Problem mit Nachbarshund Rottweiler

  • Du lebst in einer Genossenschaftswohnung und jeder erhält bei Einzug eine Hausordnung, wo all diese Dinge, wie anleinen im Flur, gemeinschaftlicher Garten etc. geregelt ist, also schau dort rein.

    Ein Rotti ist in Berlin, ich wohne auch dort, kein gelisteter Hund, doch kann er als gefährlicher Hund bei Vorfällen ( da reicht schon ein Knurren und Anspringen) eingestuft werden, dafür sind dann neben der Genossenschaftsverwaltung andere Intuitionen, wie Polizei, Vetamt zuständig.

    Da die Halter nicht einlenken, würde ich zur Sprechstunde der Genossenschaft gehen und die Vorfälle schildern. Es kann ja nicht sein, dass ihr euch wegen dem Verhalten des Rottis, auch wenn er noch jung ist, nicht in den Hausflur traut. Schriftlich kannst du es auch noch festhalten, frage einfach bei der Sprechstunde danach. Außerdem ist noch dein Kind mit involviert, das lässt schneller Aufhorchen.

    Mich wunderst es ein wenig dass ihr den gemeinschaftlichen Garten als Lösungsort euer Hunde benutzt, das ist bei uns verboten. Doch das wird ja verschieden geregelt.

  • Saira Wir sind hier (Berlin-Mitte) mitunter mit ähnlichen Kalibern geschlagen wie Ihr. Wenn eine vernünftige Kommunikation nicht möglich ist, ist meiner Erfahrung nach die wirkungsvollste Kombination:

    1. Dokumentation (Protokoll + Fotos des freilaufenden Hundes im Treppenhaus, auf Gemeinschaftsflächen, auf Wegen zum Haus), dann
    2. Meldung an die Hausverwaltung / Genossenschaftsverwaltung und
    3. Meldung ans Ordnungsamt und ggf.
    4. Meldung ans das zuständige Bezirks-Veterinäramt

    Die Rechtslage gemäß des Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin §28 Leinenpflicht ist eindeutig, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

  • 1) Das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und ihn auf die Leinenpflicht hinweisen. Direkt darauf hinweisen, dass man sich ansonsten an den Vermieter wenden wird.

    2) Den Vermieter über die nicht eingehaltene Leinenpflicht in Kenntnis setzen und zur Abhilfe auffordern. Hinweis auf die Hausordnung und das Berliner Hundegesetz.

    3) Das Ordnungsamt informieren und/oder evtl. einen Anwalt einschalten.


    In diesen drei Schritten, wenn jeweils der vorherige Schritt keinen Erfolg zeigte.

    Dazu Protokoll führen über die entsprechenden Vorfälle mit dem Hund.

  • Du lebst in einer Genossenschaftswohnung und jeder erhält bei Einzug eine Hausordnung, wo all diese Dinge, wie anleinen im Flur, gemeinschaftlicher Garten etc. geregelt ist, also schau dort rein.

    Ein Rotti ist in Berlin, ich wohne auch dort, kein gelisteter Hund, doch kann er als gefährlicher Hund bei Vorfällen ( da reicht schon ein Knurren und Anspringen) eingestuft werden, dafür sind dann neben der Genossenschaftsverwaltung andere Intuitionen, wie Polizei, Vetamt zuständig.

    Da die Halter nicht einlenken, würde ich zur Sprechstunde der Genossenschaft gehen und die Vorfälle schildern. Es kann ja nicht sein, dass ihr euch wegen dem Verhalten des Rottis, auch wenn er noch jung ist, nicht in den Hausflur traut. Schriftlich kannst du es auch noch festhalten, frage einfach bei der Sprechstunde danach. Außerdem ist noch dein Kind mit involviert, das lässt schneller Aufhorchen.

    Mich wunderst es ein wenig dass ihr den gemeinschaftlichen Garten als Lösungsort euer Hunde benutzt, das ist bei uns verboten. Doch das wird ja verschieden geregelt.

    Danke für deine Antwort.

    Ich weiß ja, dass im Mietvertrag steht, dass Hunde im gesamten Genossenschaftsgelände angeleint zu führen sind, im Hausflur, auf den Grünflächen und auf den Wegen/Parkplätzen vor den Häusern. Aber es bringt ja leider nichts, die Nachbarn darauf hinzuweisen. Diese wissen das ja selbst, nur interessiert es sie nicht.


