Wenn das Herrchen geht - was passiert mit den Haustieren?

  • Viele von uns denken nicht gerne darüber nach, was mit unseren Haustieren passiert, wenn wir plötzlich nicht mehr da sind. Doch genau das ist ein Thema, das jeder verantwortungsbewusste Tierhalter regeln sollte. Es reicht nicht aus, sich darauf zu verlassen, dass der Partner oder die Familie sich schon kümmern wird. Was, wenn beide gleichzeitig in einen Unfall verwickelt sind? Wer stellt dann sicher, dass das geliebte Tier nicht im Tierheim landet oder an jemanden geht, der eigentlich gar keine Zeit oder Mittel für die Pflege hat?


    Ohne eine schriftliche, rechtsverbindliche Regelung können Tiere nach dem Tod ihres Besitzers in eine unklare Situation geraten. Selbst wenn Freunde oder Familie versprechen, sich zu kümmern, können sich Umstände ändern – vielleicht haben sie nicht die finanziellen Mittel, vielleicht gibt es innerhalb der Familie Streit oder vielleicht ist schlicht niemand mehr da, der die Verantwortung übernehmen kann. In vielen Fällen führt das dazu, dass die Tiere im Tierheim abgegeben werden. Nicht, weil sie nicht geliebt wurden, sondern weil es keine klaren Regelungen gab.


    Ein Testament ist die beste Möglichkeit, um sicherzustellen, dass die eigenen Tiere gut versorgt werden. Aber es muss richtig aufgesetzt sein. Damit es rechtsgültig ist, muss es entweder handschriftlich verfasst, mit vollem Namen und Datum versehen und unterschrieben werden, oder es muss notariell beurkundet sein. Ein am Computer geschriebenes Testament ist ohne notarielle Beglaubigung ungültig. Im Testament sollte genau festgelegt werden, wer das Tier übernimmt und ob es finanzielle Mittel für seine Versorgung gibt. Man kann zum Beispiel eine bestimmte Geldsumme als Vermächtnis hinterlassen, das nur für das Tier genutzt werden darf. Wichtig ist, dass die ausgewählte Person vorher gefragt wird, ob sie diese Verantwortung wirklich übernehmen möchte.


    Neben dem Testament sollte auch eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Handlungsunfähigkeit erstellt werden. Was passiert, wenn man durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich nicht mehr für sein Tier sorgen kann? Wenn man im Koma liegt oder nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern? Ohne eine klare Regelung kann es passieren, dass das Tier abgegeben oder an jemanden vermittelt wird, den man selbst nie dafür vorgesehen hätte. Um das zu verhindern, sollte in einer Vorsorgevollmacht festgelegt werden, wer sich im Notfall um das Tier kümmert und unter welchen Bedingungen es wieder zurückgegeben wird, sobald man genesen ist. Es kann auch sinnvoll sein, eine Notiz im Geldbeutel oder beim Haustürschlüssel zu hinterlegen, die auf diese Regelung hinweist, damit die Tiere nicht ohne Rücksprache anderweitig untergebracht werden.


    Wer sichergehen möchte, dass sein Tier auch finanziell abgesichert ist, kann zusätzlich ein Sparkonto einrichten oder eine zweckgebundene Erbschaft festlegen. Gerade bei älteren oder kranken Tieren kann das eine große Erleichterung für den neuen Halter sein, weil hohe Tierarztkosten gedeckt werden können. Alternativ gibt es Organisationen, die sich darauf spezialisiert haben, Tiere im Notfall aufzunehmen und für sie ein neues Zuhause zu suchen – aber auch hier ist es wichtig, vorher Kontakt aufzunehmen und eine klare Regelung zu treffen.


    Es klingt vielleicht unangenehm, aber sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, ist ein wichtiger Schritt, um Verantwortung für die eigenen Tiere zu übernehmen – nicht nur für den Fall des eigenen Todes, sondern auch für Situationen, in denen man selbst vorübergehend nicht mehr handlungsfähig ist.


    Habt ihr euch schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit euren Tieren passieren würde, wenn ihr plötzlich nicht mehr da seid oder nicht mehr in der Lage seid, euch zu äußern? Habt ihr ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht für eure Tiere erstellt? Oder kennt ihr noch andere Möglichkeiten, wie man Haustiere im Notfall absichern kann?

