denn der oben von Waldi zitierte Text von ChatGPT enthält schon auf den ersten Blick auch (mindestens) einen sachlichen Fehler (die erwerbsbescheinigung entspricht NICHT dem hundeführerschein)
Ps: aber ab davon vielen Dank für den Hinweis, das Gesetz galt bei Emmi noch nicht und ich hatte es nicht mehr so präsent. Wird unsern Welpenkauf deutlich erschweren 😒insbesondere bei einem ordentlichen Züchter
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