Illegalen Listenhund privat abgegeben
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Hallo,
ich habe vor einiger Zeit von einer Nachbarin einen American Staffordshire Terrier übernommen. Sie hatte den Hund privat übers Internet gekauft. Der Hund war nie angemeldet und sie hatte keine Halteerlaubnis.
Ich habe mittlerweile eine Halteerlaubnis für den Hund. Aber das Problem ist folgendes: Bei der Anmeldung (NRW) habe ich keine Angaben zur Vorbesitzerin gemacht, da sie eine Alleinerziehende Mutter ist und ich Mitleid mit ihr hatte. Das Amt hat jetzt aber die Tierärztin kontaktiert, die dem Hund damals den Chip implantiert hat und möchte wissen wem der Hund vorher gehört hat.
Die Tierärztin sagt dass Sie früher oder später den Namen der Vorbesitzerin mitteilen muss. Sie hat jetzt natürlich Angst vor der Strafe.
Macht es Sinn, dass sie sich freiwillig beim Amt meldet?
Hat jemand schon mal von so einem Fall gehört und weiß welche Strafe auf sie zukommen könnte?
Zur Info: Sie hat den Hund damals als „Bulldoggen-Mischling“ gekauft. Die Tierärztin hat ihr dann einen Heimtierausweis ausgestellt und gesagt dass es sich eindeutig um einen Staffordshire Terrier handelt.
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Helfen kann ich nicht.
Frage mich aber, ist das ein übliches Vorgehen?
Das Amt hat jetzt aber die Tierärztin kontaktiert, die dem Hund damals den Chip implantiert hat und möchte wissen wem der Hund vorher gehört hat.
Warum genau interessiert das Amt das? Geht es da um Steuerhinterziehung, weil der Hund gar nicht angemeldet war?
Und woher genau weiß die TÄ, dass es ein reinrassiger Staffordshire Bullterrier ist?
Die Tierärztin sagt dass Sie früher oder später den Namen der Vorbesitzerin mitteilen muss.
Muss sie das? Und kann sie da vorher tatsächlich noch rumeiern?
Reine Interessensfragen, hätte nie gedacht, dass das so abläuft...
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Ich würde der Dame wohl zu einer anwaltlichen Beratung raten.
Letztendlich kann es sein, dass es letztendlich nur zur Nachzahlung der Steuern kommt. Es gibt aber auch recht strenge und sensible Strafen bei Nichtachtung der Auflagen bis zu 25.000€ wenn ich mich recht entsinne.
In wie weit sie da mit Strafen zu rechnen hat, wird ihr nur ein Jurist sicher sagen können. Sie sollte die Zeit nutzen. Genau wie du ganz genau in dich gehen solltest, wie lange du das nicht meldest. Letztendlich hängt deine Genehmigung an der Zuverlässigkeit. Und wenn du diese durch deine Verheimlichung in Mitleideschaft ziehst solltest du für dich rausfinden, ob es das wert ist!
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Helfen kann ich nicht.
Frage mich aber, ist das ein übliches Vorgehen?
Ob es üblich ist kann ich nicht sagen. Jedenfalls hat es mich auch sehr überrascht.
Das Amt hat jetzt aber die Tierärztin kontaktiert, die dem Hund damals den Chip implantiert hat und möchte wissen wem der Hund vorher gehört hat.
Warum genau interessiert das Amt das? Geht es da um Steuerhinterziehung, weil der Hund gar nicht angemeldet war?
Und woher genau weiß die TÄ, dass es ein reinrassiger Staffordshire Bullterrier ist?
Es geht sich nur um die Steuer die nicht gezahlt wurde.
Die Tierärztin sagt dass Sie früher oder später den Namen der Vorbesitzerin mitteilen muss.
Muss sie das? Und kann sie da vorher tatsächlich noch rumeiern?
Sie eiert schon seit November 2024 rum. Sie sagt dass das Amt sie mit einer gerichtlichen Anordnung zur Herausgabe der Patientenakte zwingen kann.