    Dienstag gehen wir zur Sprechstunde und dann berichte ich gerne, wie der Vermieter reagiert hat. Fotos vom vollgekackten Hinterhof habe ich mittlerweile zur Genüge.


    Der Hof darf grundsätzlich schon mit Hunden genutzt werden, im Sommer picknick(t)en wir dort auch gern mal, unsere Tochter spielt(e) dort gern mit Freundinnen. Aber auch dort besteht die Pflicht, die Hunde anzuleinen und natürlich die Hinterlassenschaften zu beseitigen.

  • Saira Wir sind hier (Berlin-Mitte) mitunter mit ähnlichen Kalibern geschlagen wie Ihr. Wenn eine vernünftige Kommunikation nicht möglich ist, ist meiner Erfahrung nach die wirkungsvollste Kombination:

    1. Dokumentation (Protokoll + Fotos des freilaufenden Hundes im Treppenhaus, auf Gemeinschaftsflächen, auf Wegen zum Haus), dann
    2. Meldung an die Hausverwaltung / Genossenschaftsverwaltung und
    3. Meldung ans Ordnungsamt und ggf.
    4. Meldung ans das zuständige Bezirks-Veterinäramt

    Die Rechtslage gemäß des Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin §28 Leinenpflicht ist eindeutig, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

    Danke, deine Auflistung hilft mir auch nochmal sehr!

  • Ich würde auch (vor allem weil die nächsten Schritte etwas Zeit brauchen werden) direkt noch mal ganz deutlich mit den Besitzern des Rottweilers sprechen.


    Sagen, dass du dich nicht sicher fühlst und erklären, welche Schritte du gehen wirst, dich, deinen Hund und dein Kind zu schützen.

  • Ich würde auch (vor allem weil die nächsten Schritte etwas Zeit brauchen werden) direkt noch mal ganz deutlich mit den Besitzern des Rottweilers sprechen.


    Sagen, dass du dich nicht sicher fühlst und erklären, welche Schritte du gehen wirst, dich, deinen Hund und dein Kind zu schützen.

    Insbesondere weil du sagst, dass du bisher eigentlich ein neutrales Verhältnis zu den Nachbarn hattest. Die mittelfristig einfachste und nachhaltigste Lösung ist eigentlich immer eine vernünftige nachbarschaftliche Lösung mittels eines vorwurfsfreien Gesprächs miteinander. Und dabei bitte nie davon ausgehen, dass der andere den gleichen Wissensstand hat bzgl. der Regeln, die gelten oder gar ähnliche Gefühle oder Ängste hat.

  • Die Empfehlung, das Gespräch zu suchen in allen Ehren, aber mal wieder zurück in die Realität und spezifisch zu dieser Situation:


    Die Halter lassen ihren Hund den Hinterhof zuscheißen, räumen nicht weg und führen Marder an, haben eine Leinenallergie, lassen ihren Hund knurrend auf andere los und tun nix dergleichen trotz bereits erfolgten Hinweisen. Da würde ich den Teufel tun und nochmal gegen eine Wand reden oder sie darauf hinweisen, was jetzt folgt.


    Gespräch wurde gesucht, hat nichts gebracht und die an den Tag gelegte Rücksichtslosigkeit klingt für mich nach etwas anderem als sie wissen es halt nicht besser. Ich persönlich würde mir da mit Sicherheit nicht mehr den Mund fusselig reden. Und ich würde sie auch nicht mehr vorwarnen, sondern weitere Schritte den entsprechenden Stellen mit vorgelegten Beweisen überlassen.

  • Die Empfehlung, das Gespräch zu suchen in allen Ehren, aber mal wieder zurück in die Realität und spezifisch zu dieser Situation:

    Es geht für mich um diese Situation.


    Der zugeschissene Hinterhof wäre auch mein kleinstes Problem, ich finde es fast absurd, dass der hier groß thematisieret wird. Das kann dann doch die Eigentümergemeinschaft bei ihrer nächsten Sitzung in zehn Monaten thematisieren.


    Meine absolute Prio wäre, dass der Rottweiler ab sofort gesichert wird und mir und meinem Hund nicht mehr zu nah kommt. Das klingt nämlich alles in allem gar nicht nett und cool - und auch ich hätte echt Angst.


    "Ab sofort" erreichst du aber nur, wenn die Besitzer schon heute Abend die Leine nutzen - und bis du über Hausverwaltung/Vermieter/etc pp gegangen bist, ist einige Zeit vergangen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!