  • Hier sind vielleicht noch weitere Anregungen dazu:



    Bei mir steht einiges rund ums Thema auf der to do list, z.B. die eigene Patientenverfügung, die ich auch immer noch nicht habe. Und dann fällts immer wieder aus dem Tagesplan raus, weil es so viele Dinge gibt, die eben akut erledigt werden müssen. Hm. Danke für den Anschubser!

  • dann fällts immer wieder aus dem Tagesplan raus, weil es so viele Dinge gibt, die eben akut erledigt werden müssen.

    Kenne ich viel zu gut.

    Ich habe das Testament aufgesetzt, aber eigentlich müsste ich mal die notfallmappe überarbeiten und vielleicht noch ein oder zwei Abschriften vom Testament machen.

  • Hier ist seit Jahren alles geregelt, allein schon wegen der Firmen: Testament, Vollmachten, Verfügungen, Zugänge, Passwörter etc.


    Wobei bei den Hunden ist es jetzt mit den verbliebenen Hunden (ohne Gefahrguttransporter) deutlich einfacher, als noch vor ein paar Jahren. Sollte mir was passieren, bleiben sie bei meinem Mann, sollte uns beiden was passieren, gehen sie zurück auf Lebenszeit an die Züchterin. Für vorübergehendes gibt's ein gutes Netzwerk aus fähigen Leuten.

    =)

  • Auch von mir Danke für den Anschubser, prinzipiell und in Gedanken ist alles geregelt, aber halt nicht (noch nicht) niedergeschrieben.

    Aber ich sollte sowieso alles mal aufschreiben und auch ein Testament machen, ich schieb das schon seit längerem vor mir her.


    Kommt auf meine DoTo Liste für die nächsten Wochen

  • erst mal eine fähige Person finden, die die Hunde dann auch übernehmen könnte

    Ja, vor dem Problem stehe ich auch. Bei Aimée damals war es einfach... Da gab es viele, die sie genommen hätten (wobei wir das leider auch nie schriftlich festgehalten haben).

    Aber Sky????

    Der braucht jemanden Besonderen und diesen Menschen kenne ich leider (noch) nicht 🤔

  • Hab' ich noch gar nicht so intensiv drüber nachgedacht, weil der kleine Mann ja erst seit kurzem bei uns ist und wir gerade erst Anfang/Mitte 30 sind. Aber stimmt, es kann immer was passieren, da ist das Alter egal. Daher wäre es schon wichtig, vorzusorgen.


    Ich werde auch nochmal mit unserer Züchterin ins Gespräch gehen. Die ist nämlich meinem Eindruck nach auch erstens daran interessiert, auf dem Laufenden zu sein und zweitens steht in unserem Kaufvertrag auch unter einer Ziffer, dass vor einer "Veräußerung des Hundes" sie informiert werden müsse und ein Vorkaufsrecht hätte (so wie ich es jetzt im Kopf habe, das müsste ich nochmal genau nachlesen). Klar, Versterben o.ä. ist keine Veräußerung, aber trotzdem wichtig sich da noch mal in den Sinn zu rufen, was man da eigentlich unterschrieben hat.

  • Danke für diesen Beitrag!

    Ich konnte nochmal viel dazu lernen.


    Ich hab zusätzlich ein Video von mir aufgenommen (und dem Hund + Videoausschnitte von ihr) für die etwaigen neuen Besitzer, da ich da einfach alle "Besonderheiten" die dieser Hund so mitbringt besser rüberbringen kann (und weil ich ein elendiger Kontrollfreak bin)


    Zusätzlich alle Infos bzw Kopien davon gesammelt in einem Umschlag bei einer meiner nächsten Bezugspersonen die das dann "bequem" aushändigen können.



    Edit: eine fixe Person die Ruby nehmen würde habe ich übrigens auch nicht, ich gehe da leider fest von unserem Tierheim aus + (hoffentlich) relativ zügiger Weitervermittlung


    Aber das ist eben auch alles mit der Bezugsperson (die ebenfalls im TH tätig ist) abgesprochen und die sind auch offen für so Unterlagengedöns und Weiterreichen an neue Besitzer etc (hatten wir erst den Fall da wurde auch richtig toll vorgesorgt für den Hund, das Tierheim empfindet das nicht als zusätzliche Belastung sondern im Gegenteil, dass das nicht selbstverständlich ist, ist mir bewusst)

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