Wenn das Herrchen geht - was passiert mit den Haustieren?
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Natürlich müssen vor allem Absprachen mit Züchtern in der richtigen Form festgehalten werden und rechtssicher sein. Davon bin ich jetzt ausgegangen, dass das klar ist.
Das ist leider vielen so gar nicht klar. Gerade Absprachen mit Züchtern und Freunde müssen testamentarisch oder im Erbvertrag festgehalten werden. Ohne eine solche entsprechende Klausel greift die normale Erbfolge und der Hund geht an die Erben und damit oft ins Tierheim.
Da kläre ich hier in der Nachbarschaft auch viel auf, weil viele denken, mündlich vereinbart würde ausreichen.
Gibt es da Vordrucke oder Beispiele?
Wir haben ein Testament, aber der Hund ist da nicht drin.
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Hi
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Schriftlich festgehalten habe ich es nicht, aber meine wichtigsten Bezugspersonen haben die Nummer von meinem Trainer, der die Hunde dann vermitteln soll, wenn mir etwas passiert. Mein Mann und andere Angehörige könnten es nicht leisten die Hunde artgerecht zu halten.
Das alles schriftlich festzuhalten, habe ich mir fest vorgenommen in nächster Zeit. Ich habe mehr oder weniger gerade einen „halben“ Hund geerbt und möchte, dass unsere Hunde/tiere finanziell versorgt sind.
Für den geerbten Hund spare ich gerade ein kleines Polster an, durch die Veräußerung von Dingen aus der Erbmasse.
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Ich finde auch, dass solche Vereinbarungen nur recht kurzfristig gehen - von Ausnahmen (bspw. feste Absprachen direkt bei der Anschaffung etc.) abgesehen. Und ich habe tatsächlich genug enge Menschen, denen ich blind vertraue und die meine Wünsche und meinen Hund gut genug kennen. Da sehe ich keine Notwendigkeit das testamentarisch zu regeln. Die werden das schon gut machen.
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Da sehe ich keine Notwendigkeit das testamentarisch zu regeln. Die werden das schon gut machen.
Darum geht es doch auch gar nicht. Sondern das diese Menschen, falls sie nicht deine direkten Erben sind, deine Hunde gar nicht erst bekommen.
Und ganz ehrlich. So ein Testament ist kein riesiger Aufwand, wenn man sich da einmal dran setzt, ist man in anderthalb bis zwei Stunden durch, wenn man die Zeit, in der man recherchiert, dazu rechnet. Die betreffenden Personen alle halbe Jahre mal anzusprechen, ob noch alles beim Alten ist, keine fünf Minuten.
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Darum geht es doch auch gar nicht. Sondern das diese Menschen, falls sie nicht deine direkten Erben sind, deine Hunde gar nicht erst bekommen.
okay - unter der Voraussetzung, dass die Erben nicht diese Menschen sind... dann sollte man tätig werden.
Ich sehe aber da tatsächlich auch die Gefahr einer trügerischen Sicherheit. Dieses Gespräch alle fünf Jahre? Ist meiner Meinung nach wichtiger als alles andere. Eigentlich müsste es sogar noch enger getaktet werden und jedes Mal auf den Tisch, wenn sich die Hundezusammensetzung der potentiellen Hundeerben ändert.
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Deswegen schrieb ich "alle halbe Jahre" 😅
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Deswegen schrieb ich "alle halbe Jahre" 😅
Fünf Minuten-Gespräch - daher kam's vermutlich.
Sorry!! Aber ja - dann bist du wirklich gut aufgestellt. Und Respekt - so regelmäßig das Thema auf den Tisch zu bringen, würde mir nicht leichtfallen.
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Deswegen schrieb ich "alle halbe Jahre" 😅
Fünf Minuten-Gespräch - daher kam's vermutlich.
Sorry!! Aber ja - dann bist du wirklich gut aufgestellt. Und Respekt - so regelmäßig das Thema auf den Tisch zu bringen, würde mir nicht leichtfallen.
Ich hab neun Hunde und drei Katzen, keine Kinder und keinen Partner und somit auch keinen anderen Erben außer meine Mutter, die langsam auf die 80 zu geht... Ich hatte ganz lange "nur" eine Notfallmappe, in der ich alles geregelt habe, für jedes Tier... Irgendwann habe ich dann gelernt, dass das im Fall der Fälle überhaupt nicht rechtskräftig ist und niemand eine Handhabe hätte, meine Tiere aus dem Tierheim zu holen.
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Sollte mir was passieren, bleiben sie bei meinem Mann, sollte uns beiden was passieren, gehen sie zurück auf Lebenszeit an die Züchterin. Für vorübergehendes gibt's ein gutes Netzwerk aus fähigen Leuten.
genau so sieht es bei uns auch aus, ergänzt durch unsere Tochter die ja evtl noch da ist und den Hund nie weggeben würde
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Das ist leider vielen so gar nicht klar. Gerade Absprachen mit Züchtern und Freunde müssen testamentarisch oder im Erbvertrag festgehalten werden. Ohne eine solche entsprechende Klausel greift die normale Erbfolge und der Hund geht an die Erben und damit oft ins Tierheim.
Da kläre ich hier in der Nachbarschaft auch viel auf, weil viele denken, mündlich vereinbart würde ausreichen.
Gibt es da Vordrucke oder Beispiele?
Wir haben ein Testament, aber der Hund ist da nicht drin.
Haustiere im Testament: So sichern Sie Hund & Katze abKann man Haustiere als Erben einsetzen? Wie kann man Haustiere nach dem eigenen Tod absichern? Wir beantworten alle Fragen!www.patientenverfuegung.digitalDa stehen zwei Beispielformulierungen drin.
Und wichtig: immer handschriftlich plus Unterschrift.
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