Erlaubnis Mietwohnung

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, dass hier ist die richtige Rubrik, sonst gerne verschieben. Ich möchte mir schon lange einen Hund holen und Ende 2025 soll es nun endlich soweit sein. Zu einem der wichtigen To Do´s die es vorher noch zu klären gilt, gehört die Einholung der Erlaubnis des Vermieters. Im Mietvertrag steht, dass die Haltung von Hunden nach Absprache zulässig ist. Ich habe nun einmal eine Mail vorformuliert mit der ich den Vermieter um Erlaubnis bitten möchte und wollte euch einmal fragen, wie ihr meine Chancen einschätzt, basierend auf eigenen Erfahrungen oder vielleicht seid ihr sogar selbst Vermieter. Außerdem habt ihr ja vielleicht noch Verbesserungsvorschläge, was noch in die Mail mit rein sollte. Als weitere Rahmeninfos vielleicht noch: es lebt bereits ein kleiner Hund im Haus, Wohnung wurde schon länger nicht renoviert und allgemein wird hier Sauberkeit und Ordnung jetzt nicht so super genau eingehalten. Ich weiß natürlich, dass hier keiner hellsehen kann und ich die endgültige Antwort dann vom Vermieter erhalte, aber vielleicht gibt es ja noch ein paar hilfreiche Tipps bevor ich mich mit ihm in Verbindung setze. Danke für eure Hilfe :)


    Hier der Text:


    Sehr geehrter XX,


    mit dieser Mail möchte ich Sie gerne um die Erlaubnis bitten, einen kleinen Hund in der Wohnung halten zu dürfen. Bei der Hunderasse handelt es sich dabei um einen Bolonka Zwetna (Größe: max. 26cm; Gewicht: 3-4kg; ähnlich dem Hund von der Dame in der 1. Etage), welche als nicht haarend sowie als freundlich und sanftmütig gilt. Der Hund soll mich bei meiner Arbeit in der ambulanten Psychotherapie begleiten und bei passender Eignung später als Therapiehund eingesetzt werden. Somit wird der Hund sich nicht für längere Zeit alleine in der Wohnung aufhalten. Selbstverständlich wird der Hund haftpflichtversichert und ich werde Sorge dafür tragen, dass keine Belästigung durch den Hund für die Nachbarn entsteht. Ich würde mich sehr über Ihre Zustimmung freuen.

    • Neu

    Hi


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    • Ich glaube, ich würde bestimmte Einzelheiten in dem Anschreiben weglassen.

      welche als nicht haarend sowie als freundlich und sanftmütig gilt.

      Das sind ja quasi schon Versprechungen, die du nicht voraussagen kannst.


      Den Rest find ich auch gut.

    • Ich würde überlegen, ob ich so genau auf die Rasse eingehe.

      Wenn im Haus bereits ein Hund ist, stehen deine Chancen per se sehr gut, dass du die Genehmigung bekommst.


      Legst du dich auf die Rasse fest und irgendwas was bei deinem Welpenkauf geht schief oder du suchst in x Jahren einen Nachfolge-Hund, hast du nur eine eingeschränkte Genehmigung.


      Versuch es doch allgemeiner. "kleiner bis mittelgroßer Hund"

      Lässt dir für die Zukunft mehr Beinfreiheit.

    • Sehr geehrter XX,


      mit dieser Mail möchte ich Sie gerne um die Erlaubnis bitten, einen kleinen Hund in der Wohnung halten zu dürfen. Bei der Hunderasse handelt es sich dabei um einen Bolonka Zwetna (Größe: max. 26cm; Gewicht: 3-4kg; ähnlich dem Hund von der Dame in der 1. Etage), welche als nicht haarend sowie als freundlich und sanftmütig gilt. Der Hund soll mich bei meiner Arbeit in der ambulanten Psychotherapie begleiten und bei passender Eignung später als Therapiehund eingesetzt werden. Somit wird der Hund sich nicht für längere Zeit alleine in der Wohnung aufhalten. Selbstverständlich wird der Hund haftpflichtversichert und ich werde Sorge dafür tragen, dass keine Belästigung durch den Hund für die Nachbarn entsteht. Ich würde mich sehr über Ihre Zustimmung freuen.

