Hund aus Ausland: kein check-up beim Arzt, soll das so?

  • In dem Fall greift in Deutschland zum Glück das Tierschutzgesetz, völlig egal, was irgendein Verein will.

  • Na ja, aber wenn ich volle Besitz- und Eigentumsrechte an etwas will, muss ich es halt kaufen

    Ja, deshalb haben wir damals letztlich einen Rassehund gekauft, weil wir keinen Hund aus dem Tierschutz bekommen haben ohne die Eigentumsvorbehaltsklausel. Wir hätten sogar einen Hund schon in der Auswahl gehabt, der eine Behinderung in der Schulter hatte und wo man absehen konnte, dass dieser Hund kostenintensive Behandlung braucht. Durften wir nicht übernehmen.

    Dafür hab ich ja als Pflegestelle den Vorteil, dass ich den Hund relativ problemlos weitergeben kann, wenn ich ihn nicht behalten will.

    Naja. "Problemlos" kann man immer wieder hier nachlesen...

  • dass ich den Hund relativ problemlos weitergeben kann, wenn ich ihn nicht behalten will.

    Ähm, nö.

    Ist nicht immer so "problemlos". Gerade bei Problemhunden nicht.

    Und schon dreimal nicht, wenn es keine sehr seriöse Orga ist, die ihre Hände im Spiel haben.

    Sollte dies der Fall sein, könnte sogar die Einfuhr aus dem Ausland wieder eine andere Bedeutung haben. :ka:

  • Ja, aber das Heckmeck hat man ja trotzdem und die Sorge, dass einem der Hund wieder weggenommen wird. Also ich hätte das.


    Manche Sachen sind ja fließend. Der eine sagt, der Hund braucht Librela oder Schmerzmittel, und der andere sagt, ne, das geht schon so, der Hund ist nur dumm gelegen über Nacht etc.

    Beginnende Herzinsuffizienz und die teuren Medikamente, "der ist doch schon so alt"...


    Ich möchte da nichts irgendeinem Verein unterstellen, ich kenne die Leute da ja nicht, aber das wären meine Sorgen in dem Zusammenhang, weil ich derlei von Außenstehenden über meine eigenen, medizinisch optimal und leider teuer versorgten Hunde und die Hunde anderer Menschen (und Pferde auch, unglaublich oft bei Pferden, da wartet mancher ewig ab) einfach schon viel zu oft gehört habe.

  • Man kann halt nicht alles haben. Komplette und alleinige Entscheidungsgewalt + Uebernahme von Kosten (ausser evtl. Futter) ist nicht drin.

    Also muss man sich entscheiden. Es hindert einen ja niemand dran, einen Hund komplett zu uebernehmen. Dann muss man halt auch alle Kosten selbst tragen. :ka:

  • Redet ihr gerade von Hunden auf Pflegestellen bei denen der Verein die Behandlung zahlen soll oder von einem Hund den ihr mit Eigentumsvorbehalt gekauft habt, die Behandlung eh selbst halt? Im 2. Fall hat ein Verein doch rechtlich keine Handhabe (also wenn der Hund gekauft wurde, egal wie der Kauf auch im Vertrag genannt wird).

  • Eigentumsvorbehaltsklausel

    Meines Wissens nach, hat eine solche klausel keinen Bestand, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

    Sobald der vollständige Kaufbetrag geflossen ist, geht das Eigentum auch vollständig an den Käufer über.


    Bei atypischen Verwahrungsverträgen sieht das anders aus.

    Pflegestellenverträge sind in der Regel solche Verträge.

    Da bleibt das Eigentum bei der Orga und die PS ist nur Besitzer

    Als Besitzer bist du aber dennoch verpflichtet, dem Tier, welches sich in deinem Besitz befindet, bestmöglich zu versorgen. Völlig egal, ob der Verein dir das Geld fur die notwendige Behandlung zurück gibt, oder nicht.

    Und selbstverständlich kann bei einem atypischen verwahrungsvertrag das Tier zurück gefordert werden.

    Deswegen schließt man mit OS solche Verträge.



    Aus deiner Beschreibung würde ich entnehmen, dass du einen Hund kaufen wolltest.

    Da kann man den Hund (in diesem Fall) nicht einfach zurück holen.

    Das Eigentum ist übergegangen.

    mWn gibt es da auch keine Ausnahmen.

  • Manche Sachen sind ja fließend. Der eine sagt, der Hund braucht Librela oder Schmerzmittel, und der andere sagt, ne, das geht schon so, der Hund ist nur dumm gelegen über Nacht etc.

    Beginnende Herzinsuffizienz und die teuren Medikamente, "der ist doch schon so alt"...

    Das sind Fragestellungen, die jeder Tierbesitzer zusammen mit einem Veterinärmediziner entscheiden muss.

  • Redet ihr gerade von Hunden auf Pflegestellen bei denen der Verein die Behandlung zahlen soll oder von einem Hund den ihr mit Eigentumsvorbehalt gekauft habt, die Behandlung eh selbst halt? Im 2. Fall hat ein Verein doch rechtlich keine Handhabe (also wenn der Hund gekauft wurde, egal wie der Kauf auch im Vertrag genannt wird).

    Ich von Pflegehunden, bei denen der Verein (Eigentuemer) Kosten uebernimmt, aber eben eine Absprache im Vorfeld will (ausser Notfall).


    Das 2. ist mAn was ganz anderes und so einen Vertrag wuerd ich nicht unterschrieben

  • dass ich den Hund relativ problemlos weitergeben kann, wenn ich ihn nicht behalten will.

    Ähm, nö.

    Ist nicht immer so "problemlos". Gerade bei Problemhunden nicht.

    Und schon dreimal nicht, wenn es keine sehr seriöse Orga ist, die ihre Hände im Spiel haben.

    Sollte dies der Fall sein, könnte sogar die Einfuhr aus dem Ausland wieder eine andere Bedeutung haben. :ka:

    Ich könnte mir wenigstens eine juristische Handhabe vorstellen, wenn jemand sein Eigentum bei mir parkt und ich ihn wiederholt auffordere, es abzuholen.


    Dazu muss ich natürlich den Vertrag vernünftig gelesen haben, dass da nichts in Richtung von ‚bis zu sechs Monate…‘ steht.


    Aber ich habe sowieso inzwischen sehr konkrete Ansprüche dazu, unter welchen Bedingungen ich Auslands-Importe unterstütze/gut finde, und die meisten Importeure erfüllen sie nicht…

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