Wenn das Herrchen geht - was passiert mit den Haustieren?

  • Es reicht nicht aus, sich darauf zu verlassen, dass der Partner oder die Familie sich schon kümmern wird.

    Doch genau das :ka: wobei sich kümmern für mich auch vermitteln einschließt.


    Ich finde so was kann man nur klären, wenn es akut ist. Ansonsten weiß ich, was in 10 Jahren ist.

    Meine Akutnotfallversorgungsoptionen sind immer vorhanden und ich gebe mir wirklich Mühe damit. Musste ich auch schon testen hat funktioniert. Nur wenn ich mir anschaue was sich da allein in den letzten zwei Jahren an potentiellen Betreuungspersonen geändert hat :shocked:


    Im plötzlichen Todesfall vertraue ich auf mein Umfeld und ganz ehrlich, ist mit ein Grund warum der Hund aus einem vernünftigen Tierheim ist. Tierheim ist für mich aber auch kein Horrorszenario und ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich. Wenn das der worst case ist ,kann ich nachts gut schlafen.


    Ist umgekehrt aber genauso. Ich habe schon mehrmals Tiere geerbt, mal mit, mal ohne Geld und ich würde es auch wieder tun. Wenn es konkret absehbar ist. Niemand würde von mir die Zusage bekommen, dass ich Tier X nehme für den Fall das der Besitzer evtl. vielleicht unter Umständen stirbt.

    Deshalb würde ich das im Gegenzug auch nicht verlangen und wahrscheinlich schlechter schlafen, als mit dem Vertrauen darauf, dass alle gewillt sind Lösungen zu finden. Weil auch bei allen Anderen kann viel in der Zwischenzeit passieren und dann ist die ursprünglich angedachte Lösung doch keine Option mehr. Für mich ist das trügerische Sicherheit, die mir den Aufwand nicht wert ist.

  • Falls ich ausfalle, kümmert sich mein Mann um die Hunde und meine RB übernimmt mein Pferd.

    Sollten mein Mann und ich ausfallen, kämen die Hunde zu ihren Züchtern zurück, die sie dann ggf behielten oder weitervermitteln (ich habe ein gutes Verhältnis zu allen drei Züchtern und vertraue ihnen da).

  • Doch genau das :ka: wobei sich kümmern für mich auch vermitteln einschließt.

    Das schließt bei mir auch das ein....

    Aber darum geht es mir weniger. Viele vergessen, z.b bei dem Gedanken an "meinen Partner oder meine Partnerin kümmert sich" das ist wirklich vieles Szenarien geben kann bei denen beide versterben können.

    Ansonsten sind Mündliche Absprachen nun mal rechtlich nicht haltbar. Ja, man kann Glück haben.... Aber ich kenne z.b nicht wenige Züchter, die verzweifelt sind, weil einer ihrer Hunde aus ihrer Zucht im Tierheim gelandet ist, nachdem der Besitzer verstorben ist und sie keine Chance hatten, an den Hund ranzukommen.

    Und solche Absprachen wie eben "dann gehen sie zum Züchter zurück" funktionieren ausschließlich dann, wenn es rechtlich einwandfrei abgesichert ist.

    Wie gesagt, man kann Glück haben und alles läuft den richtigen Weg, weil die Menschen an den betreffenden stellen eben human sind und nicht auf den rechtlich korrekten Weg beharren. Wie man sich es vorgestellt hat. Nur darauf verlassen sollte man sich nicht.

    Und auch wenn ich Tierheime sicherlich nicht verteufel, kann ich mir doch gerade für meine Senioren schöneres vorstellen... Besonders, weil für den ein oder anderen die Vermittlungschancen sicherlich nicht sehr hoch wären.

    Und ich würde meinen Hinterbliebenen gerne ersparen, sich in ihrer Trauer auch noch mit Paragraphen herumschlagen zu müssen.