Reine Interessensfragen, hätte nie gedacht, dass das so abläuft...
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Der Hund war nie angemeldet und sie hatte keine Halteerlaubnis.
Dann weiß die Guteste ja genau, was sie falsch gemacht hat - im Zweifel spätestens nach der Aussage der TÄ - diese sollte die Dame auch nicht weiter decken - genau wegen solcher Leute wird es für die Leute, die sich an Gesetze halten nämlich nicht wirklich einfacher
und weiß welche Strafe auf sie zukommen könnte?
Vermutlich wird sie in diesem Leben in NRW auf Dauer niemals einen Listenhund halten dürfen, wegen der fehlenden erforderlichen Zuverlässigkeit + Zahlung einer Verwaltungsstrafe + Nachzahlung Hundesteuer denke ich
Warum genau interessiert das Amt das?
Weil man nebst einer Erlaubnis des Amtes mit allem, was man dazu beibringen muss und zwar VOR der Anschaffung des Hundes ein BESONDERES INTERESSE (persönlich oder öffentlich) nachweisen muss - davon wird NUR beiÜbername aus dem Tierschutz ausgegangen!
Und woher genau weiß die TÄ, dass es ein reinrassiger Staffordshire Bullterrier ist?
Phänotyp - was aussieht wie ein Staff wird als Staff eingetragen - für Mixe gilt dasselbe
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Ich würde der Dame wohl zu einer anwaltlichen Beratung raten.
Letztendlich kann es sein, dass es letztendlich nur zur Nachzahlung der Steuern kommt. Es gibt aber auch recht strenge und sensible Strafen bei Nichtachtung der Auflagen bis zu 25.000€ wenn ich mich recht entsinne.
In wie weit sie da mit Strafen zu rechnen hat, wird ihr nur ein Jurist sicher sagen können. Sie sollte die Zeit nutzen. Genau wie du ganz genau in dich gehen solltest, wie lange du das nicht meldest. Letztendlich hängt deine Genehmigung an der Zuverlässigkeit. Und wenn du diese durch deine Verheimlichung in Mitleideschaft ziehst solltest du für dich rausfinden, ob es das wert ist!
Ich habe nichts zu befürchten. Das habe ich alles schon vor Wochen abgeklärt. Mir wird unter keinen Umständen die Halteerlaubnis entzogen oder der Hund weggenommen.
Ich habe auch schon angeboten die Steuer für die letzten Jahre zu bezahlen, weil ich auch Angst um meinen Hund hatte.
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Also noch eine kurze Info:
Das Ordnungsamt hat nichts unternommen. Die Dame bei der ich den Hund angemeldet habe hat nicht weiter nachgefragt. Es geht alles vom Amt für die Hundesteuer aus.
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Inwieweit bist du da involviert? Die Anfrage ging doch an die Tierärztin?
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Inwieweit bist du da involviert? Die Anfrage ging doch an die Tierärztin?
Im Prinzip habe ich damit nichts zu tun. Die Tierärztin hatte mich damals angerufen da sie dachte ich hätte keine Halteerlaubnis und man mir den Hund weggenommen hat.
Ich habe mich einfach nur selbst verrückt gemacht weil ich Angst um den Hund hatte.
Ich hatte auch keinen Kontakt mehr zu der Vorbesitzerin da sie weggezogen ist. Eine gemeinsame Bekannte hat mir vor ein paar Tagen davon erzählt. Ich mache mir vorwürfe weil ich denke dass sie nur wegen mir in dieser Situation ist. Obwohl ich weiß dass sie den Fehler gemacht hat, nicht ich.
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Hättest du die erforderlichen Angaben zur Vorbesitzerin des Hundes gemacht (in Berlin muss man das auch) wäre die TA womöglich gar nicht mit in den Fall einbezogen worden.
Die Vorbesitzerin wird Farbe bekennen müssen.
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