mein neuer Hund und die Meerschweinchen
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Es gibt ja noch einen Vertrag (der aber nicht vorliegt, sondern von der TE unterschrieben auf dem Postweg ist.)
Unterschrieben ist der nicht der Vertrag, da er ja noch immer auf dem Postweg zu mir ist.
Du befindest dich daher in einer Grauzone. Du kanntest den Vertrag und hattest die Absicht, diesen zu unterzeichnen. Du hast Geld überwiesen. So weit so unsicher ist das schon an der Stelle.
Zusätzlich: Du hast dich auch direkt wieder an die Personen gewendet, die dir auch zugesagt haben, dass der Hund über sie weitervermittelt wird.
Dass der Hund nicht jetzt sofort auf eine Pflegestelle kann, war dir von vornherein bewusst. Da wird also keine Rücknahme verweigert - von der du ja Gebrauch machen möchtest. Dir wurde die Rücknahme zugesichert und zwar wie bereits im Vorfeld klar - nicht auf eine Pflegestelle, da nicht vorhanden.
Wem der Hund jetzt gerade gehört, ist vollkommen unklar und streitbar. Daher nochmal: Biete den Leuten Optionen an und schreib eine Rechnung, um die Vermittlung zu beschleunigen.
Der Rat zum Anwalt klingt zwar gut, aber du hast ja schon angemerkt, dass eine richtige Absicherung des Geheges finanziell nicht möglich ist. Dazu jetzt noch Tierarztkosten und Betreuungskosten. Da gehe ich mal davon aus, Geld für einen Anwalt hast du erst recht nicht übrig. Zum Abgeben im Tierheim auch nicht. Und wenn du den Hund anderweitig weiterverkaufst, bringst du dich rechtlich in richtig heißes Wasser.
Daher: Arbeite bei der Vermittlung mit und zeig guten Willen. Setz die Rechnung trotzdem auf, um etwas Druck zu erzeugen. Und denk bitte daran, dass du an der Situation mitverantwortlich bist - nicht nur die anderen.
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Bin ich die einzige , die das mit den Besitzverhältnissen nicht versteht?
Ich mein, der Hund ist doch gekauft worden, ist das nicht ein sogenannter mündlicher Vertrag und der Hund gehört jetzt der TE?
Is ja wirklich verwirrend.
Naja da ist ja u.A. die Frage, ob der Vertragspartner der TE überhaupt den Besitz des Hundes hatte bzw. überhaupt verkaufen konnte.
Mein Bruder könnte dir auch meinen Hund verkaufen, dieser Vertrag hätte aber erstmal keinen Belang, da mein Bruder nicht über den Besitz meines Hundes verfügt. Und das ist nur eine der offenen Fragen.
DaisyMaisy Du redest über Eigentum, benutzt aber Besitz.
Besitz ist, wenn ich den Hund jetzt gerade bei mir habe, Eigentum, wenn er mir auch rechtlich gehört. Nur, wenn ich das Eigentum habe (oder eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers) darf ich den Hund auch verkaufen.
Dann kommt aber noch auf Seiten des Käufers "in gutem Glauben" dazu. Wenn ich (in Deinem Beispiel) glaube, dass Dein Bruder den Hund verkaufen darf und ihn kaufe, ist der Kaufvertrag trotzdem rechtsgültig (was den Käufer betrifft) und Du hast nun ein Problem mit Deinem Bruder (der Geld eingenommen hat, das eigentlich Dir zusteht) und ein Problem mit dem Käufer (der u.U. den Hund nicht wieder zurückverkaufen / rückabwickeln will).
Soweit mein laienhafter Kenntnisstand.
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Und denk bitte daran, dass du an der Situation mitverantwortlich bist - nicht nur die anderen.
Das find ich übrigens auch superwichtig!
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Es ist an sich erstmal wurscht. Wenn die Orga - oder Nichtorga (und dann verstehe ich aber auch wirklich nicht, dass man einen Hund bezieht) keinen Platz hat, dann gibts ja keine andere Möglichkeit, als in ein örtliches Tierheim. Oder eben die 20 Euro zahlen und erstmal abwarten. Und da ist tatsächlich meine ganz persönliche Meinung: Wenn es dabei als Lehrgeld bleibt, dann ist das wirklich nicht viel. Die würde ich persönlich auch nicht der Orga in Rechnung stellen, sondern als Teil der Verantwortung betrachten, die ich damit übernommen habe, den Hund hierher verbringen zu lassen. Ginge anwaltlicher Rat über eine Erstberatung hinaus, dann wäre das teurer.
Privat vermitteln würde ich bei der unklaren vertraglichen Lage nun tatsächlich nicht. Damit hängt dann im Zweifelsfall noch ein Dritter drinnen, der nun wirklich gar nichts für die ganze Sache kann, aber dann möglicherweise unrechtmäßig einen Hund übernommen hätte.
