Illegalen Listenhund privat abgegeben

  • Ganz ehrlich wäre es ein feiner Zug, wenn die Vorbesitzerin sich beim nachfragenden Amt melden und die (Steuer?)schuld einfach zahlen würde.


    Damit wären dann auch alle Unbeteiligten (du und die TÄ) raus aus der Nummer und alles würde mit rechten Dingen zugehen.

    Dann muss sie immer noch Glück haben das es dabei belassen wird.

    Und noch mehr Glück das nicht doch noch was vom OA kommt.

  • Ganz ehrlich wäre es ein feiner Zug, wenn die Vorbesitzerin sich beim nachfragenden Amt melden und die (Steuer?)schuld einfach zahlen würde.


    Damit wären dann auch alle Unbeteiligten (du und die TÄ) raus aus der Nummer und alles würde mit rechten Dingen zugehen.

    Dann muss sie immer noch Glück haben das es dabei belassen wird.

    Und noch mehr Glück das nicht doch noch was vom OA kommt.

    Ja, aber das alles liegt in der Verantwortung der ehemaligen Halterin.

  • Ja, aber das alles liegt in der Verantwortung der ehemaligen Halterin.

    Gesetzlich ist das falsch, was du schreibst


    Das wurde mit der TE so vereinbart wegen ihres korrekten Verhaltens


    Eigentlich ist sie dazu verpflichtet und hätte den Hund von privat nicht nehmen dürfen

  • So wie ich es verstanden habe, geht es doch nur um die nichtgezahlten Steuern, oder nicht?


    Beim OA ist der Hund gemeldet und die TE hat eine Halteerlaubnis (ich gehe also davon aus, dass jetzt korrekte Steuern gefordert und gezahlt werden). Oder meinst du, dass ihr die jetzt noch im Nachhinein entzogen würde? Oder weil sie bei Übernahme keine hatte?


    Ja, ich stehe auf dem Schlauch.

  • Vor dem Hintergrund dessen, was >ChaozzQueenz< geposted hat: Wenn ein öffentliches oder privates Interesse gegeben sein muss für die Haltungserlaubnis, dann ist die Übernahme von privat ohne genauere Angaben zum Übernahmegrund gelinde gesagt schwierig.

  • Vor dem Hintergrund dessen, was >ChaozzQueenz< geposted hat: Wenn ein öffentliches oder privates Interesse gegeben sein muss für die Haltungserlaubnis, dann ist die Übernahme von privat ohne genauere Angaben zum Übernahmegrund gelinde gesagt schwierig.

    Ich hatte das gelesen.


    Aber offensichtlich wurde doch die Erlaubnis erteilt.


    Paragraph 4, Absatz 1 aus dem Link:


    Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person

    QUELLE: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…?v_id=2820041209115743048


    Etc...

  • Also das öffentliche Interesse ist auslegungssache des OA.

    Die Argumentation kann auch einfach sein, hätte die TE den Hund nicht übernommen wäre er uns TH gekommen. Und schon besteht ein öffentliches Interesse. Zumindest hab ich es in Erinnerung, dass in NRW so argumentiert werden kann. Ein bisschen Spielraum haben die dort schon.


    Mein Bedenken wäre tatsächlich folgendes: wenn es eine Nachverfolgung durch die Behörden gibt, und der TE mit einer Falschaussage zur Strafvereitelung beiträgt, dann könnte man die Zuverlässigkeit an der Stelle in Frage stellen.

    Ein entfernter bekannter hat alles vorbereitet um später mal einen Kat. 1 Hund zu halten. Der würde mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt. Dieser Vorfall disqualifiziert ihn offiziell bereits zur Haltung eines Listenhundes und sogar das Leine halten eines Kat. 2 Hundes. Er erfüllt schlicht und ergreifend den Punkt „Zuverlässigkeit“ nicht mehr. So legen es zumindest die Ämter in „unserer“ Region aus.

  • Ich habe eine Halteerlaubnis, zahle Steuern und das Amt weiß auch, dass ich den Hund vor der Anmeldung illegal gehalten habe.

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