      Hallo Kathi,


      ich finde den Text auch gut. Bezüglich der Haftpflichtversicherung würde ich noch ergänzen, dass die Haftpficht zur Absicherung auch Mietsachschäden beinhalten wird. Das beruhigt einen Vermieter zusätzlich und kann nicht schaden.


      (Dann natürlich nachher entsprechend darauf achten, dass diese beim Abschluss der Versicherung auch enthalten sind.)

    • Nach Absprache bedeutet meistens dass die Vermieter nur wissen wollen wie groß der Hund sein wird und ob Listenhund oder nicht. Wenn denen die Rasse wichtig ist fragen die schon nach.


      Andererseits isses hier bspw komischerweise so dass im Mietvertrag drin steht dass man keine Listenhunde halten darf, trotzdem bei der selben Vermietung und teils im selben Wohnblock auch Menschen mit Staff leben und die Vermietung von weiß.



      Ich hatte es bspw auch schon gehabt dass, wenn man bspw mittelgroßer bis großer Hund angibt, die Vermietung bspw einen Labrador, Golden Retriever oder Großpudel erlauben würde aber bspw keine andere Rasse ähnlicher Größe ( auch dann wenn sie die nicht kennen, da schien es nur um den guten Ruf der Rasse zu gehen und man hat versucht mich zu nem Labrador zu überreden :headbash: ).


      Aber wenns eh n kleiner Hund werden soll, ist die Rasse an sich vollkommen Latte. Außer evtl es soll n Mini Bullterrier sein.

    • Zum alleine bleiben würde ich das pauschal so nicht rein schreiben.


      In 10-15 Jahren Hundehaltung wird der Hund garantiert auch mal länger alleine in der Wohnung sein. Muss sich ja nur mal ein arzttermin etc verzögern.


      Ich würde zb eher schreiben: „Also wird sich der Hund während meiner Arbeitszeit nicht regelmäßig alleine in der Wohnung aufhalten“

    • Ich würde das überhaupt nicht so stark einschränken oder erwähnen, dass der Hund immer mitkommen kann/soll.


      Sehr geehrter Herr XX,


      hiermit bitte ich um Ihre schriftliche Erlaubnis zur Hundehaltung eines kleinen bis mittelgroßen Hundes (ähnlich Frau YY, 1. Etage). Selbstverständlich wird der Hund haftpflichtversichert, um jedwede Eventualitäten abzusichern. Zusätzlich bin ich mir der Verantwortung bewusst, Störungen oder Einschränkungen meiner Mitmieter durch meine Hundehaltung von vornherein zu vermeiden.


      Ich freue mich auf Ihre Zusage und verbleibe mit freundlichen Grüßen


      Kathi98x


      Alle weiteren Informationen sind irrelevant bis kritisch. Ob du den Hund mit zur Arbeit nimmst/nehmen kannst, wirft tatsächlich mehr Fragen auf, als es angedachte Sicherheit gibt. Was, wenn der Hund dann nicht mehr mitkann, sich dafür nicht eignet, du den Job wechselst? Für den Vermieter ist lediglich relevant, dass die Wohnung abgesichert ist und der Hund den Hausfrieden nicht stört. Fertig. Wie du das bewerkstelligst, geht ihn nichts an und ist allein deine Sache (HuTa, Gassigänger, mitnehmen).

    • Der Hund soll mich bei meiner Arbeit in der ambulanten Psychotherapie begleiten und bei passender Eignung später als Therapiehund eingesetzt werden. Somit wird der Hund sich nicht für längere Zeit alleine in der Wohnung aufhalten.

      Nur zur Sicherheit:


      Therapiebegleithunde sollten nicht jeden Tag arbeiten müssen. Das ist für den Hund viel zu viel. Ich würde den letzten Satz also wegstreichen.

    • Rein rechtlich betrachtet kann dein Vermieter nicht Nein sagen. Es müsste wirklich gravierende Gründe geben, die gegen diesen konkreten Hund sprechen (zB. Hochgradige Allergie des Nachbarn). Siehe die entsprechenden BGH Urteile :)

      Das Persönliche ist natürlich was anderes. Aber vielleicht hilft dir dieses Wissen, um etwas entspannter an die Situation zu gehen.

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