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Ob die Rechnung überhaupt beglichen werden muss: Das ist rechtlich ganz genauso unsicher wie alles andere.
Eventuell würde dann aber in Kombination mit "Ich habe mich über potenzielle Interessenten informiert - hier habt ihr die Liste" die Vermittlung etwas beschleunigt.
So meinte ich das.
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Wenn es dabei als Lehrgeld bleibt, dann ist das wirklich nicht viel.
Sehe ich auch so. Natürlich ist die Orga sehr zweifelhaft, aber es wurde ja von dort bewusst ein Hund bezogen. Also ganz ohne Verantwortung ist die TE ja nun nicht.
Man kann sich vertun, das macht einen auch nicht zu einem schlechten Menschen, aber dann muss man finanziell halt in den sauren Apfel beißen und einen Teil der Verantwortung übernehmen.
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Und weil ich gerade schlecht darin bin, auf meinen Fingern zu sitzen:
Die gemeinsame Haltung war sehr wohl im Gespräch. Antwort darauf war: "Hat jahrelang mit Hund und Meerschweinen geklappt. Und zwar nicht nur mit dem eigenen Hund, sondern auch mit ALLEN Besuchshunden."
Also ich weiß nicht, was manche da verstehen. Aber für mich klingt das nach: "Ich sichere die Tiere seit Jahren und weiß, was ich tue."
Mehr als offensichtlich war das nicht der Fall und wurde auch nach deutlichen Warnungen hier im Forum nicht umgesetzt. Ob da eine genauere Nachfrage durch die Vermittler mehr gebracht hätte? Wage ich persönlich zu bezweifeln. (Sie hätte dennoch seien müssen) Der Hinweis darauf, dass der Hund eben nicht von heute auf morgen abgeholt wird/werden kann, falls es nicht funktioniert, wurde ja ebenfalls ignoriert.
Also hier nur auf die Vermittler zu schimpfen, ist dann doch etwas arg einseitig.
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Rechtsberatung durch ein Forum finde ich fraglich.
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Naja da ist ja u.A. die Frage, ob der Vertragspartner der TE überhaupt den Besitz des Hundes hatte bzw. überhaupt verkaufen konnte.
Mein Bruder könnte dir auch meinen Hund verkaufen, dieser Vertrag hätte aber erstmal keinen Belang, da mein Bruder nicht über den Besitz meines Hundes verfügt. Und das ist nur eine der offenen Fragen.
DaisyMaisy Du redest über Eigentum, benutzt aber Besitz.
Besitz ist, wenn ich den Hund jetzt gerade bei mir habe, Eigentum, wenn er mir auch rechtlich gehört. Nur, wenn ich das Eigentum habe (oder eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers) darf ich den Hund auch verkaufen.
Dann kommt aber noch auf Seiten des Käufers "in gutem Glauben" dazu. Wenn ich (in Deinem Beispiel) glaube, dass Dein Bruder den Hund verkaufen darf und ihn kaufe, ist der Kaufvertrag trotzdem rechtsgültig (was den Käufer betrifft) und Du hast nun ein Problem mit Deinem Bruder (der Geld eingenommen hat, das eigentlich Dir zusteht) und ein Problem mit dem Käufer (der u.U. den Hund nicht wieder zurückverkaufen / rückabwickeln will).
Soweit mein laienhafter Kenntnisstand.
Da hast du zum Teil recht. Ich habe über beides gesprochen. Es gibt durchaus einen Unterschied zwischen den beiden aber dieser ist nicht, den Hund bei dir zu haben, sondern im Prinzip die Verfügung darüber. Ich muss einen Hund nicht bei mir haben, um über diesen Verfügungen zu dürfen und auch bei dem ist es fraglich.
Und nein, wenn mein Bruder meinen Hund einfach verkauft, bleibt der Hund meiner. Das Problem besteht dann zwischen dir und ihm. In diesem konkreten Fall ist das Eigentum (als auch der Besitz) des Hundes nie an dich übergegangen.
Sowohl in dem Beispiel, als auch in dem Fall von der TE fehlt aber noch extrem viel Kontext, was viel interpretationsrqum gibt. Deswegen scheinst du mein Beispiel auch anders verstanden zu haben, als es gemeint war . Deswegen sagte ich ja, dass es nur eine der offenen Fragen ist. Keiner von uns kann es genau beurteilen, ohne den gesamten Kontext zu haben.
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Nur ganz kurz weil es zum Thema nicht mehr wirklich gehört, aber bevor das falsch hängen und stehen bleibt - DaisyMaisy lies mal nach zum "gutgläubigen Erwerb". Das ist nicht so einfach.
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