Wenn das Herrchen geht - was passiert mit den Haustieren?
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Danke für's anstoßen, für mich ist alles geregelt aber für Bessy, noch nicht. Ich nehm morgen früh gleich zum Züchter kontakt auf. Mein Mann würde sich um Bessy kümmern ohne Frage, ist ja auch mit sein Wusch gewesen. Aber wenn uns Beiden was passiert? Auf meine Tochter kann und will ich da nicht bauen, sie hat keine Affinität zu Hunden, leider. Dann ist es besser die Maus geht zum Züchter zurück
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Hi
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Tatsächlich ist dies ein Thema das bei mir sagen wir mal recht aktuell ist.
Vor meiner Heirat war es definitiv geklärt das Lennox zu meinem Trainer geht. Zwar wäre da im Falle wenn meine Familie, allerdings, auch wenn sie den zwockel mögen, wäre er bei ihnen nicht so untergebracht und bekäme die Auslastung die er benötigt. Zu diesem Zeitpunkt gehörte er mit zu den wenigen außerfamiliären Personen zu denen der zwockel eine gute Bindung hat, gerne da ist und auch drauf hört.
Nun hab ich ja zwischenzeitlich geheiratet und da ist klar das der kleine bei meinem Mann und den beiden großen bleibt. Genug Unterstützung von Familie ist gegeben bezüglich Betreuung etc und mein Trainer ist da auch weiterhin mit an Bord- auch für die beiden großen- falls da was wäre.
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Ich habe eine Patientenverfügung und ein Testament sowie eine SOS Box im Kühlschrank mit Kontaktdaten.
Als erstes steht mein Partner.
Ich habe sonst drei Freundinnen sowie meine Schwiegereltern, die sich im Fall der Fälle absprechen sollen, wo die Hunde unterkommen können und die dann für sich entscheiden, wen sie behalten und wer vielleicht vermittelt wird.
Ich hab den Verein auch hinter mir und nette Hunde. Also ins Tierheim muss niemand.
Gleichsam bin ich Kontaktperson für diese drei Freundinnen und würde die Hunde jederzeit aufnehmen und mich darum kümmern, egal ob mit oder ohne Geld. Kümmern heißt aber nicht, dass ich sie dauerhaft behalten würde. Dafür gibt es zu viele Unwägbarkeiten, um es im Vorhinein definitiv zu versprechen (wie verstehen sich die Hunde, wie ist meine Situation, wie passt der Hund bei uns rein usw).
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Da sehe ich keine Notwendigkeit das testamentarisch zu regeln. Die werden das schon gut machen.
Darum geht es doch auch gar nicht. Sondern das diese Menschen, falls sie nicht deine direkten Erben sind, deine Hunde gar nicht erst bekommen.
Und ganz ehrlich. So ein Testament ist kein riesiger Aufwand, wenn man sich da einmal dran setzt, ist man in anderthalb bis zwei Stunden durch, wenn man die Zeit, in der man recherchiert, dazu rechnet. Die betreffenden Personen alle halbe Jahre mal anzusprechen, ob noch alles beim Alten ist, keine fünf Minuten.
Nachdem selbst verfasste Testamente je nach Land und Rechtslage nicht sicher gültig sind und der Gang zum Notar, um den aktuellen Hundezustand zu erfassen und zu regeln, wobei jede Änderung (ich leb ja hoffentlich noch ne Weile. Da kann nächstes Jahr oder in zehn alles anders sein) dann mitunter wieder Notar bräuchte, damit es wirklich sicher ist - und das dann zum Preis von einem halben Kleinwagen, eigentlich notwendig ist, damit die - mitunter- Illusion der Absicherung greift...
Nein, mach ich persönlich alles nicht. Ich hab auch keine Vorsorgevollmacht o.ä. Das Notariatssystem is n überbezahlter Monopolbereich, den ich nicht unterstütz und nutzen möchte in solchen Belangen. Ich mein, allein was es zu erben gäbe, wär weniger, als es kostet.
Alle potentiellen Erben meiner 5 Cent, 17 Unterhosen und 4 Hunde wissen zumindest grob, was mir die Hunde bedeuten, woher sie sind und wen man langfristig fragen könnt.
Und ja, im schlimmsten Fall seh ich Tierheim auch nicht als die katastrophalste Option, jedenfalls hierzulande. Ich mein, es ist nicht so, dass bei uns im Tierheim Hunde gequält werden.
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Wie kommst du darauf, dass selbst verfasste Testamente nicht gültig sein könnten? Solange man sich genau an die Vorgaben hält, die man ja jederzeit googeln kann, sind sie sehr wohl rechtskräftig.
Deutschland
Privates (handschriftliches) Testament ist gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen ist (§ 2247 BGB).
Mündliche Testamente sind nur in sehr seltenen Notfällen gültig (z. B. wenn jemand im Sterben liegt und kein schriftliches Testament mehr erstellen kann).
Österreich
Eigenhändiges Testament muss ebenfalls handschriftlich sein und von drei Zeugen bestätigt werden, wenn es nicht vollständig eigenhändig verfasst ist.
Schweiz
Ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn es komplett per Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist (Art. 505 ZGB).
Nottestamente (z. B. mündliche oder Videobotschaft-Testamente) sind nur in extremen Ausnahmesituationen gültig.
Wie das jetzt in allen möglichen anderen Ländern aussieht, weiß ich nicht. Aber da das hier ein deutsches Forum ist, dürfte das für 90 % der User so gelten......
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SOS Box im Kühlschrank mit Kontaktdaten.
Das ist noch eine gute Idee!! Danke!
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Und man stirbt halt auch häufiger an den realistischen Dingen, als den Extremfällen.
Krebs ist wahrscheinlicher als Flugzeugabsturz und da ich selten bis nicht fliege, kann mich ein abstürzendes Flugzeug höchstens beim Spaziergang erschlagen.
Das Szenario Autounfall - nunja, in meinem Leben ist ausgesprochen wahrscheinlich, dass die Hunde da mit dabei sind und ebenfalls betroffen.
Statistisch gesehen sind ganz andere Dinge, an denen ich versterben werde undoder der Partner. Abgesehen von plötzlichem Herztod oder Schlaganfall sind viele Optionen nicht überraschend. Wenn man sie wahrhaben will. Krieg ich morgen etwa die Diagnose Pankreaskarzinom, stünd ich persönlich 5min später da und würd Dinge regeln. Das überleb ich auch mit Hoffnung und alternativem Hokuspokus nicht länger als ein paar Monate.
Davor isses - wo nix is, is auch wenig zu regeln. Mein Tod käme alle Angehörigen teurer, als er einbrächte. Ich seh für mich - aktuell - keine Notwendigkeit für Pläne A bis Z.
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Nein, gibt immer wieder Probleme mit selbst verfassten Testamenten und Formfehlern
Und wenn es tatsächlich auch Güter zu erben gäbe, ist das die unsicherste Option überhaupt, sowas daheim in der Lade liegen zu haben
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Richtig. Mit Formfehlern. Die man mit ein bisschen Recherche verhindern kann.
Und wenn man es nicht nur daheim in der lade liegen haben möchte, kann man es auch mehrmals verfassen und z.b an eben die Erben verteilen.
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Davor isses - wo nix is, is auch wenig zu regeln. Mein Tod käme alle Angehörigen teurer, als er einbrächte. Ich seh für mich - aktuell - keine Notwendigkeit für Pläne A bis Z.
Dann fühl dich doch einfach nicht angesprochen? Es zwingt dich doch niemand dazu?
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