Hund aus Ausland: kein check-up beim Arzt, soll das so?

  • Ja, deshalb haben wir damals letztlich einen Rassehund gekauft, weil wir keinen Hund aus dem Tierschutz bekommen haben ohne die Eigentumsvorbehaltsklausel. Wir hätten sogar einen Hund schon in der Auswahl gehabt, der eine Behinderung in der Schulter hatte und wo man absehen konnte, dass dieser Hund kostenintensive Behandlung braucht. Durften wir nicht übernehmen.

    Die Eigentumvorbehaltsklausel die einige Orgas in den Vertrag schreiben hat rechtlich eigentlich keine Handhabe. Aber den meisten Vereinen geht es um das Wohl der Tiere.



    Hat aber mit dem Pflegehund aber nichts zu tun.

    Der Pflegehund wurde von der Pflegestelle nicht mittels Schutzgebühr bezahlt. Ergo gehört er der Pflegestelle nicht.

  • Ich könnte mir wenigstens eine juristische Handhabe vorstellen, wenn jemand sein Eigentum bei mir parkt und ich ihn wiederholt auffordere, es abzuholen.

    Hast du, erschreckender Weise nicht wirklich.

    Du bist in der Verantwortung, dich um dieses Tier zu kümmern, ob du willst oder nicht.

    Da du dann ja keine Eigentumsrechte hast, kannst du das Tier auch nicht wirklich weg geben.

    Was man machen könnte wäre eine Betreuungsoption selber zu bezahlen, bis der Eigentümer sein Eigentum zurück haben will. Dann kann man allerdings auch die bis dahin entstandenen Mehrkosten (wenn man im Vorfeld alles richtig gemacht hat mit Fristsetzung ect PP) geltend machen.


    Auch wenn in einem verwahrungsvertrag eine Zeit genannt wird, in der das Tier verwahrt wird, wird es nicht abgeholt zum Vertragsende, muss man sich weiter kümmern. Ob man will, oder nicht

  • Hier hat es ja schon angefangen. Der Hund ist da und der Halter denkt sich "sollte man nicht mal einen Check up machen?".


    Ich bin mir nicht sicher, ob der TE sich selber im Klaren ist, was er ist, Pflegestelle oder Besitzer. Als Pflegestelle bleibt ein Hund ja nur kurz bis zur Vermittlung und kostet mWn auch keinen Kaufpreis. Kostet er Geld, hier 450€, dann frage ich mich, warum dann alles abgesprochen werden soll. Entweder er gehört mir oder nicht. Dann sollen aber Behandlungen vom Verein übernommen werden wiederum. Sehr schwammig alles.



    Aber egal, ist nicht mein Hund und ja, ich bin dann Team alleinige Verantwortung ohne Verein im Rücken/Genick ;)

  • Pflegestelle oder Besitzer.

    Wäre rechtlich ein und das selbe.


    In beiden Fällen ist er nicht Eigentümer und kann nicht vollständig über den Hund verfügen.


    Notwendige Behandlungen müssen aber, in allen Fällen, durchgeführt werden.

    Egal ob der Eigentümer die Behandlungskosten trägt, oder nicht

  • Kostet er Geld, hier 450€, dann frage ich mich, warum dann alles abgesprochen werden soll.

    Das hab ich komplett überlesen! Wo steht denn das?

    Das wär ja die Geldmacherei vor dem Herrn…

    Nirgendwo.

    Und wenn ein Kaufpreis geflossen wäre, wäre das ganze auch kein atypischer verwahrungsvertrag mehr, sondern eben ein Kaufvertrag, mit allen Konsequenzen.

  • Kostet er Geld, hier 450€, dann frage ich mich, warum dann alles abgesprochen werden soll.

    Das hab ich komplett überlesen! Wo steht denn das?

    Das wär ja die Geldmacherei vor dem Herrn…

    Ok, großes Sorry. Ich hab scheinbar was verwechselt. Ich hätte schwören können.. finde es aber selber auch nicht mehr :headbash: Entschuldigt!

  • Eine Pflegestelle ist Besitzer des Tieres und damit für das Wohlergehen verantwortlich. Besitzer ist derjenige, bei dem sich das Tier befindet. Eigentümer kann jemand anderes sein. Aber der Besitzer ist akut zuständig für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes gegenüber dem Tier.

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