    Vielleicht noch einen Anhang um missverständnisse vorzubeugen.... Selbstverständlich kann absolut jeder es so halten wie er das möchte. Ich bin nur ziemlich froh, dass ich darüber mittlerweile besser Bescheid weiß und so für meine Tiere genau Regeln konnte, was mit ihnen passiert, wenn mich morgen ein Auto überfährt.

  • Natürlich müssen vor allem Absprachen mit Züchtern in der richtigen Form festgehalten werden und rechtssicher sein. Davon bin ich jetzt ausgegangen, dass das klar ist.

  • Natürlich müssen vor allem Absprachen mit Züchtern in der richtigen Form festgehalten werden und rechtssicher sein. Davon bin ich jetzt ausgegangen, dass das klar ist.

    Das ist leider vielen so gar nicht klar. Gerade Absprachen mit Züchtern und Freunde müssen testamentarisch oder im Erbvertrag festgehalten werden. Ohne eine solche entsprechende Klausel greift die normale Erbfolge und der Hund geht an die Erben und damit oft ins Tierheim.

    Da kläre ich hier in der Nachbarschaft auch viel auf, weil viele denken, mündlich vereinbart würde ausreichen.

  • Natürlich müssen vor allem Absprachen mit Züchtern in der richtigen Form festgehalten werden und rechtssicher sein. Davon bin ich jetzt ausgegangen, dass das klar ist.

    Das ist leider vielen so gar nicht klar. Gerade Absprachen mit Züchtern und Freunde müssen testamentarisch oder im Erbvertrag festgehalten werden. Ohne eine solche entsprechende Klausel greift die normale Erbfolge und der Hund geht an die Erben und damit oft ins Tierheim.

    Da kläre ich hier in der Nachbarschaft auch viel auf, weil viele denken, mündlich vereinbart würde ausreichen.

    Danke! War mir auch nicht klar. Sehr gut zu wissen.

  • Ich muss das tatsächlich noch handschriftlich festhalten. Bisher stehts nur auf meinem Notfallzettel der im Tresor liegt an wen sich meine Eltern wenden können wenn mir was passiert. Gerade Sky ist ein Special Hund und mit dem wären die völlig überfordert. Amy könnte auch nicht bei ihnen bleiben, dazu haben sie zu wenig Hundeerfahrung. Die wird aber im Fall der Fälle deutlich einfacher in vernünftige Hände zu vermitteln sein. Eine Freundin von mir hat zugesagt bei der Vermittlung der Hunde zu helfen sollte es soweit kommen. Seit dem bin ich beruhigter. Auch für die anderen Tiere sind Notfalllösungen vorhanden. Aber natürlich wie bei allem: eine Garantie habe ich leider nie das sich dann auch alle noch daran halten.

  • Hab' ich noch gar nicht so intensiv drüber nachgedacht, weil der kleine Mann ja erst seit kurzem bei uns ist und wir gerade erst Anfang/Mitte 30 sind. Aber stimmt, es kann immer was passieren, da ist das Alter egal. Daher wäre es schon wichtig, vorzusorgen.


    Ich werde auch nochmal mit unserer Züchterin ins Gespräch gehen. Die ist nämlich meinem Eindruck nach auch erstens daran interessiert, auf dem Laufenden zu sein und zweitens steht in unserem Kaufvertrag auch unter einer Ziffer, dass vor einer "Veräußerung des Hundes" sie informiert werden müsse und ein Vorkaufsrecht hätte (so wie ich es jetzt im Kopf habe, das müsste ich nochmal genau nachlesen). Klar, Versterben o.ä. ist keine Veräußerung, aber trotzdem wichtig sich da noch mal in den Sinn zu rufen, was man da eigentlich unterschrieben hat.

    Ich hab mit dem Züchter festgehalten, dass sie, wenn uns was passiert von meiner Schwester übernommen wird

  • Wenn mir was passiert, übernimmt natürlich mein Mann…..dem gehören die Hunde ja auch zur Hälfte und falls uns beiden was passiert, übernehmen meine Schwester und mein Schwager die Hunde. Meine Schwester hat die beiden ja schon als Welpen gesittet. Sie würde niemals zulassen, dass die beiden woanders hinkommen

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